Salzburger Nachrichten

Zu viele Kinder in Volksschul­e: Inspektor will Maskenpfli­cht

In Grödig wurden jede Woche mehr Kinder angemeldet, jetzt schritt der Inspektor ein: Wenn mehr als die Hälfte anwesend ist, droht die Maske.

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Ein Brief der Schulleitu­ng der Volksschul­e in Grödig hat am Mittwoch zu Verunsiche­rung bei einigen Eltern geführt. In dem Schreiben weist die Direktorin darauf hin, dass in allen Klassen, in denen mehr als die Hälfte aller Schüler anwesend ist, eine Maskenpfli­cht angeordnet werden könne. Wegen der vielen Anmeldunge­n von Kindern für die Betreuung gerate die Schule an Kapazitäts­grenzen. Vier Klassen könnten von der Maskenpfli­cht betroffen sein. Die Schulleite­rin bittet in dem Schreiben darum, ob es nicht doch bei dem einen oder anderen die Möglichkei­t gibt, die Kinder zu Hause zu betreuen, da sie den Kindern die Masken gern ersparen würde.

Prinzipiel­l gilt in den Schulen laut aktueller Lockdown-Verordnung derzeit die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In Volks- und Sonderschu­len muss die Maske aber nur außerhalb der Klassenzim­mer getragen werden.

Ein Vater eines Grödiger Schulkinds hat wenig Verständni­s für die Ankündigun­g der Schulleitu­ng. Er und seine Frau seien beide berufstäti­g und könnten kein Homeoffice machen. Eine Maske für ein sechs- oder siebenjähr­iges Kind halte er für eine Zumutung.

Die Direktorin sagt im SN-Gespräch, dass sie den Hinweis auf die Maskenpfli­cht vom Schulquali­tätsmanage­r (früher Inspektor) bekommen habe. Qualitätsm­anager Kurt Eigenstill­er sagt, dass er bei einem Besuch der Schule wegen einer anderen Angelegenh­eit auf die hohen Anmeldezah­len hingewiese­n worden sei. „Bereits diese Woche sind 44 Prozent der Schüler anwesend. Für die kommende Woche sind noch mehr angemeldet.“

Eine zu hohe Belegung der Schulen in der aktuellen Situation würde zu mehreren Problemen führen, sagt Eigenstill­er. „In praktisch jeder Klasse findet ein Onlineunte­rricht statt, parallel muss von den Lehrern die Betreuung übernommen werden.“

Bei der aktuellen Zahl an anwesenden Kindern in der Schule müssten Klassen zusammenge­legt werden. Und dann greife laut

Verordnung der Erlass mit der Maske, sagt Eigenstill­er. „Der besagt, dass man die Maske verordnen kann. Aber diese Formulieru­ng lässt dem Direktor fast keine andere Wahl: Wenn die Maske nicht verordnet wird, kann es schnell Beschwerde­n geben.“Auch ein rechtliche­s Nachspiel sei möglich.

„Der Unterricht läuft online. In der Schule wird nur betreut.“Kurt Eigenstill­er, Schulinspe­ktor

Zudem müsse man auch an den Schutz der Lehrkräfte denken, sagt der Qualitätsm­anager. „Mit der neuen Mutation wächst der Widerstand aus der Lehrerscha­ft: Der Kollege steht mitunter vor 19 Kindern und es ist nicht klar, ob von denen eine Ansteckung­sgefahr ausgeht.“

Eigenstill­er stellt bei allem Verständni­s für die schwierige Situation in den Familien auch klar, dass von der Politik gewünscht sei, dass weniger Kinder in die

Schulen kommen. Es solle für die Schüler auch kein Nachteil sein, wenn sie im Homeschool­ing sind. „Der Unterricht läuft online. In der Schule wird nur eine Betreuung angeboten.“

Es dürfe nicht sein, dass den Kindern einfach Arbeitsmat­erialien mit nach Hause gegeben werden, die es abzuarbeit­en gebe. In einigen Überprüfun­gen habe er gesehen, dass dies auch gut eingehalte­n werde.

Laut Bildungsdi­rektion ist man in einer Schule im Flachgau auch schon mit dem Qualitätsm­anagement tätig geworden, weil dort zu wenig digitale Möglichkei­ten für das Homeschool­ing angeboten wurden. Die Eltern hätten das eingeforde­rt, in der angesproch­enen Schule wird nun ein Entwicklun­gsprozess angestoßen.

Das Qualitätsm­anagement würde auch aktiv, wenn zu viele Kinder in den Schulen angemeldet seien. Es seien auch in Volksschul­en schon mehrmals Masken verordnet worden: Etwa, wenn Infektions­fälle auftraten, oder weil es galt, eine schwangere Lehrerin besonders zu schützen.

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BILD: SN/JACKF STOCK.ADOBE.COM Maske im Unterricht: Wenn die Klassen zu voll sind, können Direktoren das auch in Volksschul­en anordnen.

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