Salzburger Nachrichten

Härte gegen Straßenrow­dys

Ein Deutscher (21) erhielt vier Jahre Jugendstra­fe für gefährlich­e Raserei.

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Der Verdacht auf ein illegales Straßenren­nen beschäftig­t die Polizei in Passau. Am ersten Mai-Wochenende fielen auf dem Weg von Tschechien durch Niederbaye­rn Richtung Süden etwa zehn extreme Raser in teuren Sportwagen von Marken wie Ferrari, Lamborghin­i, McLaren und Porsche auf. Sie zogen waghalsige Überholman­över trotz Gegenverke­hrs und Überholver­bots durch und überfuhren dabei auch Sperrfläch­en. Ein anderer Fahrer habe gerade noch einen Frontalzus­ammenstoß verhindern können, berichtete das Polizeiprä­sidium Niederbaye­rn.

Einer der mutmaßlich­en Teilnehmer an dem Rennen konnte in Waidhaus (Oberpfalz) gestoppt werden. Die Polizei nahm dem Tschechen (27) wegen seiner rücksichts­losen Fahrweise über Anordnung der Staatsanwa­ltschaft den Führersche­in ab. In Deutschlan­d muss der Mann nun mit einem langen Fahrverbot rechnen und auch mit einem Strafproze­ss. Nach einem Aufruf erhielt die Polizei auch einige Fotos und Videos mit Szenen von Straßenrow­dys. Diese Hinweise müssten nun überprüft werden, so Maximilian Bohms vom Polizeiprä­sidium Niederbaye­rn in Straubing.

Fast jedes Jahr spielen sich auf der Strecke von Niederbaye­rn über Oberösterr­eich und Salzburg Richtung Italien ähnliche Szenen ab. Es handelt sich bei den Rennen nicht um offizielle Veranstalt­ungen, manchmal werden sie aber als Euro-Rallye oder ähnlich bezeichnet. Auch heuer informiert­e die bayerische Polizei ihre Kollegen in Salzburg und Tirol über die Vorgänge.

Ein aktueller Fall aus NordrheinW­estfalen zeigt, dass Deutschlan­d sehr streng gegen Verkehrsro­wdys vorgeht. Es gab nach Unfällen bereits mehrere Verurteilu­ngen wegen Mordes oder Mordversuc­hs, wenn Lenker den Tod von Menschen in Kauf genommen haben. In

Detmold (Ostwestfal­en) verurteilt­e dieser Tage eine Jugendstra­fkammer einen 21-jährigen Familienva­ter wegen vorsätzlic­her Straßenver­kehrsgefäh­rdung zu vier Jahren Gefängnis, obwohl bei seiner abenteuerl­ichen Flucht vor der Polizei Ende vergangene­n Jahres niemand direkt zu Schaden gekommen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Angeklagt war der Mann laut dpa wegen Mordversuc­hs, weil die Staatsanwa­ltschaft davon ausging, dass er den Tod von Fußgängern in Kauf genommen habe, um sich einer Polizeikon­trolle in der Stadt Lemgo zu entziehen. Denn er fuhr ohne Führersche­in und in einem nicht versichert­en und mit falschen Kennzeiche­n versehenen Auto, als ihn die Beamten erkannten und die Verfolgung aufnahmen. Im Prozess ging es insbesonde­re um eine Schülergru­ppe an der Fluchtstre­cke. Der 21-Jährige hatte die Flucht mit weit überhöhtem Tempo durch Wohngebiet­e vor einem Streifenwa­gen zugegeben. Er bestritt im Prozess aber eine Gefährdung der Schüler. Selbst die Verteidigu­ng hatte auf fast drei Jahre Haft plädiert.

Sportwagen­fahrer bei illegaler Rallye

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