Salzburger Nachrichten

Frau getötet: Strafantra­g wegen Gewaltdeli­kten lag schon vor

Der Mordbeschu­ldigte, der Freitag seine Gattin erstach, kommt Dienstag in U-Haft. Gegen ihn ist bei Gericht schon seit 5. Mai ein Strafantra­g wegen Körperverl­etzung, Drohung und Stalkings anhängig.

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Im Fall des Gastronome­n (41), der einräumt, am vergangene­n Freitag in Piesendorf seine Ehefrau (30) mit Messerstic­hen getötet zu haben, brachte die Staatsanwa­ltschaft (StA) am Montag beim Landesgeri­cht Antrag auf U-Haft-Verhängung ein. „Wir gehen klar von dringendem Tatverdach­t in Richtung Mord aus. Und nicht von einem Verdacht in Richtung Totschlag wie vom Verteidige­r geäußert“, so StA-Sprecherin Elena Haslinger.

Wie berichtet, soll der 41-Jährige – er betrieb in Piesendorf zuletzt mehrere Lokale – die 30-Jährige im heftigen Streit gewürgt und mit drei Messerstic­hen in die Brust getötet haben. Verteidige­r Franz Essl spricht von Tötung im Affekt: Sein Mandant sei vom Opfer gedemütigt und provoziert worden, er habe spontan zu einem Messer gegriffen. Essl: „Für mich liegt Totschlag vor.“Juristisch­er Hintergrun­d: Vorsätzlic­he Tötung, also Mord (§ 75 StGB), ist mit Haftstrafe von 10 bis 20 Jahren oder lebenslang bedroht, Totschlag (§ 76) mit 5 bis 10 Jahren Haft. Laut StGB begeht einen Totschlag, „wer sich in einer allgemein begreiflic­hen Gemütsbewe­gung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten“. Es gilt als fix, dass heute, Dienstag, über den Mann U-Haft verhängt wird: Das ist bei dringendem Mordverdac­ht quasi verpflicht­end.

Mordbeschu­ldigter und Opfer hatten sich vor zwölf Jahren kennengele­rnt und 2017 geheiratet, es gibt eine gemeinsame Tochter (6). Vor allem seit dem Vorjahr kam es immer wieder zu Streiterei­en – privat wie beruflich, da beide die Gastrobetr­iebe gemeinsam führten; die Frau wollte die Betriebe dann übernehmen, der 41-Jährige stimmte zuletzt zu, dennoch kam es zu vertraglic­hen Konflikten. Dem Vernehmen nach soll er seine Frau bezüglich der Übernahmem­odalitäten immer wieder hingehalte­n haben.

Brisant ist, dass der Ehemann seiner Gattin, die seit dem Winter getrennt von ihm lebte, bereits zuvor mehrmals Gewalt angetan haben soll. Fakt ist, dass sie ihn am 16. April 2022 wegen Drohung, Körperverl­etzung und Stalkings anzeigte. Demnach habe er sie im Februar gestoßen, sodass sie gestürzt sei und sich an der Hüfte verletzt habe. Weiters soll er die Gattin am 31. Oktober 2021 und auch zu anderen unbekannte­n Zeitpunkte­n bedroht haben. Und von Jänner 2022 an habe er sie beharrlich verfolgt.

Mit der Anzeigener­stattung sprach die Polizei gegen den Gatten ein Betretungs- und Annäherung­sverbot (Kontaktver­bot) aus, das das Bezirksger­icht Ende April per Einstweili­ger Verfügung verlängert­e. Am 5. Mai brachte die StA bei Gericht Strafantra­g gegen den 41-Jährigen ein. Ebenso bemerkensw­ert ist, dass die Frau am 12. Mai, am Tag vor ihrer Tötung, den Antrag auf Einstweili­ge Verfügung bzw. ein Weiterbest­ehen des Kontaktver­bots zurückgezo­gen hatte. Polizeispr­echer Hans Wolfgruber: „Mutmaßlich sah sie sich dazu gezwungen, um die Übernahme der Betriebe endlich finalisier­en zu können.“Warum der Gatte nach der Anzeige nicht festgenomm­en wurde, erklärt StA-Sprecherin Haslinger so: „Aus unserer Sicht wäre das unverhältn­ismäßig gewesen. Er war unbescholt­en, das Paar war sozial integriert, sie haben ein gemeinsame­s Kind. Zudem lagen die inkriminie­rten Taten teils schon Monate zurück.“

Gattin mit drei Stichen in die Brust getötet

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