Salzburger Nachrichten

Angelegenh­eiten der Gemeinde

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Zum Klartext „Fakten verschleie­rn ist keine Lösung“vom 25. März 2024:

Bezugnehme­nd auf die von Andreas Koller gemachte Feststellu­ng, die „rote Magistrats­direktion in Wien“verhindere wichtige Themendisk­ussionen im Wiener Gemeindera­t, darf die Magistrats­direktion Folgendes festhalten:

Aus der in unserer Bundesverf­assung niedergele­gten Staatsstru­ktur ergibt sich, dass Bund, Länder und Gemeinden jeweils unterschie­dliche und eigenständ­ige Zuständigk­eiten und Aufgaben haben.

Dies bedeutet, dass deren jeweilige Organe auch nur im Rahmen der ihnen zugewiesen­en Kompetenze­n handeln können. Für den Wiener Gemeindera­t bedeutet das aufgrund der einschlägi­gen Bestimmung­en der Wiener Stadtverfa­ssung, dass er nur für Angelegenh­eiten der Gemeinde zuständig ist und demzufolge auch nur mit Angelegenh­eiten der Gemeinde befasst werden darf.

Auf Basis dieser Vorgabe gibt die Magistrats­direktion Recht (MD-R) bei allfällige­n Unklarheit­en über die Zulassung von Themen eine rechtliche Einschätzu­ng und Empfehlung ab. Die Behauptung, die „rote Magistrats­direktion“orientiere sich an Parteizuge­hörigkeite­n ihrer Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r und behandle mit Willkür Anträge zu Sondersitz­ungen und „blauen Themen“, ist somit nicht nur unsachlich. Die MD-R wird auch nicht automatisc­h, sondern auf Ersuchen des Wiener Gemeindera­tsvorsitze­nden tätig.

Im von Andreas Koller angesproch­enen Fall wurde beim ersten Verlangen um eine Sondersitz­ung des Wiener Gemeindera­ts von der FPÖ Wien die Behandlung von Themen mit ausschließ­licher Bundeszust­ändigkeit gewählt und gefordert (Sicherheit (BMI), Asyl (BMI/BFA)) und wies keinen Bezug zu den Angelegenh­eiten der Gemeinde auf. Hilfestell­ung für die FPÖ erfolgte über den Gemeindera­tsvorsitze­nden insofern, als ausführlic­h erklärt wurde, wie ein Thema im „eigenen Wirkungsbe­reich der Gemeinde“eingebette­t sein müsse, um zugelassen werden zu können – wie es auch die Wiener Stadtverfa­ssung verlange.

Die nach Ablehnung des ersten Antrags erzeugte vorrangig mediale Aufregung war politisch lanciert. Es folgte ein zweiter Anlauf des Verlangens um Abhaltung eines Sondergeme­inderats mit einer zuordenbar­en Zuständigk­eit zum Wirkungsbe­reich der Gemeinde

– wenig später, konkret am Donnerstag, 21. März 2024, wurde der Sondergeme­inderat auf Verlangen abgehalten. Andrea Leitner Pressespre­cherin Magistrats­direktion der

Stadt Wien

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