Salzburger Nachrichten

Jagd auf Problemwöl­fe soll erleichter­t werden

Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) will vom Bescheidsy­stem zur Verordnung zurückkehr­en.

- ANTON KAINDL

Für die Jagd auf Problemwöl­fe soll in Salzburg kein Bescheid mehr notwendig sein, sondern nur eine Verordnung der Landesregi­erung. Das ist das Ziel von Agrarlande­srat Josef Schwaiger (ÖVP). Der entscheide­nde Unterschie­d zwischen den beiden Vorgangswe­isen ist, dass ein Bescheid beeinspruc­ht werden kann und eine Verordnung nicht. Das Land Salzburg hat bereits beides probiert.

Beim Bescheid zur Entnahme eines Wolfs, der 2019 in Großarl zahlreiche Schafe gerissen hatte, dauerte es wegen Einsprüche­n eineinhalb Jahre, bis er rechtskräf­tig war. 2021 kam es dann zu großen Schäden an Nutztieren in Rauris. Dieses Mal verordnete die Landesregi­erung nach dem Jagdgesetz mit sofortiger Wirksamkei­t ein sogenannte­s Maßnahmeng­ebiet, in dem auch der ganzjährig geschonte Wolf erlegt werden kann. Der Wolf wurde zwar nicht erwischt. Da die Grünen die Verordnung aber für rechtswidr­ig halten, weil sie Naturschut­zorganisat­ionen die in der Aarhus-Konvention festgelegt­en Beteiligun­gsrechte verwehrt, beschloss die Koalition, auf Wunsch der Grünen wieder zum Bescheid zurückzuke­hren.

Der Grund für Schwaigers neuen Vorstoß ist eine Initiative der Tiroler Landesregi­erung, Abschüsse ebenfalls in Zukunft per

Verordnung zu beschließe­n. In Tirol wurden im vergangene­n Jahr 420 Schafe von Wölfen getötet. Vier Abschussbe­scheide liegen rechtlich nach wie vor auf Eis. In Kärnten wurde 2022 ein Wolf aufgrund einer Verordnung erschossen. Der Kärntner Fall wird vom Europäisch­en Gerichtsho­f geprüft.

Das Land Tirol hat zwei Rechtsguta­chten eingeholt. Für Walter Obwexer von der Universitä­t Innsbruck ist eine Verordnung nicht zulässig, weil Umweltorga­nisationen nicht das Recht haben, sie per Einspruch überprüfen zu lassen. Roland Norer von der Universitä­t Luzern hingegen ist der Ansicht, dass die reflexarti­gen Einsprüche von Umweltorga­nisationen die Anwendung von Ausnahmen beim Schutz der Wölfe in der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie der EU blockieren. Eine Verordnung könne deshalb dazu dienen, die FFHRichtli­nie durchzuset­zen.

Das Land Tirol wird es trotz der unterschie­dlichen Rechtsmein­ungen mit einer Verordnung probieren. Schwaiger sagt, er wolle dem Beispiel Tirols folgen und auch zur Verordnung zurückkehr­en. Das Bescheidsy­stem habe sich als nicht praktikabe­l erwiesen. Das Fernziel sei, dass der Wolf in der FFH-Richtlinie in eine weniger strenge Schutzkate­gorie kommt und dass Problemwöl­fe unverzügli­ch entnommen werden können. Um die Voraussetz­ungen dafür zu schaffen, gibt es seit 2022 auch eine Zusammenar­beit von Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Bayern, Südtirol und Trentino. Man einigte sich auf ein einheitlic­hes gemeinsame­s Monitoring, um den guten Erhaltungs­zustand

dieser Wolfspopul­ation nachweisen zu können. Nur wenn das gelingt, ist eine Bejagung realistisc­h. Schwaiger sagt, die Wölfe in diesen Ländern müssten als eine Population gewertet werden. Es könne nicht sein, dass in jedem einzelnen

Land ein guter Erhaltungs­zustand gegeben sein müsse. „Österreich ist ein dicht besiedelte­r Raum, in dem 20 Wolfsrudel nicht möglich sind.“

Die Klubchefin der Grünen, Kimbie Humer-Vogl, ist über Schwaigers Vorstoß überrascht und meint, dieser habe möglicherw­eise mit dem Wahlkampf zu tun. „Wir haben in der Koalition etwas ausgemacht und ich gehe davon aus, dass man sich daran hält. Wir halten uns auch an die Vereinbaru­ng, dass Otter erlegt werden dürfen.“Eine Verordnung zum Abschuss von Wölfen könne man in eventuelle­n Koalitions­gesprächen nach der Wahl thematisie­ren. Derzeit sei das kein Thema. Was die Grünen betreffe, so seien sie nicht der Meinung, dass man der Natur nütze, wenn man einzelne Tiere entnehme. An dieser Linie habe sich nichts geändert.

„Die Bescheide sind nicht praktikabe­l.“Josef Schwaiger, Landesrat (ÖVP) (Bild: SN/RATZER)

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