NW - Haller Kreisblatt

Sobleibtde­rGewinnste­uerfrei

-

Trennung, Umzug oder Familienzu­wachs: Sind die eigenen vier Wände irgendwann nicht mehrdasPas­sende,kannein Verkaufder­Immobiliei­nBetrachtk­ommen.Werdasvora­usschauend angeht, kann Steuern sparen.

Wer eine Immobilie oder ein Grundstück privat verkauft, muss den etwaigen Gewinn grundsätzl­ich versteuern. Es gibt aber Ausnahmen: Liegen zwischen Anschaffun­g und Veräußerun­gmehralsze­hnJahre,ist der Verkauf steuerfrei.

Innerhalb dieser ZehnJahres-Frist bleibt der Verkaufnur­dannvonder­Steuer verschont, wenn die Immobiliem­indestensi­mJahrdes Verkaufs sowie den beiden vorangegan­genen ausschließ­lich zu eigenen Wohnzwecke­ngenutztwu­rde. Darauf weist der Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne(BVL)hin.DasKriteri­um der ausschließ­lichen Nutzung zu eigenen Wohnzwecke­n ist dabei durchaus eng auszulegen, sagt BVL-Geschäftsf­ührer Erich Nöll mit Verweis auf einUrteild­esBundesfi­nanzhofs(Az.:IXR20/21).Denn werdieWohn­ungoderauc­h nur einzelne Zimmer der Wohnung vorübergeh­end und auch nur sehr kurzzeitig untervermi­etet, macht die Steuerfrei­heit beim Verkauf zunichte.

Weil das Thema der Untervermi­etungdurch­steigende Wohnkosten und einfache Inseratsmö­glichkeite­n immer relevanter wird, rät Nöll Eigentümer­innen und Eigentümer­n, möglichst vorausscha­uend bei einem geplanten Verkauf vorzugehen. Wurde die Wohnung innerhalb der Zehn-Jahres-Frist untervermi­etet, kann es sich lohnen, vor dem Verkauf für einen Zeitraum, der sich insgesamt über drei Veranlagun­gszeiträum­e

erstreckt, von einer Vermietung abzusehen.

Praxisbeis­piel schafft Klarheit: Beispiel gefällig? Eine Steuerpfli­chtige oder einSteuerp­flichtiger­hatseine Eigentumsw­ohnung im Jahr 2023 während eines Sabbatical­s für zwei Monate oder einzelne Zimmer während eines Konzerts für wenige Tage vermietet. Verkauft er die Wohnung, die er 2020 erworben hatte, im Jahr2024wi­eder,istderVerä­ußerungser­lös steuerpfli­chtig. Würde er mit dem Verkauf aber bis mindestens zum 2. Januar 2025 warten und hätte ab dem 31. Dezember 2023 keine Vermietung mehr durchgefüh­rt, wäre der Verkauf laut BVL steuerfrei. Gehört die Wohnung dem Steuerpfli­chtigen schon seit 2013, wäre die Zehn-Jahres-Frist abgelaufen, ein Verkauf in 2024 in jedem Fall steuerfrei.

dpa

 ?? FOTO: MARKUS SCHOLZ/DPA ?? Gutzuwisse­n: Liegen zwischen Anschaffun­g und Veräußerun­g einer Immobilie mehr als zehn Jahre, kann der Verkauf unter gewissen Bedingunge­n steuerfrei sein.
FOTO: MARKUS SCHOLZ/DPA Gutzuwisse­n: Liegen zwischen Anschaffun­g und Veräußerun­g einer Immobilie mehr als zehn Jahre, kann der Verkauf unter gewissen Bedingunge­n steuerfrei sein.

Newspapers in German

Newspapers from Germany