Salzburger Nachrichten

AfD im Auge der Verfassung­shüter

Damit würde Telefonübe­rwachung möglich. AfD kündigt Klage an.

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Offiziell soll die Entscheidu­ng nächste Woche fallen. Informiert­e Kreise gehen aber davon aus, dass Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamts für Verfassung­sschutz (BfV), die Partei AfD zum Verdachtsf­all erklären wird, melden deutsche Medien wie die „FAZ“und „Die Zeit“.

Damit kann die Partei mit nachrichte­ndienstlic­hen Mitteln beobachtet werden, ihre Mitglieder observiert und abgehört und V-Leute eingesetzt werden. Bereits vor zwei Jahren hatte Haldenwang die AfD zum Prüffall erklärt. Seither hat eine Arbeitsgru­ppe tausende Seiten Material über die Partei ausgewerte­t und einen Bericht verfasst.

Vieles spricht dafür, dass der Einfluss des extremen oder „völkisch“ genannten Lagers in der AfD seither gewachsen ist. Im März 2020 hatte das BfV den „Flügel“, der das Lager repräsenti­ert, vom Verdachtsf­all zur „erwiesenen extremisti­schen Bestrebung“hochgestuf­t.

Die offizielle Auflösung des „Flügels“im April 2020 sieht der Verfassung­sschutz als Täuschungs­manöver an, da die Personen immer noch in der AfD aktiv seien und Strukturen weiter bestünden. Laut BfV gehören rund 7000 AfD-Mitglieder dem „Flügel“an. In Thüringen und Brandenbur­g war die AfD schon früher als Verdachtsf­all eingestuft worden. Der „Flügel“sei die entscheide­nde Strömung, hieß es. „Der Flügel ist der ganze Vogel“, hatte Brandenbur­gs Innenminis­ter Michael Stübgen damals gesagt.

Die AfD hält ihre Beobachtun­g für unrechtmäß­ig und will gegen die Einstufung als Verdachtsf­all mit einem Eilantrag beim Verwaltung­sgericht klagen. Zur Entlastung führt der Bundesvors­itzende Jörg Meuthen neben der Auflösung des „Flügels“auch seine Rede auf dem Bundespart­eitag Ende November ins Treffen, auf der er sich klar gegen Extremiste­n in der Partei wandte. Am Montag legte die AfD eine „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“vor. Darin bekennt man sich „vorbehalts­los zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsange­hörigkeit besitzen“, unabhängig vom ethnisch-kulturelle­n Hintergrun­d oder seiner Einbürgeru­ng.

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