Keine Festnahme nach Vergewaltigungsanzeige
Syrischer Asylbewerber soll sich an ukrainischen Mädchen vergangenen haben. Staatsanwaltschaft hob Festnahme auf.
Sie floh mit ihrer Familie vor dem Krieg in der Ukraine und wurde nun in ihrem vermeintlich sicheren Gastland Opfer eines Verbrechens. In der Gemeinde Weyer (OÖ) soll eine Ukrainerin (15) von einem syrischen Asylbewerber (19) vergewaltigt worden sein. Der Mann befindet sich derzeit noch auf freien Fuß. Die vorläufige Festnahme durch die Polizei Weyer war noch vergangene Woche aufgrund der mangelhaften Beweislage von der Staatsanwaltschaft Steyr annulliert worden. Der Syrer wurde jedoch in ein Quartier verlegt, das sich 50 Kilometer von seiner Unterkunft in Weyer befinden soll.
Gemeinsam mit seiner Familie hatte das 15-jährige Mädchen am Donnerstag Anzeige bei der Polizei erstattet, woraufhin eine medizinische Untersuchung angeordnet wurde, die mittlerweile abgeschlossen ist. Der von der jungen Ukrainerin belastete syrische Asylbewerber soll das leicht alkoholisierte Flüchtlingsmädchen am vergangenen Mittwoch im Ortsgebiet von Weyer zu einer schwer einsehbaren Bahnböschung gezerrt und zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Das Mädchen soll am Hals und an den Gliedmaßen verletzt worden sein. Die Indizien aber reichten nicht aus, um die Festsetzung des Verdächtigen abzusegnen, wie Julia Rauscher, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Steyr, am Wochenende bestätigte. Es bedürfe zusätzlich zur mündlichen Mitteilung durch die Polizei eines schriftlichen Ermittlungsberichts.
Dieser schriftliche Bericht über bisher gesammelte Indizien und die ärztliche Diagnose wird Anfang der Woche erwartet. Sobald dieser vom zuständigen Sachbearbeiter geprüft worden sei, könne die Staatsanwaltschaft weitere Schritte in die Wege leiten, konstatierte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Der mutmaßliche Täter wurde durch das Land Oberösterreich in ein anderes Quartier verlegt. Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) gab sich am Wochenende entschlossen: Er erwarte eine rasche Neubewertung und Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Die Haltung des Landes Oberösterreich sei in dieser Sache klar: „Asylbewerber, die Straftaten begehen, haben ihr Gastrecht verwirkt und müssen umgehend abgeschoben werden.“
Erst vor Kurzem war das Mädchen mit seiner Mutter und zwei Geschwistern vor dem Krieg in der Ukraine nach Österreich geflüchtet. Zur Beziehung zwischen dem Syrer und der Ukrainerin konnte die Staatsanwaltschaft Steyr am Wochenende keine Angaben machen.
Am Sonntag bestätigte Rauscher, dass ein Annäherungs- und Betretungsverbot für den Verdächtigen zusätzlich zur Umquartierung im Raum stehe, die Entscheidung darüber obliege aber der zuständigen Polizeistelle und nicht der Staatsanwaltschaft.