Der Impfnachweis als wichtiges Reisedokument und bald auch Voraussetzung für das Arbeiten in der Luft
Bordkarte, Pass und Impfbeleg oder ein anderer 3-G-Nachweis – das sind je nach Bestimmungen des Ziellandes unentbehrliche Reisedokumente in Zeiten der Pandemie. In der Regel kontrolliert die Airline beim Boarding, ob ein Passagier die vorgeschriebenen Nachweise mitführt – von einem Testergebnis (Antigen oder PCR) bis zur vollständigen Impfung, mitunter sind auch Formulare auszufüllen. Der AUA selbst genügt das Tragen einer Maske an Bord. Denn „an Bord ist das Ansteckungsrisiko gleich null“, heißt es. Alle drei Minuten komplett ausgewechselte Atemluft sorge für eine Keimdichte wie in einem OP-Saal.
Impfpflicht für das Flugpersonal wird immer öfter ein Thema. Während manche Fluglinien ihren Piloten und Kabinenpersonal eine Impfung vorschreiben – wie American Airlines, Alaska Airlines oder der Billigflieger JetBlue – warten andere noch ab. Bei der AUA gibt es so wie bei zahlreichen anderen europäischen Airlines derzeit noch keine ausdrückliche Impfpflicht, allerdings scheint der Trend klar in diese Richtung zu gehen. „Wir schauen uns die Entwicklung laufend an“, sagt AUA-Sprecherin Anna Pachinger. Die AUA-Mutter Lufthansa verhandelt über eine Impfpflicht, bei der Konzernschwester Swiss tritt mit 15. November ein „Covid-19Impfobligatorium“in Kraft.
Verpflichtende Impfungen gibt es aber sehr wohl bereits jetzt schon für jene Flugzeugbesatzungen, die in Länder fliegen, in denen eine Corona-Schutzimpfung Voraussetzung zur Einreise ist. Das betrifft im AUA-Flugplan etwa Ziele wie die Malediven, Mauritius oder Montreal, ab dem 8. November auch Flüge in die USA. Um sicherzustellen, dass Piloten und Flugbegleiter dann auch selbst in die betreffenden Länder einreisen können, müssen sie ihren Impfstatus offenlegen. Zumindest in der AUA ist die Impfbereitschaft deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung. Laut einer Umfrage waren zu Sommerbeginn bereits 90 Prozent der fliegenden AUA-Mitarbeiter geimpft.