Wie die Finanz Zahnärzten bei Steuern auf den Zahn fühlt
Eine Kärntner Prüferin deckte den illegalen Kauf von Dentalzubehör und Zahngold auf. Es laufen millionenschwere Verfahren. In Salzburg ist ein Zahnarzt wegen Steuerhinterziehung angeklagt.
zurück. Der Bundesinnungsmeister der Zahntechniker in der Wirtschaftskammer, Richard Koffu, sagt, er wisse von einem betroffenen Unternehmen, das „in Konkurs geschickt“worden sei. Koffu, der auch Kärntner Landesinnungsmeister ist, spricht von einem „speziellen Fall“und es seien Zahnärzte involviert, denen es besonders stark ums Geld gehe. Ein zahntechnisches Labor sei dann in die Sache „hineingerutscht“. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet.
Aufgedeckt hat die Tricks eine Betriebsprüferin der Finanz in Kärnten. Ihr fiel im Jahr 2019 bei der Überprüfung eines Zulieferbetriebes auf, dass dieser für Zubehör und Edelmetalllegierungen oft zwei Ausgangsrechnungen ausstellte.
Ein Teil war korrekt an den jeweiligen Käufer adressiert, der andere Teil anonym als „Barverkauf“verbucht. „Dieses illegale Rechnungssplitting war die Voraussetzung dafür, dass die Zahnärzte und Dentallabore nur einen Teil der Einkäufe in die Buchhaltung aufnehmen mussten. Ähnlich gingen Dentallabore beim Ankauf von Bruchgold vor, das anonym eingekauft wurde“, erläutert das BMF.
Dieses Muster ist vor allem aus der Gastronomie bekannt. Auch die Einführung der Registrierkassenpflicht ab 2016 hängt zum Teil damit zusammen, weil damit alle verkauften Waren verbucht werden müssen und dadurch Rückschlüsse auf den Einkauf möglich sind.
Was der Kärntner Prüferin
auffiel, zog weite Kreise: Es gab Hausdurchsuchungen in drei Wellen in Kärnten, der Steiermark sowie in Wien und in Niederösterreich. „Bisher ist die Steuerfahndung bereits auf elf Firmen bzw. Zahnärztinnen und Zahnärzte gestoßen“, erklärte das Finanzministerium auf SN-Anfrage. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Die Finanz kündigt gleichzeitig in allen Bundesländern weitere Überprüfungen in der Dentalbranche an.
Bei den zuständigen Staatsanwaltschaften wurden die Fälle offenbar noch nicht angezeigt. Ab einem hinterzogenen Betrag von 100.000 Euro ist die Justiz für die Verfolgung von Steuerstraftätern zuständig. Doch schon die ersten Fälle, über die die Finanz im Vorjahr informiert hatte, waren keine ganz kleinen Fische. In zwei Fällen ergaben Betriebsprüfungen eine Nachzahlung von zusammen rund einer Million Euro. Bei weiteren fünf Fällen wurde mit einem „Mehrergebnis“, wie es im Jargon der Finanz heißt, von 1,5 Mill. Euro gerechnet. Die Beschuldigten seien großteils geständig und müssten mit gerichtlichen Geldstrafen in jeweils sechsstelliger Höhe rechnen. Bei einer Firma habe der Geschäftsführer gestanden und 135.000 Euro Geldstrafe erhalten.
In Österreich gibt es laut Zahnärztekammer rund 5200 Zahnmedizinerinnen und -mediziner, davon führen etwa 4000 eine eigene Ordination.
Auch abseits von Schwerpunktprüfungen gibt es immer wieder spektakuläre Einzelfälle. Das zeigt eine Anklage der Salzburger Staatsanwaltschaft aus dem Vorjahr. Sie wirft einem Zahnarzt, der Praxen im Land Salzburg und in Tirol betrieb, gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung sowie Abgabenbetrug vor. Demnach soll der Mediziner, der inzwischen in Pension ist und im benachbarten Ausland leben soll, zwischen 2010 und 2018 die Finanz um gut 800.000 Euro Einkommensteuer geprellt haben. Im Fall von weiteren 362.000 Euro sei es beim Versuch geblieben. Laut Anklage soll der Zahnarzt wiederholt falsche Einkommensteuererklärungen abgegeben haben. Er habe für den mutmaßlichen Steuerschwindel teils auch falsche Urkunden sowie falsche Rechnungen verwendet bzw. vorgelegt. Der Mediziner hätte sich bereits im April am Landesgericht vor einem Schöffensenat verantworten müssen. Der Prozess wurde damals jedoch verschoben, weil der Zahnarzt kurz zuvor mitgeteilt hatte, er sei erkrankt und nicht verhandlungsfähig. Das Gericht gab daraufhin ein Gutachten zur Überprüfung in Auftrag. Wie Peter Egger, Sprecher des Salzburger Landesgerichts, am Freitag sagte, ist es noch nicht bei Gericht eingelangt.