Oberösterreich dimmt das Licht
Im Land ob der Enns geht man nun per Gesetz als erstes Bundesland gegen die Lichtverschmutzung vor. Wo es nicht notwendig ist, soll es ab 1. Mai dunkler werden.
In Oberösterreich wird es dunkler, zumindest ein wenig. Ab 1. Mai tritt im Land ob der Enns eine Novelle des Umweltschutzgesetzes in Kraft, durch die der sogenannten Lichtverschmutzung ein Riegel vorgeschoben werden soll. Damit sei man das erste Bundesland, das aktiv gegen zu viel künstliches Licht in der Nacht vorgehe, sagt Umweltlandesrat Stefan Kaineder (Grüne). Tatsache ist, dass nächtliche Beleuchtung Einfluss auf die Gesundheit der Menschen, das Verhalten von Tieren und die Entwicklung von Pflanzen hat. Auch der Sternenhimmel ist durch das künstliche Licht immer schlechter zu sehen. Laborstudien haben gezeigt, dass Licht die innere Uhr des Menschen stört, weil es die Melatoninausschüttung unterdrückt und der Schlaf beeinträchtigt wird.
Die Intention der neuen Regelungen: Künftig soll in der Nacht in Oberösterreich nur mehr so viel Licht wie nötig leuchten, um die Sicherheit auf den Straßen nicht zu gefährden. Die Gemeinden müssen jetzt Betriebszeiten der Beleuchtung in den Straßen festlegen. Weiters gilt, dass die öffentliche Beleuchtung nur mehr eine umwelt- und gesundheitsschonende warme Lichtfarbe
haben und der Abstrahlwinkel der Laternen maximal 70 Grad betragen darf. Für alle neuen Lichtanlagen im öffentlichen Raum gelten diese Vorgaben ab Mai, Altanlagen müssen bis 2029 umgerüstet werden.
Die Entscheidung, ob die Straßenlaternen
ausgeschaltet oder gedimmt werden, treffen im Endeffekt die Gemeinden selber – Bundesstraßen oder Stadtautobahnen sind ausgenommen –, das Land ist dafür nicht zuständig. Kaineder glaubt, dass die Gemeinden die neuen Regeln umsetzen werden – auch weil dadurch Energie gespart werden kann. Bisher habe ihnen jedoch die Rechtssicherheit gefehlt, um das Licht zu drosseln.
Beleuchtet das künstliche Licht sensible Naturgebiete, dann gibt es weitere strenge Regeln. So ist es etwa verboten, Schlaf- und Brutplätze von Tieren zu erhellen. Sensible Lebensräume dürfen maximal mit 0,25 Lux erleuchtet werden. Lux ist die Einheit für die Beleuchtungsstärke.
Die nächtliche Landschaft sei nun in Oberösterreich als „Schutzgut“anerkannt worden, sagt der Umweltlandesrat. Und: In zwei Jahren soll überprüft werden, ob durch die neuen Regeln die Nächte wirklich dunkler geworden sind.