Prozess: Verging sich 23-Jähriger an zwei schlafenden Frauen?
SALZBURG. Mit dem Vorwurf des „sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person“in zwei Fällen sah sich Mittwoch am Landesgericht ein Pinzgauer (23) konfrontiert. Staatsanwältin Ricarda Eder lastete ihm an, sich am 17. Juni 2023 an zwei betrunkenen, schlafenden jungen Frauen vergangen zu haben. „Der Angeklagte, ein Freund von ihm und die späteren Opfer trafen in einem Lokal in Zell am See aufeinander. Es floss einiges an Alkohol. Spätnachts ging man zu viert in die Wohnung einer der Frauen. Die Frauen gingen dann kurz nacheinander ins Bett, während der Angeklagte mit dem Freund erst noch auf der Couch saß“, so die Staatsanwältin im von Richterin Martina Kocher geführten Prozess. Bald darauf, so Eder, „ging der Angeklagte allein ins Schlafzimmer zu den zwei Frauen. Diese schliefen – einer war zuvor auch übel geworden und sie hatte sich übergeben müssen.“Zuerst habe der 23-Jährige der Wohnungsinhaberin an die Brüste gefasst und sich an ihr gerieben. „Sie wollte das nicht und ging aus dem Zimmer“, so die Staatsanwältin. In der Folge habe der Angeklagte die andere Frau ausgezogen „und an ihr den Geschlechtsverkehr durchgeführt“. Als diese dabei munter geworden sei, sei sie wie paralysiert gewesen. Eder: „Sie konnte sich nicht wehren; Der große, korpulente Angeklagte ließ erst von ihr ab, als sie vorgab, kurz zuvor eine Knie-OP gehabt zu haben.“Besonders verstörend: Das letztgenannte Opfer, vertreten von Rechtsanwältin Sabina Moser, war bereits 2016 Opfer eines massiven Missbrauchs geworden.
Der 23-Jährige bestritt die Vorwürfe. Mit der Wohnungsbesitzerin habe es gar keine intimen Handlungen gegeben; mit deren Freundin wiederum habe er einvernehmlichen Sex gehabt: „Ich habe mich zu ihr gesetzt. Wir haben locker geredet, es kam zu Berührungen und zum Sex, von uns beiden gewollt.“– Der Angeklagte erhielt letztlich „nur“wegen sexueller Belästigung der Wohnungsbesitzerin zwei Monate bedingte Haft; bezüglich des anderen (weit gravierenderen) Faktums erfolgte ein Freispruch im Zweifel. Nicht rechtskräftig.
Senat sah letztlich nur eine sexuelle Belästigung