Frau getötet: Strafantrag wegen Gewaltdelikten lag schon vor
Der Mordbeschuldigte, der Freitag seine Gattin erstach, kommt Dienstag in U-Haft. Gegen ihn ist bei Gericht schon seit 5. Mai ein Strafantrag wegen Körperverletzung, Drohung und Stalkings anhängig.
Im Fall des Gastronomen (41), der einräumt, am vergangenen Freitag in Piesendorf seine Ehefrau (30) mit Messerstichen getötet zu haben, brachte die Staatsanwaltschaft (StA) am Montag beim Landesgericht Antrag auf U-Haft-Verhängung ein. „Wir gehen klar von dringendem Tatverdacht in Richtung Mord aus. Und nicht von einem Verdacht in Richtung Totschlag wie vom Verteidiger geäußert“, so StA-Sprecherin Elena Haslinger.
Wie berichtet, soll der 41-Jährige – er betrieb in Piesendorf zuletzt mehrere Lokale – die 30-Jährige im heftigen Streit gewürgt und mit drei Messerstichen in die Brust getötet haben. Verteidiger Franz Essl spricht von Tötung im Affekt: Sein Mandant sei vom Opfer gedemütigt und provoziert worden, er habe spontan zu einem Messer gegriffen. Essl: „Für mich liegt Totschlag vor.“Juristischer Hintergrund: Vorsätzliche Tötung, also Mord (§ 75 StGB), ist mit Haftstrafe von 10 bis 20 Jahren oder lebenslang bedroht, Totschlag (§ 76) mit 5 bis 10 Jahren Haft. Laut StGB begeht einen Totschlag, „wer sich in einer allgemein begreiflichen Gemütsbewegung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten“. Es gilt als fix, dass heute, Dienstag, über den Mann U-Haft verhängt wird: Das ist bei dringendem Mordverdacht quasi verpflichtend.
Mordbeschuldigter und Opfer hatten sich vor zwölf Jahren kennengelernt und 2017 geheiratet, es gibt eine gemeinsame Tochter (6). Vor allem seit dem Vorjahr kam es immer wieder zu Streitereien – privat wie beruflich, da beide die Gastrobetriebe gemeinsam führten; die Frau wollte die Betriebe dann übernehmen, der 41-Jährige stimmte zuletzt zu, dennoch kam es zu vertraglichen Konflikten. Dem Vernehmen nach soll er seine Frau bezüglich der Übernahmemodalitäten immer wieder hingehalten haben.
Brisant ist, dass der Ehemann seiner Gattin, die seit dem Winter getrennt von ihm lebte, bereits zuvor mehrmals Gewalt angetan haben soll. Fakt ist, dass sie ihn am 16. April 2022 wegen Drohung, Körperverletzung und Stalkings anzeigte. Demnach habe er sie im Februar gestoßen, sodass sie gestürzt sei und sich an der Hüfte verletzt habe. Weiters soll er die Gattin am 31. Oktober 2021 und auch zu anderen unbekannten Zeitpunkten bedroht haben. Und von Jänner 2022 an habe er sie beharrlich verfolgt.
Mit der Anzeigenerstattung sprach die Polizei gegen den Gatten ein Betretungs- und Annäherungsverbot (Kontaktverbot) aus, das das Bezirksgericht Ende April per Einstweiliger Verfügung verlängerte. Am 5. Mai brachte die StA bei Gericht Strafantrag gegen den 41-Jährigen ein. Ebenso bemerkenswert ist, dass die Frau am 12. Mai, am Tag vor ihrer Tötung, den Antrag auf Einstweilige Verfügung bzw. ein Weiterbestehen des Kontaktverbots zurückgezogen hatte. Polizeisprecher Hans Wolfgruber: „Mutmaßlich sah sie sich dazu gezwungen, um die Übernahme der Betriebe endlich finalisieren zu können.“Warum der Gatte nach der Anzeige nicht festgenommen wurde, erklärt StA-Sprecherin Haslinger so: „Aus unserer Sicht wäre das unverhältnismäßig gewesen. Er war unbescholten, das Paar war sozial integriert, sie haben ein gemeinsames Kind. Zudem lagen die inkriminierten Taten teils schon Monate zurück.“
Gattin mit drei Stichen in die Brust getötet