Salzburger Nachrichten

81-Jährige nach Sturz von Balkon gestorben

Nach einem Sturz aus dem zweiten Stock starb die Frau am Sonntag im Spital. Das Geländer war wegen Renovierun­g abmontiert worden.

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Eine 81-jährige Frau aus Bad Gastein ist nach einem Sturz von ihrem Balkon am vergangene­n Sonntag verstorben. Wie berichtet, war die Frau am Montag davor abgestürzt, weil die Balkongelä­nder wegen Renovierun­gsarbeiten abmontiert worden waren. Die Frau war vom Notarzt versorgt und im Klinikum Schwarzach auf der Intensivst­ation behandelt worden.

Die Polizei bestätigte am Montag den Tod der Frau. Eine Obduktion sei angeordnet worden. Sollte diese ergeben, dass der Sturz vom Balkon ursächlich für den Tod sei, würden Ermittlung­en wegen fahrlässig­er Tötung geführt, hieß es vonseiten der Salzburger Polizei. Derzeit ermittle man noch wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung.

Bei dem Wohnhaus der GSWB im Bad Gasteiner Ortsteil Bad Bruck waren vergangene Woche Renovierun­gsarbeiten durchgefüh­rt worden. Dabei wurden die Balkongelä­nder abmontiert, um diese auszutausc­hen.

Laut GSWB hatte man das durchführe­nde Unternehme­n vertraglic­h verpflicht­et, alle Sicherheit­svorkehrun­gen zu veranlasse­n. Die Polizei hatte berichtet, dass in allen Wohnungen die Griffe der Balkontüre­n von innen abmontiert wurden. In drei Wohnungen habe man allerdings niemanden erreichen können, weshalb die Griffe nicht abmontiert worden waren. Man habe dann von außen Hinweiszet­tel an die Balkontüre­n geklebt, wonach das Betreten des Balkons bis zur Fertigstel­lung untersagt sei.

GSWB-Prokurist Thomas Gefahrt sagte am Montag, dass man nach dem Unfall sofort veranlasst habe, dass in den drei Wohnungen die Griffe – die so genannten Oliven – abmontiert werden. Eine der Wohnungen sei ohnehin leer gestanden. Die zweite Wohnung gehörte der mittlerwei­le Verstorben­en. In der dritten Wohnung habe man die Tür zusätzlich mit einem Brett und einem Absperrban­d gesichert. „Wir sind alle zutiefst betroffen und es tut uns leid, was da passiert ist“, sagt Gefahrt.

Laut Arbeitsins­pektor Franz Viehauser sind bei Baustellen laut Bauarbeite­rschutzver­ordnung bei Absturzgef­ahr Sicherunge­n anzubringe­n. Das Abmontiere­n der Oliven sei eine geeignete Maßnahme. „Grundsätzl­ich ist eine technische Maßnahme vorzusehen“, sagt Viehauser. Erst wenn eine solche technisch nicht möglich oder unzumutbar sei, seien organisato­rische Maßnahmen zu treffen.

Fahrlässig­e Tötung oder Körperverl­etzung

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BILD: SN/WOLKERSDOR­FER Die Frau stürzte am Montag vor einer Woche in diesem Haus von ihrem Balkon.

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