Aufnahmsprüfung ist doch notwendig
Lauter Einser, aber kein Platz im Gymnasium – dies der Titel eines SN-Berichts von Anton Prlić vom 6. April. Wenn ein Kind, makellose Vorzugsschülerin, nicht ins Gymnasium gehen darf/kann, so manifestiert sich hier eklatantes, symptomatisches Totalversagen, was die Beurteilung von Schülerleistungen betrifft.
Diese ist aufgrund der Hyperinflation von Bestnoten, vornehmlich, aber nicht nur in der Volksschule, über die Jahre schleichend zur absoluten Farce geworden ist. In Fächern wie Musik, Werken, Bildnerische Erziehung und Sport wird sehr oft mit der Einheitsnote „Sehr gut“beurteilt. Auch in den Hauptfächern werden von Lehrerinnen und Lehrern seit vielen Jahren massenweise „Gut“oder „Sehr gut“vergeben. Das Beurteilungsprofil in Österreichs Schulen spiegelt schon lange keine Gauß’sche Kurve mehr.
Dabei sind in der Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO § 14. Abs. 2-6) per Gesetz, die nach Maßgabe des Lehrplans gestellten Anforderungen für die jeweilige Note von „Sehr gut“bis „Nicht genügend“ausführlich und bindend erläutert.
Geht es um Noten, agieren Eltern oft fordernd, drohen womöglich mit Einschaltung eines Rechtsbeistands. Lehrer und Schulleiter gehen viel zu oft in die Knie, wohl wissend, dass sich der Back-up der Schulbehörde in Grenzen hält.
Gymnasien stecken mittlerweile heimlich und individuell ihre Aufnahmekriterien ab und laden Kandidaten zu Meetings, in denen Schüler auf diverse Eignungen abgeklopft werden. Das Unwort Eignungstest wird wissentlich vermieden.
Old School, aber wenn es um den Übertritt ins Unterstufenoder Oberstufengymnasium geht, besteht die einzig faire Lösung für Schüler, Lehrer und Schülereltern in der Wiedereinführung
standardisierter Aufnahmsprüfungen, um schulische Leistungen letztendlich auch wieder verifizieren und vergleichen zu können.
Sepp Schnöll, Lehrer
5431 Kuchl