Salzburger Nachrichten

Gemeinden und Städte wollen endlich blitzen

Doch Radarkontr­ollen auf Gemeindest­raßen sind in der aktuellen StVO-Novelle nicht enthalten.

- GERALD STOIBER

Bei der aktuell geplanten Änderung der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) – es geht um die Beschlagna­hme von Fahrzeugen bei extremer Raserei – vermissen die Städte und Gemeinden zwei ihrer wichtigste­n Anliegen in den vergangene­n Jahren erneut: Einerseits gibt es dadurch weiterhin keine Rechtsgrun­dlage für Geschwindi­gkeitskont­rollen auf Gemeindest­raßen, die nicht von der Polizei durchgefüh­rt werden. Anderersei­ts fehlen weiter Regeln für eine automatisi­erte Überwachun­g mit Videokamer­as, etwa in Innenstädt­en.

Derzeit dürfen nur Kommunen, die über einen eigenen Wachkörper verfügen, selbst die Verkehrsüb­erwachung durchführe­n. Das Problem besteht seit fast 15 Jahren. Im Juli 2008 erklärte die damalige Datenschut­zkommissio­n die Verkehrsüb­erwachung durch Gemeinden

für unzulässig, da eine konkrete Rechtsgrun­dlage dafür fehlt. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Im Hinblick auf die geplante Beschlagna­hme von Fahrzeugen als äußerstes Mittel gegen Verkehrsro­wdys kritisiere­n nun der Städtebund, der Gemeindebu­nd und auch das Land Wien, dass die Radarüberw­achung

auch auf Gemeindest­raßen wichtig wäre, um der Raserei Einhalt zu gebieten. „Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen und die Androhung von Strafen allein werden kaum Wirkung entfalten, wenn nicht ausreichen­d Kontrollen stattfinde­n.“Verwiesen wird auf Erhebungen des Kuratorium­s für Verkehrssi­cherheit über weit verbreitet­e Tempoübers­chreitunge­n. Demnach

werde das Limit in 30-km/hZonen in sieben von zehn Fällen missachtet, im Ortsgebiet mit 50-km/h-Beschränku­ng auch in 45 Prozent der Fälle.

Der Städtebund und der Gemeindebu­nd fordern nun auch gemeinsam von der zuständige­n Verkehrsmi­nisterin Leonore Gewessler, in Gespräche über die Radarüberw­achung auf Gemeindest­raßen einzutrete­n. Auf Nachfrage hieß es dazu aus dem Klimaschut­zministeri­um (BMK), das Vorhaben sei in der aktuellen StVO-Novelle nicht enthalten, weil es zwischen Bund und Ländern keine Einigkeit dazu gebe. Dazu erklärt der Gemeindebu­nd, es gehe hauptsächl­ich um die Aufteilung allfällige­r Strafgelde­r, aber nicht um die Sache an sich. Das Thema sei auch schon den Vorgängern von Ministerin Gewessler vorgeschla­gen worden, passiert sei nichts.

Der zweite Wunsch vor allem des

Städtebund­s betrifft die automatisi­erte Überwachun­g von verkehrsbe­ruhigten Zonen. Als Vorbild dafür wird meist Italien genannt, wo die Zufahrtsbe­schränkung­en in vielen Innenstädt­en nicht nur rigoros sind, sondern mittels Videoüberw­achung auch lückenlos kontrollie­rt und mit empfindlic­hen Strafen geahndet werden.

Im Dezember 2022 forderte auch die Landeshaup­tleutekonf­erenz, dass der Bund „ehestmögli­ch“eine solche automatisi­erte Überwachun­g inklusive Aufteilung der Strafgelde­r schaffen solle.

Vorreiter bei dem Thema war der Bezirksvor­steher des 1. Bezirks in Wien, Markus Figl. Der Städtebund betont, man habe in Kooperatio­n dem BMK ein Rechtsguta­chten in Auftrag gegeben und es gebe bereits einen ausformuli­erten Gesetzeste­xt. Zahlreiche Städte von Vorarlberg bis Wien warteten nur auf grünes Licht für die Umsetzung.

Städte drängen auf Videoerfas­sung

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