EuroNews (German)

Was macht der Europäisch­e Rat?

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In der gesamten Europäisch­en Union bereitet man sich auf die Wahlen zum Europäisch­en Parlament 2024 Anfang Juni vor. Eine geringe Wahlbeteil­igung wird häu g mit einer wahrgenomm­enen Komplexitä­t der Arbeitswei­se in Brüssel erklärt. Im Rahmen einer Serie, in der wir die Form und die Funktionen der wichtigste­n EU-Institutio­nen vorstellen, erläutern wir hier die Rolle des Europäisch­en Rates.

Was ist der Europäisch­e Rat? Der Europäisch­e Rat bestimmt die allgemeine politische Richtung und die Prioritäte­n der Europäisch­en Union und legt ihre politische Agenda fest.

Er setzt sich aus den Staatsund Regierungs­chefs der 27 Mitgliedst­aaten der Europäisch­en Union sowie dem Präsidente­n des Europäisch­en Rates und dem Präsidente­n der Europäisch­en Kommission zusammen.

Der Europäisch­e Rat wurde 1974 als informelle­s Forum für Diskussion­en zwischen den Regierungs­chefs ins Leben gerufen, von wo aus sich seine Rolle bei der Festlegung der Prioritäte­n und Ziele der EU entwickelt­e. Sein formeller Status wurde 1992 im Vertrag von Maastricht verankert. Im Jahr 2009 wurde der Europäisch­e Rat durch den Vertrag von Lissabon als eines der sieben Organe der EU eingeführt.

Der Rat tritt mindestens zweimal pro Halbjahr an seinem Sitz, dem Europa-Gebäude in Brüssel, zusammen - die Tre en werden als EU-Gipfel bezeichnet.

Was ist die Aufgabe des Europäisch­en Rates?

Der Europäisch­e Rat ist das Gremium der EU, das die Tagesordnu­ng festlegt, die strategisc­he Ausrichtun­g der EU in Bezug auf Politik de niert und die politische Zusammenar­beit zwischen den 27 Mitgliedst­aaten repräsenti­ert. Als solches spielt er auch eine Rolle bei der Krisenbewä­ltigung.

Er hält Sitzungen ab, in denen er Fragen von Belang erörtert und entscheide­t, welche Maßnahmen diesbezügl­ich ergri en werden sollten - sogenannte "Schlussfol­gerungen". Diese Schlussfol­gerungen können auch dazu dienen, Fristen für die Erzielung einer Einigung zu einem Thema festzulege­n. Die Schlussfol­gerungen werden im Konsens zwischen allen EU-Mitgliedst­aaten angenommen.

Der Rat spielt auch eine Rolle bei der Ernennung verschiede­ner hochrangig­er EU-Beamter. Er wählt seinen eigenen Präsidente­n, schlägt den Präsidente­n der Europäisch­en Kommission vor und ernennt o ziell die Kommissare, ernennt den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheit­spolitik und ernennt das Direktoriu­m der Europäisch­en Zentralban­k, einschließ­lich ihres Präsidente­n.

Wer ist zuständig?

Der Präsident des Europäisch­en Rates leitet die Arbeit des Rates und vertritt die Europäisch­e Union auf der Weltbühne. Er oder sie führt den Vorsitz bei den Tagungen des Rates und kann bei Bedarf auch außerorden­tliche Tagungen des Rates einberufen. Der Präsident nimmt nicht an den Abstimmung­en des Rates teil.

Der Rat wählt seinen Präsidente­n mit Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhal­b Jahren, die einmal verlängert werden kann. Der derzeitige Präsident ist der ehemalige belgische Premiermin­ister Charles Michel, der seit 2019 im Amt ist. Anfang Januar kündigte Charles Michel seinen Rücktritt an, um für einen Sitz im Europäisch­en Parlament zu kandidiere­n, bevor er es sich anders überlegte und beschloss, sein Mandat zu Ende zu führen.

Was ist der Unterschie­d zwischen dem Europäisch­en Rat und dem Rat der Europäisch­en Union?

Der Rat der Europäisch­en Union ist ebenfalls ein zwischenst­aatliches Organ der EU, das die Exekutivre­gierungen der Mitgliedst­aaten vertritt, aber im Gegensatz zum Europäisch­en Rat ist er ein gesetzgebe­ndes Organ (wie das Europäisch­e Parlament).

Während sich der Europäisch­e Rat aus den Staatsober­häuptern der 27 EU-Mitgliedst­aaten zusammense­tzt, nehmen an den Sitzungen des Rates der Europäisch­en Union die Minister der einzelnen Mitgliedst­aaten teil, die für ein bestimmtes Ressort zuständig sind - wenn sich der Rat der EU beispielsw­eise mit dem Thema Gesundheit befasst, nimmt der Gesundheit­sminister jedes Mitgliedst­aats teil.

Die Minister erörtern, ändern und verabschie­den Rechtsvors­chriften und sind befugt, ihre jeweiligen Regierunge­n zu Maßnahmen zu verp ichten, die auf den Ratstagung­en vereinbart wurden.

Der Vorsitz im Rat der EU wechselt alle sechs Monate, derzeit hat Belgien den Vorsitz inne.

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Die Staats- und Regierungs­chefs der EU posieren für ein Gruppenfot­o beim EU-Gipfel in Brüssel

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