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In Salzburg, Oberösterreich und Tirol steht die Gästeregistrierung in der Gastronomie bevor. Ein Test in einem großen Wiener Einkaufszentrum zeigte größere Lücken und Probleme auf.
Gästeregistrierung steht in Salzburg, Oberösterreich und Tirol bevor. Ein Test zeigte größere Lücken und Probleme auf.
In Wien gilt sie seit Ende September flächendeckend, in Niederösterreich ist die Registrierung von Gästen seit Anfang Oktober vorgesehen. Allerdings sind in Niederösterreich nur jene Bezirke betroffen, wo die Corona-Ampel auf Orange oder Rot geschaltet ist – das ist seit Freitag aber im Großteil des Bundeslands der Fall, nur in den Bezirken Amstetten, Melk, Scheibbs, Horn, Hollabrunn ist die Risikostufe wieder oder noch gelb sowie in Waidhofen/Ybbs und Lilienfeld grün.
Die Ausgestaltung der Verordnungen sei aber komplett unterschiedlich, sagt der frühere Gastronom Erwin Kreczy, der nun als Berater in der Branche tätig ist. Er reagierte auf den SN-Bericht vom Freitag, dass IT-Unternehmer die Entwicklung einer eigenen Registrierungsapp durch eine städtische Firma in Wien kritisieren. Das findet auch Kreczy völlig überflüssig. Zudem weist er auf verschiedenste Probleme hin – zum Beispiel erfüllten viele Angebote auf dem Markt nur die Vorgaben einer freiwilligen Registrierung, nicht aber einer vorgeschriebenen. Kreczy machte im größten Wiener Einkaufszentrum, dem Donauzentrum, selbst die Probe aufs Exempel. In zehn großen Gastronomiebetrieben, darunter die großen Fast-Food-Ketten und Cafés sowie Imbisslokale, gab der Unternehmer am Montag, 12. Oktober, nach eigenen Angaben dieselben Daten ein. Sein Fazit: „Kein einziger Betrieb erfüllte die Verordnung des Magistrats der Gemeinde Wien.“Überall sei er als Donald Trump, office@whitehouse.xoma, mit der Telefonnummer 1234567 am Tisch 00 gern als Gast registriert worden, schildert Kreczy. „Neun verschiedene digitale Lösungen (Apps) wurden verwendet und nirgends wurde ich vom Servicepersonal auf den nicht zulässigen Eintrag aufmerksam gemacht. In keinem Betrieb hätte also ein vollständiges Contact-Tracing erfolgen können.“Die Domain „.xoma“sei gar nicht vergeben, hätte also von einem professionellen Programm erkannt werden müssen, betont Kreczy. Entscheidend sei jedenfalls, dass Daten wie Telefonnummer oder EMail-Adresse auf Plausibilität geprüft würden – Apps, die das nicht könnten, seien für die Behörden im Ernstfall nutzlos.
In Wien müsse der Gast gar keine Daten bekannt geben, sondern der Wirt sei verpflichtet, bei einem Covid-19-Verdachtsfall die Daten des betreffenden Gasts der Gesundheitsbehörde zur Verfügung zu stellen. Ob dafür auf Formulare in Papier oder digitale Apps diverser Anbieter zurückgegriffen werde, bleibe dem Gastronomen überlassen, bestätigt die Wirtschaftskammer.
In Niederösterreich wiederum liegt die Verpflichtung, seine Daten bekannt zu geben, beim Gast – wie es im Epidemiegesetz vorgesehen ist. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich rät Gastronomen daher, Gäste bei Verweigerung der Registrierung nicht zu bedienen oder des Lokals zu verweisen. „Waren Micky Maus oder Max Mustermann bei Ihnen zu Gast, dann können Sie Ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen. Eine Strafe ist daher möglich“, warnt die Sparte Tourismus der WKN in St. Pölten.
In Salzburg, wo die Registrierung ab Montag landesweit gilt, verpflichtet die entsprechende Verordnung ebenfalls den Gast zur Angabe von Daten.