Das Kreuz mit dem persönlichen Feiertag
Ein Feiertag ist der Karfreitag seit 2019 auch für Evangelische nicht mehr. Dafür gäbe es den persönlichen Feiertag. Warum der „totes Recht“bleibt.
Die Aufregung war groß, die Folge skurril: ein Feiertag, der eigentlich keiner ist. Im Jänner 2019 hob der Europäische Gerichtshof die österreichische Karfreitagsregelung auf. Dass an diesem Tag bis dahin zwar Evangelische, Altkatholiken und Methodisten frei hatten, alle anderen aber nicht, sei unzulässig, so der EuGH. Aufgrund der Religion dürften Menschen nicht anders behandelt werden. Die türkisblaue Regierung musste eine Lösung schaffen, und das in aller Eile, sollte die doch bis Ostern stehen. Andernfalls, erläuterten Rechtsexperten, käme der Anwendungsvorrang des EU-Rechts zum Tragen. Dann hätte jeder am Karfreitag einen Feiertag, der ihn beim Dienstgeber beantrage. SPÖ, Gewerkschaft und Arbeiterkammer forderten lautstark einen Feiertag für alle. Vor Gericht gezogen war im Übrigen ein Konfessionsloser – mit Unterstützung der Arbeiterkammer.
Die evangelische Kirche wollte sich den wichtigsten Feiertag keineswegs nehmen lassen und die Wirtschaft lief Sturm gegen noch einen Feiertag mehr. Die Regierung kündigte in der Hast zunächst an, man sei sich „sehr einig, dass niemandem etwas weggenommen werden soll, es aber auch keinen zusätzlichen Feiertag geben wird“. Die letztlich getroffene Lösung lautete: Alle müssen arbeiten. Im Gegenzug dazu kann sich aber jeder einen „persönlichen Feiertag“nehmen. Und das nicht nur am Kar
freitag, sondern an jedem beliebigen Tag, also wenn gewünscht auch am eigenen Geburtstag. Der Haken dabei, ein zusätzlicher freier Tag ist das nicht, er muss aus dem Kontingent des normalen Urlaubsanspruchs genommen werden. Beantragt werden muss der persönliche Feiertag beim Arbeitgeber drei Monate im Voraus. Der kann – wenn es den Betriebsablauf gefährdet – zwar ablehnen, muss dann aber doppeltes Entgelt zahlen.
„Wir haben in der Salzburger Arbeiterkammer
keine einzige An- frage oder Beschwerde zu dem Thema“, sagt Heimo Typplt, Leiter der AK-Rechtsabteilung. „Ich gehe also davon aus, dass das totes Recht ist.“Die Regelung, den persönlichen Feiertag drei Monate im Vorhinein anmelden zu müssen und dann ohnehin einen Urlaubstag zu verbrauchen, sei schlicht zu kompliziert.
Offizielle Zahlen, wie viele Österreicher pro Jahr einen persönlichen Feiertag nehmen, gibt es nicht. Unternehmen müssen das schließlich nicht melden. Grundsätzlich gilt, an welchen Tagen man Urlaub nimmt, ist Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, erläutert Typplt. Theoretisch könne man zwar, wenn einem der Arbeitgeber einen gewünschten Urlaubstermin nicht genehmigt, vor Gericht ziehen. Dann müssten die Richter klären, was schwerer wiege, das Erholungsinteresse des Mitarbeiters oder das betriebliche Interesse der Firma. „In der Praxis klagt niemand wegen Urlaubs den Arbeitgeber“, sagt Typplt.
Der persönliche Feiertag bleibe damit der einzige Urlaubstag, den man einseitig einfordern kann. Theoretisch, in der Praxis komme das so gut wie nie vor.
„Zusätzlicher freier Tag ist das keiner.“Heimo Typplt, AK-Rechtsexperte