Aktenstreit als Volksverhöhnung
Die Reise in das juristische und politische „Neuland“(Bundespräsident Alexander Van der Bellen) zur Ausfechtung des Aktenstreits zwischen Opposition und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) im Ibiza-U-Ausschuss hat sich zu einer Odyssee entwickelt. Auch nachdem der Verfassungsgerichtshof (bereits im März) recht klar festgestellt hat, welche Daten Blümel an den Ausschuss liefern muss, der Bundespräsident den Finanzminister zuerst ermahnen musste und schließlich die Herbeischaffung der Akten durch eine Richterin des Straflandesgerichts anordnete, steht wieder Aussage gegen Aussage in der Frage, ob der türkise Finanzminister alle Akten geliefert hat. Am Ende bleiben die Bürgerinnen und Bürger ratlos zurück. Und das zwei Tage vor dem letzten Befragungstag im Ibiza-U-Ausschuss, zu dem übrigens keine Auskunftsperson erscheinen will.
Es drängt sich die Frage auf, ob die Regeln im U-Ausschuss zu unklar sind, sodass sich der Ausschuss auf Nebenschauplätze konzentriert und die staatlichen Institutionen vom Bundespräsidenten abwärts beschäftigen muss.
Die nächste Frage: Warum schafft eine Richterin in zwei Wochen etwas, das ein Ministerium in zwei Monaten nicht schafft? Nämlich die angeforderten Akten nach Aussortierung der privaten Unterlagen rasch zu liefern.
Und die vielleicht wichtigste Frage: Warum muss man einen Minister erst mit allen Mitteln dazu bringen, Akten für die Aufklärung durch die Volksvertreter zu liefern?
Für die Opposition wohl genügend Stoff für eine Neuauflage des Ibiza-U-Ausschusses.