Gemeinden und Städte wollen endlich blitzen
Doch Radarkontrollen auf Gemeindestraßen sind in der aktuellen StVO-Novelle nicht enthalten.
Bei der aktuell geplanten Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) – es geht um die Beschlagnahme von Fahrzeugen bei extremer Raserei – vermissen die Städte und Gemeinden zwei ihrer wichtigsten Anliegen in den vergangenen Jahren erneut: Einerseits gibt es dadurch weiterhin keine Rechtsgrundlage für Geschwindigkeitskontrollen auf Gemeindestraßen, die nicht von der Polizei durchgeführt werden. Andererseits fehlen weiter Regeln für eine automatisierte Überwachung mit Videokameras, etwa in Innenstädten.
Derzeit dürfen nur Kommunen, die über einen eigenen Wachkörper verfügen, selbst die Verkehrsüberwachung durchführen. Das Problem besteht seit fast 15 Jahren. Im Juli 2008 erklärte die damalige Datenschutzkommission die Verkehrsüberwachung durch Gemeinden
für unzulässig, da eine konkrete Rechtsgrundlage dafür fehlt. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Im Hinblick auf die geplante Beschlagnahme von Fahrzeugen als äußerstes Mittel gegen Verkehrsrowdys kritisieren nun der Städtebund, der Gemeindebund und auch das Land Wien, dass die Radarüberwachung
auch auf Gemeindestraßen wichtig wäre, um der Raserei Einhalt zu gebieten. „Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Androhung von Strafen allein werden kaum Wirkung entfalten, wenn nicht ausreichend Kontrollen stattfinden.“Verwiesen wird auf Erhebungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit über weit verbreitete Tempoüberschreitungen. Demnach
werde das Limit in 30-km/hZonen in sieben von zehn Fällen missachtet, im Ortsgebiet mit 50-km/h-Beschränkung auch in 45 Prozent der Fälle.
Der Städtebund und der Gemeindebund fordern nun auch gemeinsam von der zuständigen Verkehrsministerin Leonore Gewessler, in Gespräche über die Radarüberwachung auf Gemeindestraßen einzutreten. Auf Nachfrage hieß es dazu aus dem Klimaschutzministerium (BMK), das Vorhaben sei in der aktuellen StVO-Novelle nicht enthalten, weil es zwischen Bund und Ländern keine Einigkeit dazu gebe. Dazu erklärt der Gemeindebund, es gehe hauptsächlich um die Aufteilung allfälliger Strafgelder, aber nicht um die Sache an sich. Das Thema sei auch schon den Vorgängern von Ministerin Gewessler vorgeschlagen worden, passiert sei nichts.
Der zweite Wunsch vor allem des
Städtebunds betrifft die automatisierte Überwachung von verkehrsberuhigten Zonen. Als Vorbild dafür wird meist Italien genannt, wo die Zufahrtsbeschränkungen in vielen Innenstädten nicht nur rigoros sind, sondern mittels Videoüberwachung auch lückenlos kontrolliert und mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Im Dezember 2022 forderte auch die Landeshauptleutekonferenz, dass der Bund „ehestmöglich“eine solche automatisierte Überwachung inklusive Aufteilung der Strafgelder schaffen solle.
Vorreiter bei dem Thema war der Bezirksvorsteher des 1. Bezirks in Wien, Markus Figl. Der Städtebund betont, man habe in Kooperation dem BMK ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und es gebe bereits einen ausformulierten Gesetzestext. Zahlreiche Städte von Vorarlberg bis Wien warteten nur auf grünes Licht für die Umsetzung.
Städte drängen auf Videoerfassung