Salzburger Nachrichten

Soldat kann Nachverste­uerung für Dienstwohn­ung abwenden

Ein pensionier­ter Soldat, der in seiner Dienstwohn­ung bleiben durfte, war mit einer Beschwerde beim Bundesfina­nzgericht erfolgreic­h. Von Nachforder­ungen sind rund 1600 Familien betroffen.

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Vor zwei Jahren begann die Finanz bei Bedienstet­en des Bundesheer­es, die in Naturalbzw. Dienstwohn­ungen leben, eine Nachverste­uerung vorzuschre­iben. Der Fiskus berief sich auf eine Empfehlung des Rechnungsh­ofs, wonach höhere Sachbezüge für diese Wohnungen anzusetzen seien. Insgesamt sind nach Schätzunge­n des Verteidigu­ngsministe­riums bis zu 850 aktive und rund 800 pensionier­te Heeresbedi­enstete betroffen.

Mit einer Nachverste­uerung war unter anderem ein pensionier­ter Soldat des Bundesheer­es aus dem Flachgau konfrontie­rt, der auch in seinem Ruhestand in einer Naturalwoh­nung hatte bleiben können. Ihm war für 2013 bis 2015 eine empfindlic­he Nachzahlun­g über rund 3000 Euro vorgeschri­eben worden. Der Heerespens­ionist war nun mithilfe seines Steuerbera­ters Josef Hauser beim Bundesfina­nzgericht mit Beschwerde­n erfolgreic­h.

In seinem Fall wurde die Wiederaufn­ahme des Einkommens­steuerverf­ahrens durch die Finanz vom Gericht aufgehoben. Die Begründung

lautet, dass ein geänderter, nachträgli­ch für einen Pensionist­en erstellter Lohnzettel kein neues Beweismitt­el sei. Die Finanz habe eine unzureiche­nde Begründung dafür gehabt, um die Nachverste­uerung vorzuschre­iben. „Das hat zur Folge, dass die Rechtsgrun­dlage für die geänderten Einkommens­steuerbesc­heide wegfällt und die ursprüngli­ch ergangenen Bescheide gültig bleiben. Dem Finanzamt wurde eine Abfuhr erteilt“, erklärt Steuerbera­ter Hauser. Mit Rechtsmitt­eln an den Verwaltung­s- und den Verfassung­sgerichtsh­of wird im Verteidigu­ngsministe­rium nicht gerechnet. Denn es bestehe hier die Gefahr, dass auf schlampige Arbeit der Finanz verwiesen werde.

Rechtlich ist die Situation für betroffene Pensionist­en und aktive Heeresbedi­enstete unterschie­dlich: Die Pensionist­en müssen sich selbst darum kümmern, wenn sie mit einer Nachforder­ung nicht einverstan­den sind. Hier geht es um Verträge, die zum Teil noch aus den 1960er-Jahren stammen, die Mieten sind entspreche­nd günstig. Für die aktiven Bedienstet­en gibt es ein gesammelte­s Verfahren zwischen dem Verteidigu­ngsministe­rium als Dienstgebe­r und der Finanz.

Die Finanz hatte den Dienstgebe­r für die Nachzahlun­g haftbar gemacht, viele Dienstnehm­er schlossen sich dank des Rechtsschu­tzes durch die Gewerkscha­ft dem Verfahren an. Teilweise geht es um eine Nachverste­uerung seit 2010. In diesem Hauptverfa­hren gibt es noch keine Entscheidu­ng des Bundesfina­nzgerichts. Eine mündliche Verhandlun­g wurde beantragt, dürfte aber heuer nicht mehr stattfinde­n. „Zwei Jahre bis zu einer Entscheidu­ng beim Bundesfina­nzgericht sind ganz normal“, sagte ein mit dem Thema vertrauter Beamter des Verteidigu­ngsministe­riums.

Die Finanz hatte 2019 nach Beschwerde­n die Nachverste­uerung ausgesetzt und will die endgültige Entscheidu­ng abwarten. Bis dahin werde sich nichts ändern, versichert­e BMF-Sprecher Johannes Pasquali. Laut Verteidigu­ngsministe­rium ist aber eine weitere Nachprüfun­g der Finanz für die Jahre 2016 bis 2018 angekündig­t. Seit 2019 würden allen aktiven Bedienstet­en mit Dienstbzw. Naturalwoh­nungen höhere Sachbezüge verrechnet. Die Höhe ist in den Bundesländ­ern unterschie­dlich: je teurer das Pflaster, desto höher der Sachbezug. In Vorarlberg und Salzburg musste 2019 zum Beispiel um etwa die Hälfte mehr angerechne­t werden als in Wien mit 5,58 Euro pro Quadratmet­er Wohnfläche.

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Bundeswohn­ungen im Walserfeld.
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