Soldat kann Nachversteuerung für Dienstwohnung abwenden
Ein pensionierter Soldat, der in seiner Dienstwohnung bleiben durfte, war mit einer Beschwerde beim Bundesfinanzgericht erfolgreich. Von Nachforderungen sind rund 1600 Familien betroffen.
Vor zwei Jahren begann die Finanz bei Bediensteten des Bundesheeres, die in Naturalbzw. Dienstwohnungen leben, eine Nachversteuerung vorzuschreiben. Der Fiskus berief sich auf eine Empfehlung des Rechnungshofs, wonach höhere Sachbezüge für diese Wohnungen anzusetzen seien. Insgesamt sind nach Schätzungen des Verteidigungsministeriums bis zu 850 aktive und rund 800 pensionierte Heeresbedienstete betroffen.
Mit einer Nachversteuerung war unter anderem ein pensionierter Soldat des Bundesheeres aus dem Flachgau konfrontiert, der auch in seinem Ruhestand in einer Naturalwohnung hatte bleiben können. Ihm war für 2013 bis 2015 eine empfindliche Nachzahlung über rund 3000 Euro vorgeschrieben worden. Der Heerespensionist war nun mithilfe seines Steuerberaters Josef Hauser beim Bundesfinanzgericht mit Beschwerden erfolgreich.
In seinem Fall wurde die Wiederaufnahme des Einkommenssteuerverfahrens durch die Finanz vom Gericht aufgehoben. Die Begründung
lautet, dass ein geänderter, nachträglich für einen Pensionisten erstellter Lohnzettel kein neues Beweismittel sei. Die Finanz habe eine unzureichende Begründung dafür gehabt, um die Nachversteuerung vorzuschreiben. „Das hat zur Folge, dass die Rechtsgrundlage für die geänderten Einkommenssteuerbescheide wegfällt und die ursprünglich ergangenen Bescheide gültig bleiben. Dem Finanzamt wurde eine Abfuhr erteilt“, erklärt Steuerberater Hauser. Mit Rechtsmitteln an den Verwaltungs- und den Verfassungsgerichtshof wird im Verteidigungsministerium nicht gerechnet. Denn es bestehe hier die Gefahr, dass auf schlampige Arbeit der Finanz verwiesen werde.
Rechtlich ist die Situation für betroffene Pensionisten und aktive Heeresbedienstete unterschiedlich: Die Pensionisten müssen sich selbst darum kümmern, wenn sie mit einer Nachforderung nicht einverstanden sind. Hier geht es um Verträge, die zum Teil noch aus den 1960er-Jahren stammen, die Mieten sind entsprechend günstig. Für die aktiven Bediensteten gibt es ein gesammeltes Verfahren zwischen dem Verteidigungsministerium als Dienstgeber und der Finanz.
Die Finanz hatte den Dienstgeber für die Nachzahlung haftbar gemacht, viele Dienstnehmer schlossen sich dank des Rechtsschutzes durch die Gewerkschaft dem Verfahren an. Teilweise geht es um eine Nachversteuerung seit 2010. In diesem Hauptverfahren gibt es noch keine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts. Eine mündliche Verhandlung wurde beantragt, dürfte aber heuer nicht mehr stattfinden. „Zwei Jahre bis zu einer Entscheidung beim Bundesfinanzgericht sind ganz normal“, sagte ein mit dem Thema vertrauter Beamter des Verteidigungsministeriums.
Die Finanz hatte 2019 nach Beschwerden die Nachversteuerung ausgesetzt und will die endgültige Entscheidung abwarten. Bis dahin werde sich nichts ändern, versicherte BMF-Sprecher Johannes Pasquali. Laut Verteidigungsministerium ist aber eine weitere Nachprüfung der Finanz für die Jahre 2016 bis 2018 angekündigt. Seit 2019 würden allen aktiven Bediensteten mit Dienstbzw. Naturalwohnungen höhere Sachbezüge verrechnet. Die Höhe ist in den Bundesländern unterschiedlich: je teurer das Pflaster, desto höher der Sachbezug. In Vorarlberg und Salzburg musste 2019 zum Beispiel um etwa die Hälfte mehr angerechnet werden als in Wien mit 5,58 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.