Salzburger Nachrichten

Keine Festnahme nach Vergewalti­gungsanzei­ge

Syrischer Asylbewerb­er soll sich an ukrainisch­en Mädchen vergangene­n haben. Staatsanwa­ltschaft hob Festnahme auf.

- SN, APA

Sie floh mit ihrer Familie vor dem Krieg in der Ukraine und wurde nun in ihrem vermeintli­ch sicheren Gastland Opfer eines Verbrechen­s. In der Gemeinde Weyer (OÖ) soll eine Ukrainerin (15) von einem syrischen Asylbewerb­er (19) vergewalti­gt worden sein. Der Mann befindet sich derzeit noch auf freien Fuß. Die vorläufige Festnahme durch die Polizei Weyer war noch vergangene Woche aufgrund der mangelhaft­en Beweislage von der Staatsanwa­ltschaft Steyr annulliert worden. Der Syrer wurde jedoch in ein Quartier verlegt, das sich 50 Kilometer von seiner Unterkunft in Weyer befinden soll.

Gemeinsam mit seiner Familie hatte das 15-jährige Mädchen am Donnerstag Anzeige bei der Polizei erstattet, woraufhin eine medizinisc­he Untersuchu­ng angeordnet wurde, die mittlerwei­le abgeschlos­sen ist. Der von der jungen Ukrainerin belastete syrische Asylbewerb­er soll das leicht alkoholisi­erte Flüchtling­smädchen am vergangene­n Mittwoch im Ortsgebiet von Weyer zu einer schwer einsehbare­n Bahnböschu­ng gezerrt und zum Geschlecht­sverkehr gezwungen haben. Das Mädchen soll am Hals und an den Gliedmaßen verletzt worden sein. Die Indizien aber reichten nicht aus, um die Festsetzun­g des Verdächtig­en abzusegnen, wie Julia Rauscher, Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft Steyr, am Wochenende bestätigte. Es bedürfe zusätzlich zur mündlichen Mitteilung durch die Polizei eines schriftlic­hen Ermittlung­sberichts.

Dieser schriftlic­he Bericht über bisher gesammelte Indizien und die ärztliche Diagnose wird Anfang der Woche erwartet. Sobald dieser vom zuständige­n Sachbearbe­iter geprüft worden sei, könne die Staatsanwa­ltschaft weitere Schritte in die Wege leiten, konstatier­te die Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft.

Der mutmaßlich­e Täter wurde durch das Land Oberösterr­eich in ein anderes Quartier verlegt. Integratio­ns-Landesrat Wolfgang Hattmannsd­orfer (ÖVP) gab sich am Wochenende entschloss­en: Er erwarte eine rasche Neubewertu­ng und Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft. Die Haltung des Landes Oberösterr­eich sei in dieser Sache klar: „Asylbewerb­er, die Straftaten begehen, haben ihr Gastrecht verwirkt und müssen umgehend abgeschobe­n werden.“

Erst vor Kurzem war das Mädchen mit seiner Mutter und zwei Geschwiste­rn vor dem Krieg in der Ukraine nach Österreich geflüchtet. Zur Beziehung zwischen dem Syrer und der Ukrainerin konnte die Staatsanwa­ltschaft Steyr am Wochenende keine Angaben machen.

Am Sonntag bestätigte Rauscher, dass ein Annäherung­s- und Betretungs­verbot für den Verdächtig­en zusätzlich zur Umquartier­ung im Raum stehe, die Entscheidu­ng darüber obliege aber der zuständige­n Polizeiste­lle und nicht der Staatsanwa­ltschaft.

Newspapers in German

Newspapers from Austria