AfD im Auge der Verfassungshüter
Damit würde Telefonüberwachung möglich. AfD kündigt Klage an.
Offiziell soll die Entscheidung nächste Woche fallen. Informierte Kreise gehen aber davon aus, dass Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), die Partei AfD zum Verdachtsfall erklären wird, melden deutsche Medien wie die „FAZ“und „Die Zeit“.
Damit kann die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden, ihre Mitglieder observiert und abgehört und V-Leute eingesetzt werden. Bereits vor zwei Jahren hatte Haldenwang die AfD zum Prüffall erklärt. Seither hat eine Arbeitsgruppe tausende Seiten Material über die Partei ausgewertet und einen Bericht verfasst.
Vieles spricht dafür, dass der Einfluss des extremen oder „völkisch“ genannten Lagers in der AfD seither gewachsen ist. Im März 2020 hatte das BfV den „Flügel“, der das Lager repräsentiert, vom Verdachtsfall zur „erwiesenen extremistischen Bestrebung“hochgestuft.
Die offizielle Auflösung des „Flügels“im April 2020 sieht der Verfassungsschutz als Täuschungsmanöver an, da die Personen immer noch in der AfD aktiv seien und Strukturen weiter bestünden. Laut BfV gehören rund 7000 AfD-Mitglieder dem „Flügel“an. In Thüringen und Brandenburg war die AfD schon früher als Verdachtsfall eingestuft worden. Der „Flügel“sei die entscheidende Strömung, hieß es. „Der Flügel ist der ganze Vogel“, hatte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen damals gesagt.
Die AfD hält ihre Beobachtung für unrechtmäßig und will gegen die Einstufung als Verdachtsfall mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht klagen. Zur Entlastung führt der Bundesvorsitzende Jörg Meuthen neben der Auflösung des „Flügels“auch seine Rede auf dem Bundesparteitag Ende November ins Treffen, auf der er sich klar gegen Extremisten in der Partei wandte. Am Montag legte die AfD eine „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“vor. Darin bekennt man sich „vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen“, unabhängig vom ethnisch-kulturellen Hintergrund oder seiner Einbürgerung.