Zwei Apothekenansuchen für Rif: Verwaltungsgericht ist am Zug
HALLEIN. Wer in Österreich eine Apotheke eröffnen will, darf das nicht so einfach und überall. Es gibt bestimmte Voraussetzungen nach dem Apothekengesetz. Und für Apotheken gibt es nach wie vor einen bestimmten Gebietsschutz – soll heißen, bei einer Neuerrichtung werden geografische und demografische Kriterien herangezogen und der Bedarf muss vorher geprüft werden. So darf sich die zu versorgende Personenanzahl für die umliegenden Apotheken nicht auf unter 5500 verringern.
Darum geht es nun auch in Rif. Der Halleiner Ortsteil ist in den vergangenen Jahren sehr stark gewachsen, viele neue Wohnungen sind dort entstanden. Daher gibt es von zwei Konzessionswerberinnen auch das Ansinnen, eine Apotheke zu eröffnen. Ein Ansuchen stammt vom 23. Juni 2022, ein weiteres vom 24. Jänner
2023. Das Apothekengesetz ist ein Bundesgesetz, somit ist die Bezirksverwaltungsbehörde für ein solches Ansuchen zuständig.
Die Bezirkshauptmannschaft Hallein soll zuletzt per Bescheid beide Ansuchen abgewiesen haben, mit der Begründung, eben weil den umliegenden Apotheken dann die notwendige Anzahl an Personen zur Versorgung fehlen würde. Die umliegenden Apotheken befinden sich in Anif bzw. drei in Hallein – im Stadtzentrum, in Burgfried sowie beim Interspar.
Von der Apothekerkammer heißt es, die Verfahren seien noch anhängig. Es stimme, dass es von der Bezirkshauptmannschaft negative Bescheide gebe. Das Ganze gehe nun aber seinen Rechtsweg. Man müsse nun warten, wie das Landesverwaltungsgericht
in dieser Sache entscheide.
Mit dem neuen Apothekengesetz, das am 28. Februar im Nationalrat und am 14. März vom Bundesrat beschlossen worden sei und mit 1. April in Kraft trete, habe das Ganze nichts zu tun. Die Novelle weitet die Öffnungszeiten von Apotheken von bisher 48 auf künftig bis zu 72 Stunden pro Woche aus. Künftig dürfen Apotheken werktags zwischen 6 Uhr und 21 Uhr und samstags zwischen 6 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein. Außerdem wird es ihnen gestattet, in ländlichen Regionen Abgabestellen für Medikamente mit eingeschränktem Angebot und eingeschränkten Öffnungszeiten einzurichten, wenn es im Ort keine Apotheke gibt. Auch einfache Tests wie Blutzuckermessungen oder Analysen von Harnproben dürfen Apotheken in Zukunft anbieten und dafür etwa Blut aus der Fingerkuppe entnehmen. Erleichtert wird auch die Gründung von Filialen.
BH Hallein stellte negative Bescheide aus