Salzburger Nachrichten

Drama um Polizisten führte zu Tod von Diensthund­en

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Im Prozess um den Hitzetod von zwei Polizei- und zwei Privathund­en in Niederöste­rreich wurde am Mittwoch völlig überrasche­nd klar, dass Ohnmachtsa­nfälle des angeklagte­n Polizisten zu dem bedauerlic­hen Vorfall geführt hatten. Der Mann wurde rechtskräf­tig freigespro­chen. Er habe aus Angst um seinen Arbeitspla­tz nur seiner damaligen Lebensgefä­hrtin erzählt, was genau vorgefalle­n war, sagte der 34-Jährige. Der Tierquäler­ei bekannte er sich als nicht schuldig. „Das Verschweig­en dieses gesundheit­lichen Problems war nicht geschickt“, betonte der Richter.

Der Polizist – damals angehender Diensthund­eführer – brach am 16. August 2022 zur Mittagszei­t mit den vier Hunden im Bezirk Hollabrunn bei 28 bis 31 Grad zu einer Laufrunde auf. Die Tiere sollten bewegt werden, weil der Mann und seine Partnerin am Abend zu einer privaten Feier wollten und sich früher bereits Nachbarn über lautes Gebell beschwert hatten.

Wegen der Schwüle verkürzte der Beamte den Lauf. Als er die Tiere zum Auto zurückbrac­hte, ging es einem Schäferhun­d schon so schlecht, dass ihn der Polizist teilweise tragen musste. „Beim Auto hab ich dann ein Kribbeln in den Füßen und ein Blitzen in den Augen bemerkt“, so der Mann. So einen Zustand habe er schon früher öfter gehabt. Als er daheim ankam, wurde er neben dem Auto wieder ohnmächtig. Nachdem er wieder zu sich gekommen war, sei ihm klar geworden, „dass ich die Hunde umgebracht habe“.

Der Hausarzt des Mannes und die Ex-Lebensgefä­hrtin bestätigte­n die Angaben. Mittlerwei­le sind die kardiologi­schen Untersuchu­ngen bei dem Polizisten abgeschlos­sen, der nun in Oberösterr­eich tätig ist.

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