Frankreich streitet weiter um Vollverschleierung
Zehn Jahre nach dem Burkaverbot will der Senat nun Kopftücher auch für Kinder verbieten.
Eine Dekade nach dem Verbot der Vollverschleierung in Frankreich könnten bald weitere Einschränkungen auf Musliminnen in dem Land zukommen. Der Senat als Oberhaus des französischen Parlaments hat für ein Kopftuchverbot bei Minderjährigen sowie Begleitpersonen auf Schulausflügen gestimmt. Burkinis sollen in Schwimmhallen untersagt werden.
Frankreich versteht sich als laizistisches Land, in dem eine strikte Trennung von Staat und Religion herrscht. In dem Land mit seinen rund 67 Millionen
Einwohnern leben Schätzungen zufolge zwischen 3,5 und sechs Millionen Muslime. Das Verbot zur Vollverschleierung in der Öffentlichkeit trat am 11. April 2010 in Kraft. Es war die erste derartige Anordnung in einem westlichen Land.
Die neuen Vorstöße des konservativ geprägten Senats zu Kopftuchverboten sind Änderungsanträge am sogenannten Gesetz zur Stärkung der republikanischen Prinzipien. Vor dem Hintergrund von Terroranschlägen setzt die Regierung von Präsident Emmanuel Macron im Kampf gegen Islamismus auf dieses Gesetz. Amnesty International
befürchtet angesichts stigmatisierender Debatten über Muslime und den Islam dennoch eine diskriminierende Anwendung.
Noch sind die Änderungen des Senats nicht endgültig. Damit sie am Ende im Gesetz auftauchen, muss auch die Nationalversammlung sie billigen. Ob das geschieht oder das Vorhaben im stärker liberal besetzten Unterhaus des Parlaments scheitert, ist noch unklar.
Nichtsdestotrotz lösten die vom Senat geplanten Einschränkungen bereits jetzt auch international Empörung aus. Unter dem Hashtag #HandsOffMyHijab („Hände weg von meinem Hidschab“) hinterfragten zahlreiche Menschen das Vorhaben in den sozialen Medien.
Der Streit um das Kopftuch in Frankreich hat weit vor dem Burkaverbot begonnen. Bereits 1994 trat ein Gesetz in Kraft, das in Schulen nur noch diskrete – nicht aber auffällige – religiöse Symbole erlaubte. Zehn Jahre später wurden Kopftücher in Schulen vollständig verboten – Kippa und Kreuz nicht.