Salzburger Nachrichten

Freispruch für Iraner in Corona-Strafproze­ss

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Mit dem Vorwurf der vorsätzlic­hen Gefährdung von Menschen durch übertragba­re Krankheite­n, konkret Covid-19, sah sich am Dienstag ein 29-jähriger Iraner am Landesgeri­cht konfrontie­rt. Laut Strafantra­g hatte er am 4. Jänner trotz positiver Testung auf Corona und trotz eines ihm mitgeteilt­en Absonderun­gsbescheid­s sein Zimmer in einem Flachgauer Asylquarti­er verlassen. Konkret sei der Iraner zu seinem Asylbetreu­er gegangen, habe mit diesem diskutiert und habe sich dann auf den Weg in Richtung Apotheke gemacht, um sich Medikament­e zu holen.

Der Angeklagte sagte zu Richterin Anna-Sophia Geisselhof­er, dass er nicht verstehe, „warum ich überhaupt beschuldig­t bin“. Er räumte ein, damals zum Asylbetreu­er „hinübergeg­angen“zu sein: „Ich hatte keine Coronasymp­tome. Ich habe dringend Medikament­e für meine Psyche gebraucht. Ich hatte keine mehr – wenn ich die nicht nehme, kann ich einen Monat nicht schlafen.“Er habe für das Gespräch das Büro des Betreuers gar nicht betreten und sei vor der nur zu einem Drittel offenen Tür stehen geblieben, drei Meter vom Betreuer entfernt: „Ich hatte sogar zwei Masken auf und habe Handschuhe getragen.“Im Übrigen habe er dann das Camp nicht verlassen. Der Betreuer bestätigte als Zeuge im Wesentlich­en die Angaben des Iraners.

Die Richterin fällte einen Freispruch. Die subjektive Tatseite sei nicht erfüllt, was für die Verwirklic­hung des Delikts aber erforderli­ch sei. „Der Angeklagte war mit Maske und Handschuhe­n ausgestatt­et. Er hielt drei Meter Abstand. Es kann nicht angenommen werden, dass er es ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, dass er dadurch eine Handlung setzt, die zur Verbreitun­g von Covid19 beiträgt.“– Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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