Zu viele Kinder in Volksschule: Inspektor will Maskenpflicht
In Grödig wurden jede Woche mehr Kinder angemeldet, jetzt schritt der Inspektor ein: Wenn mehr als die Hälfte anwesend ist, droht die Maske.
Ein Brief der Schulleitung der Volksschule in Grödig hat am Mittwoch zu Verunsicherung bei einigen Eltern geführt. In dem Schreiben weist die Direktorin darauf hin, dass in allen Klassen, in denen mehr als die Hälfte aller Schüler anwesend ist, eine Maskenpflicht angeordnet werden könne. Wegen der vielen Anmeldungen von Kindern für die Betreuung gerate die Schule an Kapazitätsgrenzen. Vier Klassen könnten von der Maskenpflicht betroffen sein. Die Schulleiterin bittet in dem Schreiben darum, ob es nicht doch bei dem einen oder anderen die Möglichkeit gibt, die Kinder zu Hause zu betreuen, da sie den Kindern die Masken gern ersparen würde.
Prinzipiell gilt in den Schulen laut aktueller Lockdown-Verordnung derzeit die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In Volks- und Sonderschulen muss die Maske aber nur außerhalb der Klassenzimmer getragen werden.
Ein Vater eines Grödiger Schulkinds hat wenig Verständnis für die Ankündigung der Schulleitung. Er und seine Frau seien beide berufstätig und könnten kein Homeoffice machen. Eine Maske für ein sechs- oder siebenjähriges Kind halte er für eine Zumutung.
Die Direktorin sagt im SN-Gespräch, dass sie den Hinweis auf die Maskenpflicht vom Schulqualitätsmanager (früher Inspektor) bekommen habe. Qualitätsmanager Kurt Eigenstiller sagt, dass er bei einem Besuch der Schule wegen einer anderen Angelegenheit auf die hohen Anmeldezahlen hingewiesen worden sei. „Bereits diese Woche sind 44 Prozent der Schüler anwesend. Für die kommende Woche sind noch mehr angemeldet.“
Eine zu hohe Belegung der Schulen in der aktuellen Situation würde zu mehreren Problemen führen, sagt Eigenstiller. „In praktisch jeder Klasse findet ein Onlineunterricht statt, parallel muss von den Lehrern die Betreuung übernommen werden.“
Bei der aktuellen Zahl an anwesenden Kindern in der Schule müssten Klassen zusammengelegt werden. Und dann greife laut
Verordnung der Erlass mit der Maske, sagt Eigenstiller. „Der besagt, dass man die Maske verordnen kann. Aber diese Formulierung lässt dem Direktor fast keine andere Wahl: Wenn die Maske nicht verordnet wird, kann es schnell Beschwerden geben.“Auch ein rechtliches Nachspiel sei möglich.
„Der Unterricht läuft online. In der Schule wird nur betreut.“Kurt Eigenstiller, Schulinspektor
Zudem müsse man auch an den Schutz der Lehrkräfte denken, sagt der Qualitätsmanager. „Mit der neuen Mutation wächst der Widerstand aus der Lehrerschaft: Der Kollege steht mitunter vor 19 Kindern und es ist nicht klar, ob von denen eine Ansteckungsgefahr ausgeht.“
Eigenstiller stellt bei allem Verständnis für die schwierige Situation in den Familien auch klar, dass von der Politik gewünscht sei, dass weniger Kinder in die
Schulen kommen. Es solle für die Schüler auch kein Nachteil sein, wenn sie im Homeschooling sind. „Der Unterricht läuft online. In der Schule wird nur eine Betreuung angeboten.“
Es dürfe nicht sein, dass den Kindern einfach Arbeitsmaterialien mit nach Hause gegeben werden, die es abzuarbeiten gebe. In einigen Überprüfungen habe er gesehen, dass dies auch gut eingehalten werde.
Laut Bildungsdirektion ist man in einer Schule im Flachgau auch schon mit dem Qualitätsmanagement tätig geworden, weil dort zu wenig digitale Möglichkeiten für das Homeschooling angeboten wurden. Die Eltern hätten das eingefordert, in der angesprochenen Schule wird nun ein Entwicklungsprozess angestoßen.
Das Qualitätsmanagement würde auch aktiv, wenn zu viele Kinder in den Schulen angemeldet seien. Es seien auch in Volksschulen schon mehrmals Masken verordnet worden: Etwa, wenn Infektionsfälle auftraten, oder weil es galt, eine schwangere Lehrerin besonders zu schützen.