81-Jährige nach Sturz von Balkon gestorben
Nach einem Sturz aus dem zweiten Stock starb die Frau am Sonntag im Spital. Das Geländer war wegen Renovierung abmontiert worden.
Eine 81-jährige Frau aus Bad Gastein ist nach einem Sturz von ihrem Balkon am vergangenen Sonntag verstorben. Wie berichtet, war die Frau am Montag davor abgestürzt, weil die Balkongeländer wegen Renovierungsarbeiten abmontiert worden waren. Die Frau war vom Notarzt versorgt und im Klinikum Schwarzach auf der Intensivstation behandelt worden.
Die Polizei bestätigte am Montag den Tod der Frau. Eine Obduktion sei angeordnet worden. Sollte diese ergeben, dass der Sturz vom Balkon ursächlich für den Tod sei, würden Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung geführt, hieß es vonseiten der Salzburger Polizei. Derzeit ermittle man noch wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Bei dem Wohnhaus der GSWB im Bad Gasteiner Ortsteil Bad Bruck waren vergangene Woche Renovierungsarbeiten durchgeführt worden. Dabei wurden die Balkongeländer abmontiert, um diese auszutauschen.
Laut GSWB hatte man das durchführende Unternehmen vertraglich verpflichtet, alle Sicherheitsvorkehrungen zu veranlassen. Die Polizei hatte berichtet, dass in allen Wohnungen die Griffe der Balkontüren von innen abmontiert wurden. In drei Wohnungen habe man allerdings niemanden erreichen können, weshalb die Griffe nicht abmontiert worden waren. Man habe dann von außen Hinweiszettel an die Balkontüren geklebt, wonach das Betreten des Balkons bis zur Fertigstellung untersagt sei.
GSWB-Prokurist Thomas Gefahrt sagte am Montag, dass man nach dem Unfall sofort veranlasst habe, dass in den drei Wohnungen die Griffe – die so genannten Oliven – abmontiert werden. Eine der Wohnungen sei ohnehin leer gestanden. Die zweite Wohnung gehörte der mittlerweile Verstorbenen. In der dritten Wohnung habe man die Tür zusätzlich mit einem Brett und einem Absperrband gesichert. „Wir sind alle zutiefst betroffen und es tut uns leid, was da passiert ist“, sagt Gefahrt.
Laut Arbeitsinspektor Franz Viehauser sind bei Baustellen laut Bauarbeiterschutzverordnung bei Absturzgefahr Sicherungen anzubringen. Das Abmontieren der Oliven sei eine geeignete Maßnahme. „Grundsätzlich ist eine technische Maßnahme vorzusehen“, sagt Viehauser. Erst wenn eine solche technisch nicht möglich oder unzumutbar sei, seien organisatorische Maßnahmen zu treffen.
Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung