Freispruch für Iraner in Corona-Strafprozess
Mit dem Vorwurf der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, konkret Covid-19, sah sich am Dienstag ein 29-jähriger Iraner am Landesgericht konfrontiert. Laut Strafantrag hatte er am 4. Jänner trotz positiver Testung auf Corona und trotz eines ihm mitgeteilten Absonderungsbescheids sein Zimmer in einem Flachgauer Asylquartier verlassen. Konkret sei der Iraner zu seinem Asylbetreuer gegangen, habe mit diesem diskutiert und habe sich dann auf den Weg in Richtung Apotheke gemacht, um sich Medikamente zu holen.
Der Angeklagte sagte zu Richterin Anna-Sophia Geisselhofer, dass er nicht verstehe, „warum ich überhaupt beschuldigt bin“. Er räumte ein, damals zum Asylbetreuer „hinübergegangen“zu sein: „Ich hatte keine Coronasymptome. Ich habe dringend Medikamente für meine Psyche gebraucht. Ich hatte keine mehr – wenn ich die nicht nehme, kann ich einen Monat nicht schlafen.“Er habe für das Gespräch das Büro des Betreuers gar nicht betreten und sei vor der nur zu einem Drittel offenen Tür stehen geblieben, drei Meter vom Betreuer entfernt: „Ich hatte sogar zwei Masken auf und habe Handschuhe getragen.“Im Übrigen habe er dann das Camp nicht verlassen. Der Betreuer bestätigte als Zeuge im Wesentlichen die Angaben des Iraners.
Die Richterin fällte einen Freispruch. Die subjektive Tatseite sei nicht erfüllt, was für die Verwirklichung des Delikts aber erforderlich sei. „Der Angeklagte war mit Maske und Handschuhen ausgestattet. Er hielt drei Meter Abstand. Es kann nicht angenommen werden, dass er es ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, dass er dadurch eine Handlung setzt, die zur Verbreitung von Covid19 beiträgt.“– Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.