Rektorenposse: Minister zeigt wenig Einsicht
SALZBURG. Das Gezerre um die Wahl eines neuen Rektors der Uni Salzburg hat ein parlamentarisches Nachspiel: Die Neos haben eine Anfrage an Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) gestellt.
Der Auslöser: Der Senat der Uni hatte im Jänner 2023 einen Vorschlag mit nur zwei statt drei Rektorskandidaten an den Unirat gesandt. Der amtierende, aber umstrittene Rektor Hendrik Lehnert, der sich auch beworben hatte, war nicht enthalten. Dagegen erhoben sechs Senatsmitglieder eine Beschwerde beim Ministerium. Im Oktober 2023 erließ dieses dann einen Bescheid, mit dem es den Zweiervorschlag aufhob. Aber: Eine Beschwerde des Senats beim Bundesverwaltungsgericht hatte Erfolg; dieses hob den Bescheid im Dezember 2023 auf.
Bei der Anfrage von NeosAbgeordneter Martina Künsberg Sarre zeigte sich Polaschek aber eher uneinsichtig: Auf die Frage, ob das Ministerium Fehler begangen habe, wurde nicht eingegangen. Der Vorhalt der Neos, dass das Ministerium laut Urteil des Gerichts Beweise unterschlagen habe, wurde vom Minister als Irrtum zurückgewiesen. Auch das Urteil wollte Polaschek so nicht anerkennen: Die vom Gericht geäußerte Rechtsansicht sei „genauso wie die Beurteilung der Beschlussabfolge
nicht unstrittig“, schrieb er. Zudem betont Polaschek, dass er gerne „eine höchstgerichtliche Klärung“der Causa angestrebt hätte, was aber durch die spätere Neuausschreibung der Rektorswahl verunmöglicht worden sei.
Neos-Nationalrätin Künsberg Sarre übte daher heftige Kritik an Polaschek: „Es ist eine Unart der Politik, vor allem der ÖVP, parteipolitisch in unabhängige Entscheidungen intervenieren zu wollen. Mit der Uneinsichtigkeit des Ministers droht die Gefahr, dass dieser bei nächster Gelegen
„Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht unstrittig.“
heit seine Kompetenzen erneut überschreitet und sich in Entscheidungen einmischt, die nicht seine Zuständigkeiten betreffen.“
Auf SN-Anfrage reagierte auch der Vorsitzende des Senats der Uni Salzburg, Wolfgang Faber, auf die Causa und widersprach Polaschek: Faber erinnerte daran, dass das Ministerium bereits vor dem Beschluss des Unirats zur Neuausschreibung via SN betont habe, „das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis zu nehmen und kein Rechtsmittel zu ergreifen“. Fabers Wunsch für die laufende Neuausschreibung (Bewerbungsfrist: 5. April): „Es besteht die Hoffnung, dass auch alle anderen Stakeholder lernen und ein ausschließlich sachliches und professionelles Verfahren wollen.“