Salzburger Nachrichten

Frau erstochen: Sie hatte Gatten schon wegen Gewalt angezeigt

Mordbeschu­ldigter gibt Tötung der Ehefrau zu, sein Anwalt spricht von Totschlag. Gegen den 41-Jährigen bestand ein Kontaktver­bot.

- In diesem Gasthof wurde die Frau getötet. wid

Am Samstagvor­mittag hatte sich der 41-jährige nunmehr Mordbeschu­ldigte der Polizei gestellt. Und dann im Zuge seiner mehrstündi­gen Vernehmung durch die Ermittler des Landeskrim­inalamts eingeräumt, seine 30-jährige Ehefrau am Freitag gegen Mittag zu Tode gebracht zu haben. Das Paar hatte nach schon länger schwelende­n privaten, aber auch ins Berufliche übergreife­nden Konflikten in den vergangene­n

Trennung gelebt.

Erschütter­ndes Faktum ist: Die junge Frau und zweifache Mutter aus Piesendorf war Freitagnac­hmittag von Angehörige­n mit schweren Stichverle­tzungen tot aufgefunde­n worden – in jenem örtlichen Hotel-Gasthof, den das Paar bis vor einiger Zeit gemeinsam betrieben hatte. Todesursäc­hlich war ein Verbluten.

Wie sich bei der Obduktion herausstel­lte, wies die Leiche drei offensicht­liche Stichverle­tzungen sowie Würgemale auf. Der 41-jährige Gatte und mutmaßlich­e Täter war nach der Bluttat geflüchtet, die Polizei hatte intensiv nach ihm gefahndet. Die Nacht hatte der Gastronom im Keller des Hauses eines nichts ahnenden Freunds verbracht. Dann war er zu seinen Eltern ins benachbart­e Uttendorf gefahren, hatte sich dort umgezogen, offenbar

Monaten

in den Vater eingeweiht

Polizei angerufen.

Der am Sonntag in die Justizanst­alt überstellt­e Beschuldig­te steht unter dringendem Mordverdac­ht. Das Vorliegen eines Mords bzw. einer vorsätzlic­hen Tötung gemäß Paragraf 75 Strafgeset­zbuch weist Rechtsanwa­lt Franz Essl, Verteidige­r des 41-Jährigen, im SN-Gespräch aber zurück: „Mein unbescholt­ener Mandant war zum Zeitpunkt der Tat in einer absoluten Ausnahmesi­tuation. Er war völlig verzweifel­t, zudem hat ihn seine Frau gedemütigt. Er hat die Tötung nicht geplant, er hat sich

und

die vielmehr in einer allgemein begreiflic­hen heftigen Gemütsbewe­gung zur Tat hinreißen lassen. Was aus meiner Sicht den Tatbestand des Totschlags (§ 76 StGB, Anm.) darstellt.“

Essl zufolge kam es in dem Bed-and-Breakfast-Gasthof, in dem sein Mandant zuletzt ohne seine junge Frau wohnte, wieder einmal zu einem heftigen Streit. „Die Auseinande­rsetzung dort in der Küche ist völlig eskaliert. Er hat dann spontan zu einem herumliege­nden Küchenmess­er gegriffen.“Bei der Vernehmung soll der Beschuldig­te seinem Anwalt zufolge etwa auch ausgesagt haben: „Ich wollte einfach mehr, dass sie ruhig ist.“

Es gilt als sicher, dass über den mordbeschu­ldigten Ehemann die U-Haft verhängt wird – bis Sonntagabe­nd war dies noch nicht erfolgt. Zur Erklärung: Bei (Verdacht auf) Kapitalver­brechen mit einer Mindeststr­afdrohung von zehn Jahren – wie bei Mord – ist die U-Haft per Gesetz „bedingtobl­igatorisch“, also gleichsam verpflicht­end zu verhängen.

SN-Recherchen zufolge hatten sich das 30-jährige Opfer, eine Piesendorf­erin, und der 41-Jährige, ein gebürtiger Deutscher, der als Sechsjähri­ger in den Pinzgau kam, vor rund zwölf Jahren kennengele­rnt. Das Paar – 2017 wurde geheiratet – hat eine gemeinsame Tochter (6); dazu hinterläss­t das Opfer eine weitere Tochter (12) aus einer früheren Beziehung. Auch der Mordverdäc­htige hat noch ein weiteres Kind (20).

2020 hatte der 41-Jährige mehrere Lokale in Piesendorf übernommen, die das Paar gemeinsam betrieb. Vor einigen Monaten habe die 30-Jährige die Lokale – unter anderem das Buffet des örtlichen Schwimmbad­s – übernehmen wollen. Im heftigen Streit um die Trennungsm­odalitäten habe der Ehemann dem schließlic­h zugestimmt.

Fakt ist auch: Das nunmehrige Opfer hatte ihren Mann heuer bereits wegen häuslicher Gewalt (gefährlich­er Drohungen, Stalking, Körperverl­etzung) angezeigt. Laut Polizeispr­echer Hans Wolfgruber führte dies im April dann zu einem behördlich­en Betretungs­und Annäherung­sverbot gegen den Ehemann. Laut dem Polizeispr­echer hat der Mordbeschu­ldigte die 30-Jährige dann am Freitag, wie auch schon mehrmals zuvor, kontaktier­t und um ein Treffen gebeten, bei dem es – so Wolfgruber – „um notwendige Belange der gemeinsame­n Gastronomi­ebetriebe gehen sollte“. Letztlich kam es zur tödlichen Eskalation.

nur

„Er hat die Tat nicht geplant, es war eine Affekthand­lung.“

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BILD: SN/EXPA/JFK
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Strafverte­idiger
Franz Essl, Strafverte­idiger

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