Reparieren statt wegwerfen
Das EU-Parlament hat vorige Woche ein „Recht auf Reparatur“final beschlossen. Ein Überblick, was das in der Praxis bedeutet.
1. Welche Verbesserungen gibt es für Konsumenten?
Mit der Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren sollen die Pflichten der Hersteller für die Instandsetzung von kaputten Elektrogeräten präzisiert und Anreize für Konsumenten geschaffen werden, ihre Produkte länger zu nutzen. Hersteller müssen Käufer künftig darüber informieren, dass sie ein Recht auf eine rasche und kostengünstige Reparatur haben. Gehen Geräte innerhalb der Garantiezeit kaputt und werden repariert, verlängert sich die Gewährleistung um ein weiteres Jahr – als Signal, dass sich eine Reparatur auszahlt. Auch nach deren Ablauf müssen die Hersteller eine Reparatur ermöglichen.
Verbesserungen verspricht zudem die Überarbeitung der Ökodesign-Verordnung, die ebenfalls vorige Woche vom EU-Parlament angenommen wurde. Das Gesetz zielte bisher auf Energie- und Ressourceneffizienz ab, schreibt den Herstellern künftig aber auch strengere Regeln für die Haltbar- und Reparierbarkeit ihrer Geräte vor. Kraftfahrzeuge sind ausgenommen.
2. Welche Geräte sind davon umfasst und welche nicht?
Die Richtlinie zielt zunächst auf gängige Alltags- und Haushaltsgeräte ab wie Geschirrspüler, Staubsauger und Waschmaschinen. Auch Smartphones sind erfasst. Während der Reparaturzeit haben Kundinnen und Kunden Anspruch auf ein Ersatzgerät. Für Fahrzeugbesitzer gibt es keine Verbesserungen – die Autoindustrie ist auch davon ausgenommen worden. Den Mitgliedsstaaten steht es jedoch frei, den Geltungsbereich enger zu fassen.
3. Worauf zielt die Reparatur-Richtlinie ab?
Sie ist Teil des Green Deal. Mit dem Gesetzespaket will die EU ihren Treibhausgasausstoß zunächst bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Die EU-Kommission schätzt, dass durch die Entsorgung von noch gebrauchsfähigen Geräten jährlich 261 Millionen Tonnen CO2 anfallen, 30 Millionen Tonnen an Ressourcen vergeudet werden und 35 Millionen Tonnen an Abfall anfallen. Durch das neue Gesetz sollen weniger noch reparaturfähige Elektrogeräte im Müll landen. Die Kommission hofft, dass mit den neuen Vorgaben knapp fünf Milliarden Euro an Investitionen in der EU ausgelöst werden.
4. Wer kann die Reparatur übernehmen und gibt es dafür Förderungen?
Kaputte Geräte müssen nicht zwangsläufig von den Herstellern repariert werden. Das können auch unabhängige Werkstätten erledigen. Die Produzenten dürfen deren Tätigkeiten nicht behindern und müssen ihnen Ersatzteile sowie Werkzeuge zu fairen Preisen zur Verfügung stellen. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, Anreize für Reparaturen zu setzen. Das kann mit Förderungen, Informationskampagnen und Reparaturkursen geschehen. Österreich ist dem zuvorgekommen: Seit April 2022 gibt es einen Reparaturbonus von bis zu 200 Euro für kaputte Elektrogeräte. Bis 2026 stehen in Summe 130 Millionen Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds der EU zur Verfügung.
5. Wie werden Kunden über ihre Rechte informiert?
Die Richtlinie schreibt eine Informationspflicht der Hersteller vor. Den Verbrauchern könnte künftig beim Kauf eines Produkts ein Formular ausgehändigt werden, um einen Überblick über Reparaturleistungen betreffend Preis und voraussichtliche Dauer zu bekommen. Angedacht ist auch eine europaweite Internetplattform, auf der Reparaturbetriebe gelistet werden.
6. Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
Die Konsumenten müssen sich noch gedulden, bis das Recht auf Reparatur schlagend wird. Nach Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt bleiben den Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.