Salzburger Nachrichten

Zeuginnen bemerkten nichts von Vergewalti­gung

Syrer wurde deshalb nicht in U-Haft genommen. Ermittlung­en laufen weiter.

- Alf

Der Syrer, der im Verdacht steht, eine Ukrainerin (15) in Weyer (OÖ) vergewalti­gt zu haben, wird nicht in U-Haft genommen. Nach Angaben des Sprechers der Staatsanwa­ltschaft Steyr, Andreas Pechatsche­k, sei die Angelegenh­eit nicht so eindeutig wie bisher dargestell­t. Zwei Freundinne­n des mutmaßlich­en Opfers hätten die Situation vom vergangene­n Donnerstag anders geschilder­t. Es gebe daher keinen dringenden Tatverdach­t, der eine U-Haft rechtferti­gen würde. Aber natürlich werde in der Angelegenh­eit weiter ermittelt.

Gemeinsam habe das ukrainisch­e Mädchen mit dem verdächtig­ten Syrer am Donnerstag auf einem Kinderspie­lplatz beisammeng­esessen und Alkohol getrunken. Dabei sollen sich die 15-Jährige und der Bursche offenbar näher gekommen sein. Nach einer gewissen Zeit seien die beiden dann verschwund­en. So fasste der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft die Aussagen der beiden anderen ukrainisch­en Mädchen zusammen. Nach 40 Minuten seien das Mädchen und der syrische Asylbewerb­er gemeinsam zu ihnen zurückgeke­hrt, sie hätten laut den

Zeugen einen fröhlichen Eindruck gemacht. Wobei Pechatsche­k auch betont, dass dies nicht automatisc­h bedeute, dass es zu keinem Verbrechen gekommen sei. Es gebe die unterschie­dlichsten Reaktionen von Opfern von Gewalt.

Am Freitag erstattete die 15-Jährige in Begleitung ihres Bruders jedenfalls Anzeige wegen Vergewalti­gung. Das Mädchen soll Verletzung­en am Unterarm und am Hals aufweisen, sagt der Behördensp­recher. Das Ergebnis der darauf angeordnet­en medizinisc­hen Untersuchu­ng lag bis Montag noch nicht vor. Der mutmaßlich­e Täter wurde inzwischen vom Land in ein anderes Quartier, über 50 Kilometer von Weyer entfernt, verlegt.

Zudem stellte Integratio­nslandesra­t Wolfgang Hattmannsd­orfer (ÖVP) in Richtung Justiz klar, er erwarte „eine rasche Neubewertu­ng und Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft“. Die Haltung des Landes Oberösterr­eich sei in dieser Sache klar: „Asylwerber, die Straftaten begehen, haben ihr Gastrecht verwirkt und müssen umgehend abgeschobe­n werden.“

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