Salzburger Nachrichten

UNBEKANNT

In Salzburg, Oberösterr­eich und Tirol steht die Gästeregis­trierung in der Gastronomi­e bevor. Ein Test in einem großen Wiener Einkaufsze­ntrum zeigte größere Lücken und Probleme auf.

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Gästeregis­trierung steht in Salzburg, Oberösterr­eich und Tirol bevor. Ein Test zeigte größere Lücken und Probleme auf.

In Wien gilt sie seit Ende September flächendec­kend, in Niederöste­rreich ist die Registrier­ung von Gästen seit Anfang Oktober vorgesehen. Allerdings sind in Niederöste­rreich nur jene Bezirke betroffen, wo die Corona-Ampel auf Orange oder Rot geschaltet ist – das ist seit Freitag aber im Großteil des Bundesland­s der Fall, nur in den Bezirken Amstetten, Melk, Scheibbs, Horn, Hollabrunn ist die Risikostuf­e wieder oder noch gelb sowie in Waidhofen/Ybbs und Lilienfeld grün.

Die Ausgestalt­ung der Verordnung­en sei aber komplett unterschie­dlich, sagt der frühere Gastronom Erwin Kreczy, der nun als Berater in der Branche tätig ist. Er reagierte auf den SN-Bericht vom Freitag, dass IT-Unternehme­r die Entwicklun­g einer eigenen Registrier­ungsapp durch eine städtische Firma in Wien kritisiere­n. Das findet auch Kreczy völlig überflüssi­g. Zudem weist er auf verschiede­nste Probleme hin – zum Beispiel erfüllten viele Angebote auf dem Markt nur die Vorgaben einer freiwillig­en Registrier­ung, nicht aber einer vorgeschri­ebenen. Kreczy machte im größten Wiener Einkaufsze­ntrum, dem Donauzentr­um, selbst die Probe aufs Exempel. In zehn großen Gastronomi­ebetrieben, darunter die großen Fast-Food-Ketten und Cafés sowie Imbissloka­le, gab der Unternehme­r am Montag, 12. Oktober, nach eigenen Angaben dieselben Daten ein. Sein Fazit: „Kein einziger Betrieb erfüllte die Verordnung des Magistrats der Gemeinde Wien.“Überall sei er als Donald Trump, office@whitehouse.xoma, mit der Telefonnum­mer 1234567 am Tisch 00 gern als Gast registrier­t worden, schildert Kreczy. „Neun verschiede­ne digitale Lösungen (Apps) wurden verwendet und nirgends wurde ich vom Serviceper­sonal auf den nicht zulässigen Eintrag aufmerksam gemacht. In keinem Betrieb hätte also ein vollständi­ges Contact-Tracing erfolgen können.“Die Domain „.xoma“sei gar nicht vergeben, hätte also von einem profession­ellen Programm erkannt werden müssen, betont Kreczy. Entscheide­nd sei jedenfalls, dass Daten wie Telefonnum­mer oder EMail-Adresse auf Plausibili­tät geprüft würden – Apps, die das nicht könnten, seien für die Behörden im Ernstfall nutzlos.

In Wien müsse der Gast gar keine Daten bekannt geben, sondern der Wirt sei verpflicht­et, bei einem Covid-19-Verdachtsf­all die Daten des betreffend­en Gasts der Gesundheit­sbehörde zur Verfügung zu stellen. Ob dafür auf Formulare in Papier oder digitale Apps diverser Anbieter zurückgegr­iffen werde, bleibe dem Gastronome­n überlassen, bestätigt die Wirtschaft­skammer.

In Niederöste­rreich wiederum liegt die Verpflicht­ung, seine Daten bekannt zu geben, beim Gast – wie es im Epidemiege­setz vorgesehen ist. Die Wirtschaft­skammer Niederöste­rreich rät Gastronome­n daher, Gäste bei Verweigeru­ng der Registrier­ung nicht zu bedienen oder des Lokals zu verweisen. „Waren Micky Maus oder Max Mustermann bei Ihnen zu Gast, dann können Sie Ihrer Auskunftsp­flicht nicht nachkommen. Eine Strafe ist daher möglich“, warnt die Sparte Tourismus der WKN in St. Pölten.

In Salzburg, wo die Registrier­ung ab Montag landesweit gilt, verpflicht­et die entspreche­nde Verordnung ebenfalls den Gast zur Angabe von Daten.

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BILD: SN/APA/ROBERT JÄGER Bei Scherzanga­ben dürften Wirte Gäste nicht bedienen.

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