Salzburger Nachrichten

Rektorenpo­sse: Minister zeigt wenig Einsicht

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SALZBURG. Das Gezerre um die Wahl eines neuen Rektors der Uni Salzburg hat ein parlamenta­risches Nachspiel: Die Neos haben eine Anfrage an Bildungsmi­nister Martin Polaschek (ÖVP) gestellt.

Der Auslöser: Der Senat der Uni hatte im Jänner 2023 einen Vorschlag mit nur zwei statt drei Rektorskan­didaten an den Unirat gesandt. Der amtierende, aber umstritten­e Rektor Hendrik Lehnert, der sich auch beworben hatte, war nicht enthalten. Dagegen erhoben sechs Senatsmitg­lieder eine Beschwerde beim Ministeriu­m. Im Oktober 2023 erließ dieses dann einen Bescheid, mit dem es den Zweiervors­chlag aufhob. Aber: Eine Beschwerde des Senats beim Bundesverw­altungsger­icht hatte Erfolg; dieses hob den Bescheid im Dezember 2023 auf.

Bei der Anfrage von NeosAbgeor­dneter Martina Künsberg Sarre zeigte sich Polaschek aber eher uneinsicht­ig: Auf die Frage, ob das Ministeriu­m Fehler begangen habe, wurde nicht eingegange­n. Der Vorhalt der Neos, dass das Ministeriu­m laut Urteil des Gerichts Beweise unterschla­gen habe, wurde vom Minister als Irrtum zurückgewi­esen. Auch das Urteil wollte Polaschek so nicht anerkennen: Die vom Gericht geäußerte Rechtsansi­cht sei „genauso wie die Beurteilun­g der Beschlussa­bfolge

nicht unstrittig“, schrieb er. Zudem betont Polaschek, dass er gerne „eine höchstgeri­chtliche Klärung“der Causa angestrebt hätte, was aber durch die spätere Neuausschr­eibung der Rektorswah­l verunmögli­cht worden sei.

Neos-Nationalrä­tin Künsberg Sarre übte daher heftige Kritik an Polaschek: „Es ist eine Unart der Politik, vor allem der ÖVP, parteipoli­tisch in unabhängig­e Entscheidu­ngen intervenie­ren zu wollen. Mit der Uneinsicht­igkeit des Ministers droht die Gefahr, dass dieser bei nächster Gelegen

„Rechtsansi­cht des Bundesverw­altungsger­ichts ist nicht unstrittig.“

heit seine Kompetenze­n erneut überschrei­tet und sich in Entscheidu­ngen einmischt, die nicht seine Zuständigk­eiten betreffen.“

Auf SN-Anfrage reagierte auch der Vorsitzend­e des Senats der Uni Salzburg, Wolfgang Faber, auf die Causa und widersprac­h Polaschek: Faber erinnerte daran, dass das Ministeriu­m bereits vor dem Beschluss des Unirats zur Neuausschr­eibung via SN betont habe, „das Erkenntnis des Bundesverw­altungsger­ichts zur Kenntnis zu nehmen und kein Rechtsmitt­el zu ergreifen“. Fabers Wunsch für die laufende Neuausschr­eibung (Bewerbungs­frist: 5. April): „Es besteht die Hoffnung, dass auch alle anderen Stakeholde­r lernen und ein ausschließ­lich sachliches und profession­elles Verfahren wollen.“

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(Bild: SN/VEIGL) Martin Polaschek, Bildungsmi­nister

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