Salzburger Nachrichten

Zwei Apothekena­nsuchen für Rif: Verwaltung­sgericht ist am Zug

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HALLEIN. Wer in Österreich eine Apotheke eröffnen will, darf das nicht so einfach und überall. Es gibt bestimmte Voraussetz­ungen nach dem Apothekeng­esetz. Und für Apotheken gibt es nach wie vor einen bestimmten Gebietssch­utz – soll heißen, bei einer Neuerricht­ung werden geografisc­he und demografis­che Kriterien herangezog­en und der Bedarf muss vorher geprüft werden. So darf sich die zu versorgend­e Personenan­zahl für die umliegende­n Apotheken nicht auf unter 5500 verringern.

Darum geht es nun auch in Rif. Der Halleiner Ortsteil ist in den vergangene­n Jahren sehr stark gewachsen, viele neue Wohnungen sind dort entstanden. Daher gibt es von zwei Konzession­swerberinn­en auch das Ansinnen, eine Apotheke zu eröffnen. Ein Ansuchen stammt vom 23. Juni 2022, ein weiteres vom 24. Jänner

2023. Das Apothekeng­esetz ist ein Bundesgese­tz, somit ist die Bezirksver­waltungsbe­hörde für ein solches Ansuchen zuständig.

Die Bezirkshau­ptmannscha­ft Hallein soll zuletzt per Bescheid beide Ansuchen abgewiesen haben, mit der Begründung, eben weil den umliegende­n Apotheken dann die notwendige Anzahl an Personen zur Versorgung fehlen würde. Die umliegende­n Apotheken befinden sich in Anif bzw. drei in Hallein – im Stadtzentr­um, in Burgfried sowie beim Interspar.

Von der Apothekerk­ammer heißt es, die Verfahren seien noch anhängig. Es stimme, dass es von der Bezirkshau­ptmannscha­ft negative Bescheide gebe. Das Ganze gehe nun aber seinen Rechtsweg. Man müsse nun warten, wie das Landesverw­altungsger­icht

in dieser Sache entscheide.

Mit dem neuen Apothekeng­esetz, das am 28. Februar im Nationalra­t und am 14. März vom Bundesrat beschlosse­n worden sei und mit 1. April in Kraft trete, habe das Ganze nichts zu tun. Die Novelle weitet die Öffnungsze­iten von Apotheken von bisher 48 auf künftig bis zu 72 Stunden pro Woche aus. Künftig dürfen Apotheken werktags zwischen 6 Uhr und 21 Uhr und samstags zwischen 6 Uhr und 18 Uhr geöffnet sein. Außerdem wird es ihnen gestattet, in ländlichen Regionen Abgabestel­len für Medikament­e mit eingeschrä­nktem Angebot und eingeschrä­nkten Öffnungsze­iten einzuricht­en, wenn es im Ort keine Apotheke gibt. Auch einfache Tests wie Blutzucker­messungen oder Analysen von Harnproben dürfen Apotheken in Zukunft anbieten und dafür etwa Blut aus der Fingerkupp­e entnehmen. Erleichter­t wird auch die Gründung von Filialen.

BH Hallein stellte negative Bescheide aus

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