Freispruch in Vergewaltigungsprozess
24-Jähriger soll Gleichaltrige zum Oralsex gezwungen haben – Nicht genug Beweise
AALEN - Mit einem Freispruch hat der Prozess vor dem Aalener Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff gegen einen 24-jährigen Mann aus Aalen geendet. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hatte dem Mann vorgeworfen, Ende Januar 2016 in den frühen Morgenstunden eine 24-jährige Frau in ihrer Wohnung in Oberkochen zum Oralverkehr gezwungen zu haben.
Der Beschuldigte, der vor dem Schöffengericht ruhig und gefasst auftrat, räumte ein, dass er an dem besagten Tag die ihm flüchtig bekannte Frau zufällig in einer Diskothek in Aalen getroffen habe. Man habe zusammen gefeiert und sei danach noch in ein Frühlokal in Aalen gegangen. Gegen 5 Uhr morgens habe sich die Freundin der Frau verabschiedet und er habe seiner Bekannten angeboten, sie nach Oberkochen nach Hause zu fahren. Sie habe sein Angebot angenommen und man sei noch gemeinsam in die Wohnung der Frau gegangen. Dort kam es auf dem Sofa im Wohnzimmer später einvernehmlich zum Austausch von Zärtlichkeiten, wobei man auch, so der Beschuldigte, „die Hand in der Hose des anderen gehabt habe“. Die Frau sei dann aufgestanden, weil sie ins Bad wollte, kam aber, so der Beschuldigte, plötzlich mit „irrem Blick“und einem Küchenmesser in der Hand zurück. Sie sei völlig „ausgetickt“, habe ihn bedroht und aufgefordert zu gehen. Das habe er dann sofort getan.
Einen Tag später stand die Polizei bei ihm zu Hause und konfrontierte ihn mit dem Vorwurf der Vergewaltigung. Die junge Frau wollte im Zeugenstand eigentlich gar keine Aussage machen. Amtsrichter Martin Reuff klärte sie jedoch sehr einfühlsam darüber auf, dass sie dazu verpflichtet sei, nachdem sie eine Vergewaltigung angezeigt habe. Ihre Aussage war eine zähe Angelegenheit, da sie lediglich zögernd und nur auf Nachfragen redete, sich immer wieder in Widersprüche verwickelte und alkoholbedingte Erinnerungslücken geltend machte.
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers
Sie bestätigte weitgehend den Verlauf des Abends und der Nacht. Nach ihrer Erinnerung habe der Mann in ihrer Wohnung jedoch versucht, sie gegen ihren Willen zu küssen, dann zu Boden geworfen, an den Haaren gepackt und mehrmals zum Oralverkehr gezwungen, ehe sie ihn mithilfe eines Küchenmessers aus ihrer Wohnung vertreiben konnte. Die als Zeugen aufgebotenen Polizeibeamten und die Freundin des mutmaßlichen Opfers konnten nichts Entscheidendes zur Klärung der Vorwürfe beitragen.
Staatsanwalt Ulrich Karst hatte bereits nach der Aussage der 24-Jährigen signalisiert, dass er Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit habe, und er sah auch in seinem Plädoyer keine ausreichende Grundlage, um einen Schuldspruch zu fordern. Dem schlossen sich Verteidiger Rechtsanwalt Christoph Reichardt und nach kurzer Beratung auch das Schöffengericht an. Amtsrichter Martin Reuff stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Umstände vor dem fraglichen Geschehen und die Zeugenaussage der Frau es nicht rechtfertigten, den Beschuldigten zu verurteilen.