SobleibtderGewinnsteuerfrei
Trennung, Umzug oder Familienzuwachs: Sind die eigenen vier Wände irgendwann nicht mehrdasPassende,kannein VerkaufderImmobilieinBetrachtkommen.Werdasvorausschauend angeht, kann Steuern sparen.
Wer eine Immobilie oder ein Grundstück privat verkauft, muss den etwaigen Gewinn grundsätzlich versteuern. Es gibt aber Ausnahmen: Liegen zwischen Anschaffung und VeräußerungmehralszehnJahre,ist der Verkauf steuerfrei.
Innerhalb dieser ZehnJahres-Frist bleibt der VerkaufnurdannvonderSteuer verschont, wenn die ImmobiliemindestensimJahrdes Verkaufs sowie den beiden vorangegangenen ausschließlich zu eigenen Wohnzweckengenutztwurde. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine(BVL)hin.DasKriterium der ausschließlichen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist dabei durchaus eng auszulegen, sagt BVL-Geschäftsführer Erich Nöll mit Verweis auf einUrteildesBundesfinanzhofs(Az.:IXR20/21).Denn werdieWohnungoderauch nur einzelne Zimmer der Wohnung vorübergehend und auch nur sehr kurzzeitig untervermietet, macht die Steuerfreiheit beim Verkauf zunichte.
Weil das Thema der Untervermietungdurchsteigende Wohnkosten und einfache Inseratsmöglichkeiten immer relevanter wird, rät Nöll Eigentümerinnen und Eigentümern, möglichst vorausschauend bei einem geplanten Verkauf vorzugehen. Wurde die Wohnung innerhalb der Zehn-Jahres-Frist untervermietet, kann es sich lohnen, vor dem Verkauf für einen Zeitraum, der sich insgesamt über drei Veranlagungszeiträume
erstreckt, von einer Vermietung abzusehen.
Praxisbeispiel schafft Klarheit: Beispiel gefällig? Eine Steuerpflichtige oder einSteuerpflichtigerhatseine Eigentumswohnung im Jahr 2023 während eines Sabbaticals für zwei Monate oder einzelne Zimmer während eines Konzerts für wenige Tage vermietet. Verkauft er die Wohnung, die er 2020 erworben hatte, im Jahr2024wieder,istderVeräußerungserlös steuerpflichtig. Würde er mit dem Verkauf aber bis mindestens zum 2. Januar 2025 warten und hätte ab dem 31. Dezember 2023 keine Vermietung mehr durchgeführt, wäre der Verkauf laut BVL steuerfrei. Gehört die Wohnung dem Steuerpflichtigen schon seit 2013, wäre die Zehn-Jahres-Frist abgelaufen, ein Verkauf in 2024 in jedem Fall steuerfrei.
dpa