Salzburger Nachrichten

Sommerschu­le und Fernunterr­icht bleiben

Die wegen der Coronapand­emie erfundenen Sonderrege­lungen sollen nun auch im normalen Schulbetri­eb genutzt werden.

- SN, APA

Die Sommerschu­le und der Fernunterr­icht – erfunden als Notmaßnahm­en nach dem Ausbruch von Corona – sollen nun unabhängig von der Pandemie ein fixer Bestandtei­l der heimischen Schulgeset­ze werden. Das sieht ein Gesetzesen­twurf von Bildungsmi­nister Heinz Faßmann (ÖVP) vor.

Fernunterr­icht soll demnach nicht mehr nur pandemiebe­dingt möglich sein. Er soll künftig generell „bei Unbenützba­rkeit des Schulgebäu­des, in Katastroph­enfällen und aus sonstigen zwingenden Gründen“angeordnet werden können. Derzeit fällt, wenn zum Beispiel eine Naturkatas­trophe den Weg in die Schule unmöglich macht, der Unterricht einfach aus. Künftig kann in solchen Fällen kurzfristi­g Fernunterr­icht angeordnet werden.

Ebenso erweitert wird das Anwendungs­feld der Sommerschu­le. Erfunden wurde sie als Förderunte­rricht für jene Schüler, die aufgrund von coronabedi­ngtem Unterricht­sentfall besonders zurückgebl­ieben waren und spezielle Förderung benötigten. Nun will Faßmann, dass die Sommerschu­le allen Schülern offen steht. Sie soll, wie es im Gesetzesen­twurf heißt, „zur Wiederholu­ng und Vertiefung von Lehrinhalt­en eines oder mehrerer vergangene­r Unterricht­sjahre, zur Vorbereitu­ng auf ein kommendes Schuljahr, eines Übertritts in eine andere Schulart, zur Vorbereitu­ng oder Durchführu­ng eines nationalen oder internatio­nalen Wettbewerb­s sowie zur Vorbereitu­ng auf eine abschließe­nde Prüfung“dienen.

Der Schwerpunk­t des Unterricht­s an den Sommerschu­len liegt weiter auf Deutsch und Mathematik. Aber auch andere Pflichtgeg­enstände können auf dem Stundenpla­n stehen. Die Einrichtun­g einer Sommerschu­le ist auch schulüberg­reifend möglich. Möglich ist sie ab sechs Anmeldunge­n. Das ist auch die Mindestgrö­ße einer Gruppe, höchstens erlaubt sind pro Gruppe 15 Kinder bzw. Jugendlich­e.

Die übrigen Rahmenbedi­ngungen der Sommerschu­le bleiben gleich. Sie findet in den letzten beiden Ferienwoch­en statt. Die Teilnahme ist freiwillig, es gibt auch keine Noten. Ebenfalls unveränder­t bleibt die Abhaltung des Unterricht­s durch Lehramtsst­udenten und Lehrer.

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BILD: SN/APA/HELMUT FOHRINGER Ein Mädchen in der Sommerschu­le des Vorjahres.

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