Embryonenschutz mit tödlichen Folgen
La protection des embryons a des conséquences mortelles
Comment éviter les nombreuses naissances multiples à risques dues à la FIV ?
Contrairement aux avancées dans d’autres pays, la fécondation in vitro entraîne toujours en Allemagne de nombreuses naissances multiples à risques pour la mère et l’enfant, et une forte mortalité néonatale. Les scientifiques pointent du doigt une loi de protection des embryons obsolète qui empêche toute sélection d’embryons fécondés. Un commentaire de Claudia Wiesemann, vice-présidente du Conseil national d’éthique allemand.
Sie finden Zwillinge und Drillinge niedlich? Tatsächlich sind sie auch eine ernste Gefahr für Mutter und Kind in der Schwangerschaft. Zwillingsschwangerschaften enden in sechs von zehn Fällen mit einer Frühgeburt. Frühgeburten können beim Kind bleibende Schäden hinterlassen. Siebenmal so häufig verstirbt ein Kind bei einer Zwillingsgeburt, 20-mal so häufig bei einer Drillingsgeburt.
2. Die weitaus meisten Mehrlingsgeburten sind Folge einer künstlichen Befruchtung. In Deutschland betrifft das mehr als jede fünfte solche Schwangerschaft. Diese beunruhigenden Zahlen werden im Ausland seit einiger Zeit sehr ernst genommen. Viele Länder versuchen, des Problems im Interesse von Mutter und Kind
Herr zu werden.
NUR EIN AUSGEWÄHLTES EMBRYO
3. Großbritannien setzte sich schon 2007 das Ziel, die Zahl der gefährlichen Mehrlingsschwangerschaften deutlich zu reduzieren. Allen fortpflanzungsmedizinischen Zentren wurde ein Vorsorgeprogramm
vorgeschlagen, die Resultate wurden regelmäßig kontrolliert. Während die Zahl der Mehrlingsschwangerschaften noch 2007 bei über 20 Prozent lag, sank sie in der Folge langsam, aber stetig bis auf nur noch zehn Prozent im Jahr 2018. In Schweden liegt sie mittlerweile bei nur noch vier Prozent.
Ein solches Embryonenschutzgesetz verdient seinen Namen nicht.
4. Diese Erfolge waren nur möglich, weil in den genannten Ländern der Frau in der Regel nur ein Embryo übertragen wird. Dieser Embryo wird sehr sorgfältig entsprechend seiner optimalen Entwicklung
in der Petrischale ausgewählt. Das verbessert die Chancen für eine Schwangerschaft.
5. Künstliche Befruchtung ist ein belastendes Verfahren. Die Frau muss in einem Zyklus mehrere Hormonbehandlungen ertragen. Hinzu kommen die körperlichen und seelischen Belastungen durch eine womöglich nicht erfolgreiche Übertragung oder eine Frühgeburt. Viele Frauen stehen mehr als drei Zyklen nicht durch. Um eine einigermaßen akzeptable Erfolgsrate zu erzielen, glaubte man früher, es sei notwendig, mehr als einen Embryo zu übertragen. Heute herrscht Klarheit darüber, dass die Schwangerschaftsrate auch dann gut ist, wenn nur ein Embryo übertragen wird, dafür aber einer, der sorgfältig aufgrund seiner Entwicklungschancen ausgewählt wurde.
DAS EMBRYONENSCHUTZGESETZ IST 30 JAHRE ALT
6. Der Haken an der Sache? Dieses Verfahren ist in Deutschland nicht erlaubt. Das Embryonenschutzgesetz verbietet es ausdrücklich. Es lässt nicht zu, mehr Eizellen zu befruchten, als der Frau übertragen werden sollen. Also darf auch nicht nur einer aus einer Zahl von sich entwickelnden Embryonen ausgewählt werden. Die Folge: Um der Frau zu ersparen, viele Behandlungszyklen durchstehen zu müssen, werden ihr zwei oder drei Embryonen eingepflanzt. Der Preis: mehr Frühgeburten und eine höhere Neugeborenensterblichkeit.
7. Das deutsche Embryonenschutzgesetz ist 30 Jahre alt. Es bietet keine Chance, neue Forschungsergebnisse zu berücksichtigen. Es garantiert zwar dem Embryo in der Petrischale maximalen Lebensschutz, schützt aber ein nur aus wenigen Zellen bestehendes, weniger als einen Millimeter großes Gebilde. Nicht geschützt werden dagegen das Leben und die Gesundheit der Mutter und des wesentlich weiter entwickelten Embryos in der Schwangerschaft. Das ist fatal.
8. Ein solches Embryonenschutzgesetz verdient seinen Namen nicht. Deshalb ist jetzt die Politik gefordert: Ist sie gewillt, der Gesundheit von Müttern und Kindern