Wettgesetz: Rot-grüner Zwist um „Reparatur“
Seit vergangener Woche befindet sich eine Novelle zum Salzburger Wettunternehmergesetz in Begutachtung. Salzburg hatte ja mit Juni 2017 ein strengeres Gesetz erlassen. Unter anderem wurden Livewetten verboten, den Behörden wurde jederzeit Zutritt zu den Wettlokalen eingeräumt und eine personenbezogene Wettkundenkarte wurde eingeführt. Letztere sollte der Möglichkeit dienen, dass Spieler gesperrt werden können (Selbst- oder Fremdsperre).
Um diese Wettkundenkarte geht es nun auch in der Novelle. Die SPÖ bekrittelt, dass die Wettkundenkarten bislang nur eine Kundennummer enthalten hätten. „Man hätte auch einfach mit der Karte eines Freundes spielen können. Die Wettkundenkarten sind ungeeignet, den Spielerschutz zu gewährleisten. Das ist geradezu lächerlich“, sagt SPÖ-Gemeinderat Sebastian Lankes. Der Landesgesetzgeber habe jetzt ganze fünf Jahre gebraucht, um diesen massiven Fehler zu reparieren, heißt es von der SPÖ.
Die Grünen weisen das zurück. Es habe weder einen Fehler noch eine Lücke gegeben. Schon bisher sei klar geregelt gewesen, dass die Identität des Wettkunden erfasst werden muss. Nunmehr gehe es darum, die Kontrolle zu erleichtern. „In Zukunft müssen verpflichtend Name, Geburtstag und ein Lichtbild aufgedruckt werden. Bisher musste dafür ein separater Identitätsnachweis durch einen Ausweis erbracht werden. Zudem schaffen wir die Möglichkeit von biometrischen Identifizierungsverfahren etwa durch Fingerprint oder Face-ID“, sagt LAbg. Simon Heilig-Hofbauer. Das Gesetz habe sich bewährt. Illegale Glücksspiellokale hätten sich bis 2017 oftmals als Wettcafés ausgegeben. Mittlerweile seien dort, wo Sportwetten draufsteht, auch Sportwetten drin.
Die Stadt-SPÖ wiederholt unterdessen ihre Forderung nach einem Mindestabstand zwischen Wettlokalen und Kinder- und Jugendeinrichtungen.