Sommerschule und Fernunterricht bleiben
Die wegen der Coronapandemie erfundenen Sonderregelungen sollen nun auch im normalen Schulbetrieb genutzt werden.
Die Sommerschule und der Fernunterricht – erfunden als Notmaßnahmen nach dem Ausbruch von Corona – sollen nun unabhängig von der Pandemie ein fixer Bestandteil der heimischen Schulgesetze werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) vor.
Fernunterricht soll demnach nicht mehr nur pandemiebedingt möglich sein. Er soll künftig generell „bei Unbenützbarkeit des Schulgebäudes, in Katastrophenfällen und aus sonstigen zwingenden Gründen“angeordnet werden können. Derzeit fällt, wenn zum Beispiel eine Naturkatastrophe den Weg in die Schule unmöglich macht, der Unterricht einfach aus. Künftig kann in solchen Fällen kurzfristig Fernunterricht angeordnet werden.
Ebenso erweitert wird das Anwendungsfeld der Sommerschule. Erfunden wurde sie als Förderunterricht für jene Schüler, die aufgrund von coronabedingtem Unterrichtsentfall besonders zurückgeblieben waren und spezielle Förderung benötigten. Nun will Faßmann, dass die Sommerschule allen Schülern offen steht. Sie soll, wie es im Gesetzesentwurf heißt, „zur Wiederholung und Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Unterrichtsjahre, zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr, eines Übertritts in eine andere Schulart, zur Vorbereitung oder Durchführung eines nationalen oder internationalen Wettbewerbs sowie zur Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung“dienen.
Der Schwerpunkt des Unterrichts an den Sommerschulen liegt weiter auf Deutsch und Mathematik. Aber auch andere Pflichtgegenstände können auf dem Stundenplan stehen. Die Einrichtung einer Sommerschule ist auch schulübergreifend möglich. Möglich ist sie ab sechs Anmeldungen. Das ist auch die Mindestgröße einer Gruppe, höchstens erlaubt sind pro Gruppe 15 Kinder bzw. Jugendliche.
Die übrigen Rahmenbedingungen der Sommerschule bleiben gleich. Sie findet in den letzten beiden Ferienwochen statt. Die Teilnahme ist freiwillig, es gibt auch keine Noten. Ebenfalls unverändert bleibt die Abhaltung des Unterrichts durch Lehramtsstudenten und Lehrer.