Sorgfaltspflicht der Politiker
Zum Leserbrief „Kuchl wird abgeriegelt“von Mag. Gudrun Stickler (SN vom 20. 10. 2020): Liebe Frau Stickler, Sie sprechen von einer Strafe, aber die Quarantäne ist keine Strafe, sondern eine Schutzmaßnahme, die auf ein von Wissenschaftern erkanntes Überhandnehmen von Infektionen, welches zu einer Lawine führen könnte, folgen muss. Glauben Sie, Regierungen erlassen gerne unpopuläre Maßnahmen? Verspricht sich der Landeshauptmann durch das Verhängen einer Quarantäne Beliebtheitsgewinn? Die Antwort sollte der Hausverstand liefern: nein.
Die Politiker sind aber verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, und müssen handeln, wenn Gefahr im Verzug ist. Und bei einem hochansteckenden Virus, das unsere Wirtschaft und zahllose Familien zerstört, wenn wir es nicht wieder unter Kontrolle bekommen, ist Gefahr im Verzug. Seinen persönlichen Verkehr einzuschränken und zwei Wochen im Heimatort zu bleiben, das ist wahrlich nicht zu viel verlangt.
Denken Sie an die Opfer der Kriegsgenerationen, die Jahrzehnte unter widrigsten Bedingungen fristeten. Und ich finde es zudem keine gute Idee, 88 Infizierte frei umherlaufen zu lassen. Das hat nichts mit Freiheitsbeschneidung zu tun, sondern mit Schutz des Gemeinwesens.
Auch die derzeit Infizierten sind sicher froh, bei Bedarf ins Krankenhaus und nicht aufgrund eines Zusammenbruchs des Systems in ein zugiges Zeltlager eingeliefert zu werden.
Ein Luxus, der mit steigenden Zahlen schneller und schneller dahinschwindet.
Alexander Macho
5020 Salzburg