Das Genehmigungsverfahren
Von der Idee bis zum Bau vergeht viel Zeit
ELLWANGEN - 50, 80 und 90 sind die Kennzahlen, die für die Energiewende von der Landesregierung beschlossen worden sind. Kurz und knapp: Bis 2050 soll Baden-Württemberg 50 Prozent des Energieverbrauchs einsparen, 80 Prozent der Energie aus erneuerbaren Energien gewinnen und 90 Prozent weniger Treibhausgase produzieren. Neben der Solarenergie ist die Windkraft wichtigster Hauptträger der klimafreundlichen Stromerzeugung. Doch bis eine Einzelanlage oder ein Windpark in Betrieb genommen wird, gehen Jahre ins Land. Vor allem Planungund Genehmigungsphase gestalten sich aufwendig.
Flächenplanung
Nicht überall ist es sinnvoll, Onshore-Windkraftanlagen aufzustellen. Zunächst müssen geeignete Flächen ausfindig gemacht werden, die optimale Windbedingungen bieten. Zuständig für die Regionalplanung sind in Baden-Württemberg zwölf Regionalverbände. Das alte Landesplanungsgesetz von 2003 teilte Gebiete in Vorrang- und Ausschlussgebiete ein. In den Ausschlussgebieten durften keine Anlagen gebaut werden. Da die Fläche der damals ausgemachten Vorranggebiete nicht ausreichte, wurde die sogenannte „SchwarzWeiß-Planung“verworfen. Seit 2012 gibt es keine Ausschluss-, sondern nur noch Vorranggebiete. In den übrigen Gebieten dürfen Windenergieanlagen also ebenfalls gebaut werden, sofern dort kein anderes kommunales Bauvorhaben geplant ist.
Bei der Planung von Windkraftprojekten zeigt sich die Öffentlichkeit oft sehr aktiv – das ist sogar ein Muss, da die Bevölkerung in den Planungsprozess einbezogen werden muss. Gemeinderäte weisen Konzentrationszonen aus und schließen so die Bebauung anderer möglicher Nutzungsflächen in der jeweiligen Gemeinde aus. Die Vorranggebiete der Regionalplanung müssen dabei beachtet werden. Der Regionalplanentwurf muss mindestens einen Monat einsehbar sein, damit Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben können. Wann und wo der Entwurf veröffentlicht wird, muss mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden. Der Regionalverband prüft schließlich die Stellungnahmen der Bürger und lässt die Ergebnisse in die Flächenplanung einfließen. Ähnliches gilt für den Flächennutzungsplan, der Teil der Bauleitplanung ist und mögliche Bauplätze für Windenergieanlagen ausweist, also den übrigen Planungsraum von Windenergieanlagen freihält. Während der Plan ausliegt, können sich Bürgerinnen und Bürger dazu äußern. Die Gemeinden prüfen die Stellungnahmen, die Ergebnisse fließen in die weitere Planung ein und der Flächennutzungsplan wird beschlossen. Auch technische Aspekte wie die Abschätzung der Windverhältnisse oder der Entwurf des Windparklayouts zählen zur Planungsphase.
Genehmigung
Auf die Planung folgt die Genehmigung. Im Genehmigungsverfahren prüfen die Immissionsschutzbehörden der Stadt- und Landkreise, ob das Bauvorhaben zulässig ist. Bevor eine Windenergieanlage gebaut werden darf, muss ein von der Immissionsschutzbehörde genehmigter Antrag vorliegen. Energieanlagen, die höher als 50 Meter sind, werden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt.
In diesem Antrag müssen umweltschädliche Einwirkungen auf Mensch und Umwelt (beispielsweise Schall, Schattenwurf, Artengefährdung) angesprochen werden. Auch die Belange von Luftfahrt und weiteren Stellen werden berücksichtigt. Letztendlich prüfen 20 bis 40 Behörden oder öffentliche Träger das Bauvorhaben. Von der Idee bis zur Inbetriebnahme können bis zu vier Jahre vergehen.
Nach dem Immissionsschutzrecht gibt es
zwei mögliche Genehmigungsverfahren:
das förmliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und das vereinfachte Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bei bis zu 19 beantragten Windkraftanlagen wird das vereinfachte Verfahren angewandt, ab 20 Anlagen muss die Öffentlichkeit einbezogen werden. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann auch bei weniger als 20 geplanten Anlagen ein förmliches Verfahren angestrebt werden.
Findet ein förmliches Verfahren statt, wird die Entscheidung über den Antrag öffentlich bekannt gegeben. Die Genehmigungsunterlagen liegen einen Monat bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung aus. Bürger haben dann sechs Wochen lang Zeit, Einwände schriftlich zu äußern. An einem Erörterungstermin besprechen Genehmigungs-, Fachbehörden und die partizipierenden Bürger die Einwände. Sobald die Genehmigung erteilt wurde, beginnt die Bauphase.