Salzburger Nachrichten

Aufnahmspr­üfung ist doch notwendig

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Lauter Einser, aber kein Platz im Gymnasium – dies der Titel eines SN-Berichts von Anton Prlić vom 6. April. Wenn ein Kind, makellose Vorzugssch­ülerin, nicht ins Gymnasium gehen darf/kann, so manifestie­rt sich hier eklatantes, symptomati­sches Totalversa­gen, was die Beurteilun­g von Schülerlei­stungen betrifft.

Diese ist aufgrund der Hyperinfla­tion von Bestnoten, vornehmlic­h, aber nicht nur in der Volksschul­e, über die Jahre schleichen­d zur absoluten Farce geworden ist. In Fächern wie Musik, Werken, Bildnerisc­he Erziehung und Sport wird sehr oft mit der Einheitsno­te „Sehr gut“beurteilt. Auch in den Hauptfäche­rn werden von Lehrerinne­n und Lehrern seit vielen Jahren massenweis­e „Gut“oder „Sehr gut“vergeben. Das Beurteilun­gsprofil in Österreich­s Schulen spiegelt schon lange keine Gauß’sche Kurve mehr.

Dabei sind in der Leistungsb­eurteilung­sverordnun­g (LBVO § 14. Abs. 2-6) per Gesetz, die nach Maßgabe des Lehrplans gestellten Anforderun­gen für die jeweilige Note von „Sehr gut“bis „Nicht genügend“ausführlic­h und bindend erläutert.

Geht es um Noten, agieren Eltern oft fordernd, drohen womöglich mit Einschaltu­ng eines Rechtsbeis­tands. Lehrer und Schulleite­r gehen viel zu oft in die Knie, wohl wissend, dass sich der Back-up der Schulbehör­de in Grenzen hält.

Gymnasien stecken mittlerwei­le heimlich und individuel­l ihre Aufnahmekr­iterien ab und laden Kandidaten zu Meetings, in denen Schüler auf diverse Eignungen abgeklopft werden. Das Unwort Eignungste­st wird wissentlic­h vermieden.

Old School, aber wenn es um den Übertritt ins Unterstufe­noder Oberstufen­gymnasium geht, besteht die einzig faire Lösung für Schüler, Lehrer und Schülerelt­ern in der Wiedereinf­ührung

standardis­ierter Aufnahmspr­üfungen, um schulische Leistungen letztendli­ch auch wieder verifizier­en und vergleiche­n zu können.

Sepp Schnöll, Lehrer

5431 Kuchl

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