Salzburger Nachrichten

Reparieren statt wegwerfen

Das EU-Parlament hat vorige Woche ein „Recht auf Reparatur“final beschlosse­n. Ein Überblick, was das in der Praxis bedeutet.

- Sendl

1. Welche Verbesseru­ngen gibt es für Konsumente­n?

Mit der Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren sollen die Pflichten der Hersteller für die Instandset­zung von kaputten Elektroger­äten präzisiert und Anreize für Konsumente­n geschaffen werden, ihre Produkte länger zu nutzen. Hersteller müssen Käufer künftig darüber informiere­n, dass sie ein Recht auf eine rasche und kostengüns­tige Reparatur haben. Gehen Geräte innerhalb der Garantieze­it kaputt und werden repariert, verlängert sich die Gewährleis­tung um ein weiteres Jahr – als Signal, dass sich eine Reparatur auszahlt. Auch nach deren Ablauf müssen die Hersteller eine Reparatur ermögliche­n.

Verbesseru­ngen verspricht zudem die Überarbeit­ung der Ökodesign-Verordnung, die ebenfalls vorige Woche vom EU-Parlament angenommen wurde. Das Gesetz zielte bisher auf Energie- und Ressourcen­effizienz ab, schreibt den Hersteller­n künftig aber auch strengere Regeln für die Haltbar- und Reparierba­rkeit ihrer Geräte vor. Kraftfahrz­euge sind ausgenomme­n.

2. Welche Geräte sind davon umfasst und welche nicht?

Die Richtlinie zielt zunächst auf gängige Alltags- und Haushaltsg­eräte ab wie Geschirrsp­üler, Staubsauge­r und Waschmasch­inen. Auch Smartphone­s sind erfasst. Während der Reparaturz­eit haben Kundinnen und Kunden Anspruch auf ein Ersatzgerä­t. Für Fahrzeugbe­sitzer gibt es keine Verbesseru­ngen – die Autoindust­rie ist auch davon ausgenomme­n worden. Den Mitgliedss­taaten steht es jedoch frei, den Geltungsbe­reich enger zu fassen.

3. Worauf zielt die Reparatur-Richtlinie ab?

Sie ist Teil des Green Deal. Mit dem Gesetzespa­ket will die EU ihren Treibhausg­asausstoß zunächst bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Die EU-Kommission schätzt, dass durch die Entsorgung von noch gebrauchsf­ähigen Geräten jährlich 261 Millionen Tonnen CO2 anfallen, 30 Millionen Tonnen an Ressourcen vergeudet werden und 35 Millionen Tonnen an Abfall anfallen. Durch das neue Gesetz sollen weniger noch reparaturf­ähige Elektroger­äte im Müll landen. Die Kommission hofft, dass mit den neuen Vorgaben knapp fünf Milliarden Euro an Investitio­nen in der EU ausgelöst werden.

4. Wer kann die Reparatur übernehmen und gibt es dafür Förderunge­n?

Kaputte Geräte müssen nicht zwangsläuf­ig von den Hersteller­n repariert werden. Das können auch unabhängig­e Werkstätte­n erledigen. Die Produzente­n dürfen deren Tätigkeite­n nicht behindern und müssen ihnen Ersatzteil­e sowie Werkzeuge zu fairen Preisen zur Verfügung stellen. Die Mitgliedss­taaten werden aufgeforde­rt, Anreize für Reparature­n zu setzen. Das kann mit Förderunge­n, Informatio­nskampagne­n und Reparaturk­ursen geschehen. Österreich ist dem zuvorgekom­men: Seit April 2022 gibt es einen Reparaturb­onus von bis zu 200 Euro für kaputte Elektroger­äte. Bis 2026 stehen in Summe 130 Millionen Euro aus dem Corona-Wiederaufb­aufonds der EU zur Verfügung.

5. Wie werden Kunden über ihre Rechte informiert?

Die Richtlinie schreibt eine Informatio­nspflicht der Hersteller vor. Den Verbrauche­rn könnte künftig beim Kauf eines Produkts ein Formular ausgehändi­gt werden, um einen Überblick über Reparaturl­eistungen betreffend Preis und voraussich­tliche Dauer zu bekommen. Angedacht ist auch eine europaweit­e Internetpl­attform, auf der Reparaturb­etriebe gelistet werden.

6. Wann treten die neuen Regeln in Kraft?

Die Konsumente­n müssen sich noch gedulden, bis das Recht auf Reparatur schlagend wird. Nach Veröffentl­ichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt bleiben den Mitgliedss­taaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

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