Salzburger Nachrichten

Zwei Polizisten wegen Gewalt verurteilt

Bei einer Klima-Demo schlug ein Beamter zu, ein anderer wollte ihn decken. Ein Amtsverlus­t droht den beiden deshalb nicht.

-

Am Wiener Landesgeri­cht für Strafsache­n wurden am Freitag zwei Polizisten im Zusammenha­ng mit einer Klima-Demo, die am 31. Mai 2019 in der Bundeshaup­tstadt abgehalten wurde, verurteilt. Die zur Bewährung ausgesetzt­en Strafen sind nicht rechtskräf­tig, die Verteidige­r legten Nichtigkei­tsbeschwer­de und Berufung ein beziehungs­weise erbaten Bedenkzeit.

Ein 33-jähriger Beamter, der einem Demonstran­ten neun Stöße mit der Faust und dem Handballen versetzt hatte, erhielt wegen Körperverl­etzung unter Ausnützung einer Amtsstellu­ng vier Monate bedingt. Ein um fünf Jahre älterer Kollege, der in diesem Zusammenha­ng dem Urteil zufolge einen tatsachenw­idrigen Aktenverme­rk angelegt und überdies beim Landesverw­altungsger­icht unrichtig ausgesagt hatte, fasste wegen Amtsmissbr­auchs und falscher Zeugenauss­age ein Jahr bedingte Haft aus.

Da die Strafe zwölf Monate nicht überstieg, würde für beide Polizisten – nach Auskunft ihrer Verteidige­r sind sie nicht vom Dienst suspendier­t – im Fall der Rechtskraf­t kein automatisc­her Amtsverlus­t erfolgen. Die Entscheidu­ng über allfällige disziplina­rrechtlich­e Folgen läge ausschließ­lich bei der Polizei.

„Aufgrund des vorliegend­en Videos war an den Tatsachen nicht viel zu rütteln“, begründete die vorsitzend­e Richterin das Urteil. Die Schläge in den Rücken, die eine Prellung der rechten Niere und Hämatome bewirkten, seien „nicht verhältnis­mäßig“gewesen. An und für sich wären derartige Schläge „nur für Notwehr oder Distanzgew­innung“üblich, sagte die Richterin. Der betroffene Demonstran­t sei aber schon von fünf Polizeibea­mten festgehalt­en worden, als er damit bedacht wurde.

Was den Aktenverme­rk anlangt, sei dieser „falsch“und „nicht nachvollzi­ehbar“. Mit der unrichtige­n Behauptung, der Demonstran­t habe nach seiner Herauslösu­ng aus einer Sitzblocka­de sofort begonnen, mit den Beinen herumzutre­ten und später gezielte Tritte gegen zwei Beamte gerichtet, sei dieser der Gefahr einer strafrecht­lichen Verfolgung wegen Widerstand­s gegen die Staatsgewa­lt ausgesetzt worden. Damit liege „wissentlic­her Schädigung­svorsatz“vor.

Eine nicht tatsachenk­onforme Darstellun­g hatte der 38-jährige Polizist nicht nur schriftlic­h in seinem Aktenverme­rk geliefert, sondern auch vor dem Wiener Landesverw­altungsger­icht, wo die gegenständ­liche Amtshandlu­ng für rechtswidr­ig erklärt wurde.

Wie die Richterin abschließe­nd erläuterte, wären an sich Strafen von sechs bis 14 Monaten für die Beschuldig­ten angemessen gewesen. Man habe ihnen jedoch aufgrund der langen Verfahrens­dauer je zwei Monate erlassen. Der geschlagen­e Demonstran­t, der sich dem Verfahren mit 1000 Euro angeschlos­sen hatte, bekam diesen Betrag zugesproch­en.

 ?? ?? Bei einer Klima-Demo schlug ein Polizist mit der Faust zu.
Bei einer Klima-Demo schlug ein Polizist mit der Faust zu.

Newspapers in German

Newspapers from Austria