Angelegenheiten der Gemeinde
Zum Klartext „Fakten verschleiern ist keine Lösung“vom 25. März 2024:
Bezugnehmend auf die von Andreas Koller gemachte Feststellung, die „rote Magistratsdirektion in Wien“verhindere wichtige Themendiskussionen im Wiener Gemeinderat, darf die Magistratsdirektion Folgendes festhalten:
Aus der in unserer Bundesverfassung niedergelegten Staatsstruktur ergibt sich, dass Bund, Länder und Gemeinden jeweils unterschiedliche und eigenständige Zuständigkeiten und Aufgaben haben.
Dies bedeutet, dass deren jeweilige Organe auch nur im Rahmen der ihnen zugewiesenen Kompetenzen handeln können. Für den Wiener Gemeinderat bedeutet das aufgrund der einschlägigen Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung, dass er nur für Angelegenheiten der Gemeinde zuständig ist und demzufolge auch nur mit Angelegenheiten der Gemeinde befasst werden darf.
Auf Basis dieser Vorgabe gibt die Magistratsdirektion Recht (MD-R) bei allfälligen Unklarheiten über die Zulassung von Themen eine rechtliche Einschätzung und Empfehlung ab. Die Behauptung, die „rote Magistratsdirektion“orientiere sich an Parteizugehörigkeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und behandle mit Willkür Anträge zu Sondersitzungen und „blauen Themen“, ist somit nicht nur unsachlich. Die MD-R wird auch nicht automatisch, sondern auf Ersuchen des Wiener Gemeinderatsvorsitzenden tätig.
Im von Andreas Koller angesprochenen Fall wurde beim ersten Verlangen um eine Sondersitzung des Wiener Gemeinderats von der FPÖ Wien die Behandlung von Themen mit ausschließlicher Bundeszuständigkeit gewählt und gefordert (Sicherheit (BMI), Asyl (BMI/BFA)) und wies keinen Bezug zu den Angelegenheiten der Gemeinde auf. Hilfestellung für die FPÖ erfolgte über den Gemeinderatsvorsitzenden insofern, als ausführlich erklärt wurde, wie ein Thema im „eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde“eingebettet sein müsse, um zugelassen werden zu können – wie es auch die Wiener Stadtverfassung verlange.
Die nach Ablehnung des ersten Antrags erzeugte vorrangig mediale Aufregung war politisch lanciert. Es folgte ein zweiter Anlauf des Verlangens um Abhaltung eines Sondergemeinderats mit einer zuordenbaren Zuständigkeit zum Wirkungsbereich der Gemeinde
– wenig später, konkret am Donnerstag, 21. März 2024, wurde der Sondergemeinderat auf Verlangen abgehalten. Andrea Leitner Pressesprecherin Magistratsdirektion der
Stadt Wien