Zeuginnen bemerkten nichts von Vergewaltigung
Syrer wurde deshalb nicht in U-Haft genommen. Ermittlungen laufen weiter.
Der Syrer, der im Verdacht steht, eine Ukrainerin (15) in Weyer (OÖ) vergewaltigt zu haben, wird nicht in U-Haft genommen. Nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft Steyr, Andreas Pechatschek, sei die Angelegenheit nicht so eindeutig wie bisher dargestellt. Zwei Freundinnen des mutmaßlichen Opfers hätten die Situation vom vergangenen Donnerstag anders geschildert. Es gebe daher keinen dringenden Tatverdacht, der eine U-Haft rechtfertigen würde. Aber natürlich werde in der Angelegenheit weiter ermittelt.
Gemeinsam habe das ukrainische Mädchen mit dem verdächtigten Syrer am Donnerstag auf einem Kinderspielplatz beisammengesessen und Alkohol getrunken. Dabei sollen sich die 15-Jährige und der Bursche offenbar näher gekommen sein. Nach einer gewissen Zeit seien die beiden dann verschwunden. So fasste der Sprecher der Staatsanwaltschaft die Aussagen der beiden anderen ukrainischen Mädchen zusammen. Nach 40 Minuten seien das Mädchen und der syrische Asylbewerber gemeinsam zu ihnen zurückgekehrt, sie hätten laut den
Zeugen einen fröhlichen Eindruck gemacht. Wobei Pechatschek auch betont, dass dies nicht automatisch bedeute, dass es zu keinem Verbrechen gekommen sei. Es gebe die unterschiedlichsten Reaktionen von Opfern von Gewalt.
Am Freitag erstattete die 15-Jährige in Begleitung ihres Bruders jedenfalls Anzeige wegen Vergewaltigung. Das Mädchen soll Verletzungen am Unterarm und am Hals aufweisen, sagt der Behördensprecher. Das Ergebnis der darauf angeordneten medizinischen Untersuchung lag bis Montag noch nicht vor. Der mutmaßliche Täter wurde inzwischen vom Land in ein anderes Quartier, über 50 Kilometer von Weyer entfernt, verlegt.
Zudem stellte Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) in Richtung Justiz klar, er erwarte „eine rasche Neubewertung und Entscheidung der Staatsanwaltschaft“. Die Haltung des Landes Oberösterreich sei in dieser Sache klar: „Asylwerber, die Straftaten begehen, haben ihr Gastrecht verwirkt und müssen umgehend abgeschoben werden.“