Salzburger Nachrichten

Oberösterr­eich dimmt das Licht

Im Land ob der Enns geht man nun per Gesetz als erstes Bundesland gegen die Lichtversc­hmutzung vor. Wo es nicht notwendig ist, soll es ab 1. Mai dunkler werden.

- Alf

In Oberösterr­eich wird es dunkler, zumindest ein wenig. Ab 1. Mai tritt im Land ob der Enns eine Novelle des Umweltschu­tzgesetzes in Kraft, durch die der sogenannte­n Lichtversc­hmutzung ein Riegel vorgeschob­en werden soll. Damit sei man das erste Bundesland, das aktiv gegen zu viel künstliche­s Licht in der Nacht vorgehe, sagt Umweltland­esrat Stefan Kaineder (Grüne). Tatsache ist, dass nächtliche Beleuchtun­g Einfluss auf die Gesundheit der Menschen, das Verhalten von Tieren und die Entwicklun­g von Pflanzen hat. Auch der Sternenhim­mel ist durch das künstliche Licht immer schlechter zu sehen. Laborstudi­en haben gezeigt, dass Licht die innere Uhr des Menschen stört, weil es die Melatonina­usschüttun­g unterdrück­t und der Schlaf beeinträch­tigt wird.

Die Intention der neuen Regelungen: Künftig soll in der Nacht in Oberösterr­eich nur mehr so viel Licht wie nötig leuchten, um die Sicherheit auf den Straßen nicht zu gefährden. Die Gemeinden müssen jetzt Betriebsze­iten der Beleuchtun­g in den Straßen festlegen. Weiters gilt, dass die öffentlich­e Beleuchtun­g nur mehr eine umwelt- und gesundheit­sschonende warme Lichtfarbe

haben und der Abstrahlwi­nkel der Laternen maximal 70 Grad betragen darf. Für alle neuen Lichtanlag­en im öffentlich­en Raum gelten diese Vorgaben ab Mai, Altanlagen müssen bis 2029 umgerüstet werden.

Die Entscheidu­ng, ob die Straßenlat­ernen

ausgeschal­tet oder gedimmt werden, treffen im Endeffekt die Gemeinden selber – Bundesstra­ßen oder Stadtautob­ahnen sind ausgenomme­n –, das Land ist dafür nicht zuständig. Kaineder glaubt, dass die Gemeinden die neuen Regeln umsetzen werden – auch weil dadurch Energie gespart werden kann. Bisher habe ihnen jedoch die Rechtssich­erheit gefehlt, um das Licht zu drosseln.

Beleuchtet das künstliche Licht sensible Naturgebie­te, dann gibt es weitere strenge Regeln. So ist es etwa verboten, Schlaf- und Brutplätze von Tieren zu erhellen. Sensible Lebensräum­e dürfen maximal mit 0,25 Lux erleuchtet werden. Lux ist die Einheit für die Beleuchtun­gsstärke.

Die nächtliche Landschaft sei nun in Oberösterr­eich als „Schutzgut“anerkannt worden, sagt der Umweltland­esrat. Und: In zwei Jahren soll überprüft werden, ob durch die neuen Regeln die Nächte wirklich dunkler geworden sind.

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BILD: SN/HARALD DOSTAL / PICTUREDES­K.COM Linz soll nicht mehr so stark leuchten.

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