Jagd auf Problemwölfe soll erleichtert werden
Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) will vom Bescheidsystem zur Verordnung zurückkehren.
Für die Jagd auf Problemwölfe soll in Salzburg kein Bescheid mehr notwendig sein, sondern nur eine Verordnung der Landesregierung. Das ist das Ziel von Agrarlandesrat Josef Schwaiger (ÖVP). Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Vorgangsweisen ist, dass ein Bescheid beeinsprucht werden kann und eine Verordnung nicht. Das Land Salzburg hat bereits beides probiert.
Beim Bescheid zur Entnahme eines Wolfs, der 2019 in Großarl zahlreiche Schafe gerissen hatte, dauerte es wegen Einsprüchen eineinhalb Jahre, bis er rechtskräftig war. 2021 kam es dann zu großen Schäden an Nutztieren in Rauris. Dieses Mal verordnete die Landesregierung nach dem Jagdgesetz mit sofortiger Wirksamkeit ein sogenanntes Maßnahmengebiet, in dem auch der ganzjährig geschonte Wolf erlegt werden kann. Der Wolf wurde zwar nicht erwischt. Da die Grünen die Verordnung aber für rechtswidrig halten, weil sie Naturschutzorganisationen die in der Aarhus-Konvention festgelegten Beteiligungsrechte verwehrt, beschloss die Koalition, auf Wunsch der Grünen wieder zum Bescheid zurückzukehren.
Der Grund für Schwaigers neuen Vorstoß ist eine Initiative der Tiroler Landesregierung, Abschüsse ebenfalls in Zukunft per
Verordnung zu beschließen. In Tirol wurden im vergangenen Jahr 420 Schafe von Wölfen getötet. Vier Abschussbescheide liegen rechtlich nach wie vor auf Eis. In Kärnten wurde 2022 ein Wolf aufgrund einer Verordnung erschossen. Der Kärntner Fall wird vom Europäischen Gerichtshof geprüft.
Das Land Tirol hat zwei Rechtsgutachten eingeholt. Für Walter Obwexer von der Universität Innsbruck ist eine Verordnung nicht zulässig, weil Umweltorganisationen nicht das Recht haben, sie per Einspruch überprüfen zu lassen. Roland Norer von der Universität Luzern hingegen ist der Ansicht, dass die reflexartigen Einsprüche von Umweltorganisationen die Anwendung von Ausnahmen beim Schutz der Wölfe in der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie der EU blockieren. Eine Verordnung könne deshalb dazu dienen, die FFHRichtlinie durchzusetzen.
Das Land Tirol wird es trotz der unterschiedlichen Rechtsmeinungen mit einer Verordnung probieren. Schwaiger sagt, er wolle dem Beispiel Tirols folgen und auch zur Verordnung zurückkehren. Das Bescheidsystem habe sich als nicht praktikabel erwiesen. Das Fernziel sei, dass der Wolf in der FFH-Richtlinie in eine weniger strenge Schutzkategorie kommt und dass Problemwölfe unverzüglich entnommen werden können. Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, gibt es seit 2022 auch eine Zusammenarbeit von Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Bayern, Südtirol und Trentino. Man einigte sich auf ein einheitliches gemeinsames Monitoring, um den guten Erhaltungszustand
dieser Wolfspopulation nachweisen zu können. Nur wenn das gelingt, ist eine Bejagung realistisch. Schwaiger sagt, die Wölfe in diesen Ländern müssten als eine Population gewertet werden. Es könne nicht sein, dass in jedem einzelnen
Land ein guter Erhaltungszustand gegeben sein müsse. „Österreich ist ein dicht besiedelter Raum, in dem 20 Wolfsrudel nicht möglich sind.“
Die Klubchefin der Grünen, Kimbie Humer-Vogl, ist über Schwaigers Vorstoß überrascht und meint, dieser habe möglicherweise mit dem Wahlkampf zu tun. „Wir haben in der Koalition etwas ausgemacht und ich gehe davon aus, dass man sich daran hält. Wir halten uns auch an die Vereinbarung, dass Otter erlegt werden dürfen.“Eine Verordnung zum Abschuss von Wölfen könne man in eventuellen Koalitionsgesprächen nach der Wahl thematisieren. Derzeit sei das kein Thema. Was die Grünen betreffe, so seien sie nicht der Meinung, dass man der Natur nütze, wenn man einzelne Tiere entnehme. An dieser Linie habe sich nichts geändert.
„Die Bescheide sind nicht praktikabel.“Josef Schwaiger, Landesrat (ÖVP) (Bild: SN/RATZER)