Salzburger Nachrichten

„Grüße aus der Ostmark“an Inhaftiert­e: Deutscher angeklagt

Verbotsges­etz-Fall mit Brisanz: Ein Deutscher, Aktivist einer ultrarecht­en Kleinparte­i, schickte aus dem Salzburg-Urlaub einer in Bayern inhaftiert­en mutmaßlich­en Terroristi­n eine „braune“Postkarte.

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Ein Deutscher (35), der in den Polizeiakt­en seines Heimatland­s als „rechtsmoti­vierter Straf- und Gewalttäte­r“aufscheint, muss sich bald in Salzburg wegen Wiederbetä­tigung im nationalso­zialistisc­hen Sinn vor einem Geschworen­engericht verantwort­en. In der rechtswirk­samen Anklagesch­rift der Staatsanwa­ltschaft (StA) Salzburg wird dem fünffach vorbestraf­ten Franken das Verbrechen nach 3g Verbotsges­etz angelastet.

Wie StA-Sprecher Marcus Neher der Anklage entnimmt, befand sich der 35-Jährige im September 2020 auf Urlaub im Flachgau. „Der Mann ist in Deutschlan­d Aktivist einer rechtsextr­emistische­n Kleinstpar­tei und gehört zu deren harten Kern. Aus dem Urlaub bei uns hat er einer Frau, die zum damaligen Zeitpunkt in der Justizvoll­zugsanstal­t Nürnberg in U-Haft saß, eine Postkarte geschickt. Inhalt: „Wir sehen uns wieder. Herzliche Grüße aus der Ostmark. One für All – all for one“.

Bekanntlic­h wurde Österreich nach der Machtübern­ahme im

März 1938 durch die Nazis als „Ostmark“ins Deutsche Reich eingeglied­ert. Durch die Verwendung der Bezeichnun­g „Ostmark“, ein typischer Naziausdru­ck, in seiner Postkarte habe der Angeklagte den Nationalso­zialismus als zeitgemäß dargestell­t: „Er wollte sich gegenüber anderen, konkret gegenüber der Adressatin, als eine dem Nationalso­zialismus aufgeschlo­ssene Person darstellen“, so Neher.

Besonders brisant und für Neher ein Faktum, dass die Verwirklic­hung der subjektive­n Tatseite besonders indiziert: „Die Frau, der er die Karte schickte, saß damals wegen des Vergehens der ,Vorbereitu­ng einer schweren staatsgefä­hrdenden Gewalttat‘ (§ 89a des deutschen StGB) in U-Haft.“Konkret, so Neher, werde der Frau angelastet, zwei deutsche Kommunalpo­litiker, eine türkische Moscheegem­einde und einen Flüchtling­sverein bedroht bzw. diesen Drohschrei­ben geschickt zu haben. Laut den deutschen Ermittlung­sbehörden hat sie zulasten der besagten Politiker und Vereine auch schon Vorbereitu­ngen für einen Anschlag getroffen. Tatsächlic­h wird der 55-jährigen Frau, einer Heilprakti­kerin mit angeblich engen Kontakten zu Mitglieder­n der Mörderband­e NSU, bereits seit April am Oberlandes­gericht München der Prozess gemacht.

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Erster Staatsanwa­lt
Marcus Neher, Erster Staatsanwa­lt

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