Aalener Nachrichten

Elbvertief­ung verzögert sich weiter

Wirtschaft zeigt sich besorgt nach Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts in Leipzig

- Von Birgit Zimmermann

LEIPZIG/HAMBURG (dpa) - Die Vertiefung der Elbe verzögert sich weiter. Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig bestätigte am Donnerstag die Planungen zwar in weiten Teilen, erkannte jedoch in Einzelpunk­ten auch Mängel. Diese Fehler könnten nachträgli­ch in ergänzende­n Planungen behoben werden, entschied das Gericht. Wegen der Mängel erklärte das Gericht die Planfestst­ellungsbes­chlüsse für rechtswidr­ig und nicht vollziehba­r (Az. BVerwG 7 A 2.15). Damit ist ein Beginn der Elbvertief­ung vorerst weiter nicht in Sicht. Gegen das Vorhaben hatten die Umweltschu­tzverbände BUND und Nabu geklagt, mit Unterstütz­ung des WWF.

Streit um das Ausbaggern

Die Elbe soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerr­iesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkei­ten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können. Nach dem Leipziger Urteil kann jedoch nicht gebaggert werden. Die Umweltschü­tzer halten die Ausbaggeru­ng des Flusses für nicht notwendig und auch nicht für ökologisch vertretbar.

Die Bundesverw­altungsric­hter bemängelte­n zum einen eine mangelhaft­e Verträglic­hkeitsprüf­ung für die streng geschützte Pflanzenar­t Schierling­s-Wasserfenc­hel, die nur an der Elbe vorkommt. Zum anderen beanstande­te der 7. Senat die Regelungen zur sogenannte­n Kohärenzsi­cherung in Niedersach­sen. Das sind Ausgleichs­maßnahmen, die vorgenomme­n werden müssen, weil die Elbvertief­ung zu Beeinträch­tigungen von Naturschut­zgebieten führt. In den meisten und vor allem in den grundlegen­den Punkten hielten die Planungen den rechtliche­n Anforderun­gen aber stand.

Die Bundesregi­erung mahnte eine rasche Umsetzung des Gerichtsur­teils zur Elbvertief­ung an, damit der Hamburger Hafen nicht ins Hintertref­fen gerate. Der maritime Koordinato­r der Regierung, Wirtschaft­sstaatssek­retär Uwe Beckmeyer (SPD), sagte in Berlin: „Die Elbvertief­ung ist ein ganz zentrales Infrastruk­turprojekt, damit der Hamburger Hafen auch in Zukunft im internatio­nalen Wettbewerb bestehen und Beschäftig­ung nachhaltig gesichert werden kann.“

Hamburgs Bürgermeis­ter Olaf Scholz (SPD) sagte, die Entscheidu­ng biete nicht nur Rechtssich­erheit für den Fortgang des Verfahrens in Hamburg, sondern auch „Sicherheit für künftige Maßnahmen, die solch komplizier­te Planfestst­ellungsver­fahren im Hinblick auf unsere Bundeswass­erstraßen zum Gegenstand haben“. Dagegen äußerten sich zahlreiche Vertreter der regionalen Wirtschaft besorgt über die Folgen des Urteils für den größten deutschen Seehafen.

Die Umweltverb­ände kritisiert­en, die Planbehörd­en hätten auch nach mehr als zehn Jahren Verfahrens­dauer keine gesetzesko­nforme Planung für die Elbvertief­ung vorlegen können. „Nun sind zusätzlich­e Schutzmaßn­ahmen erforderli­ch, damit der schwere Eingriff in den Lebensraum Elbe mit dem Recht vereinbar wäre“, teilten die Umweltverb­ände BUND, Nabu und WWF mit. Die Kläger kündigten an, sich die überarbeit­eten Pläne genau anschauen zu wollen.

 ?? FOTO: IMAGO ?? Ein Beginn der Elbvertief­ung ist nach dem Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts weiter nicht in Sicht.
FOTO: IMAGO Ein Beginn der Elbvertief­ung ist nach dem Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts weiter nicht in Sicht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany