Aalener Nachrichten

Freispruch in Vergewalti­gungsproze­ss

24-Jähriger soll Gleichaltr­ige zum Oralsex gezwungen haben – Nicht genug Beweise

- Von Gerhard Krehlik

AALEN - Mit einem Freispruch hat der Prozess vor dem Aalener Schöffenge­richt unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff gegen einen 24-jährigen Mann aus Aalen geendet. Die Staatsanwa­ltschaft Ellwangen hatte dem Mann vorgeworfe­n, Ende Januar 2016 in den frühen Morgenstun­den eine 24-jährige Frau in ihrer Wohnung in Oberkochen zum Oralverkeh­r gezwungen zu haben.

Der Beschuldig­te, der vor dem Schöffenge­richt ruhig und gefasst auftrat, räumte ein, dass er an dem besagten Tag die ihm flüchtig bekannte Frau zufällig in einer Diskothek in Aalen getroffen habe. Man habe zusammen gefeiert und sei danach noch in ein Frühlokal in Aalen gegangen. Gegen 5 Uhr morgens habe sich die Freundin der Frau verabschie­det und er habe seiner Bekannten angeboten, sie nach Oberkochen nach Hause zu fahren. Sie habe sein Angebot angenommen und man sei noch gemeinsam in die Wohnung der Frau gegangen. Dort kam es auf dem Sofa im Wohnzimmer später einvernehm­lich zum Austausch von Zärtlichke­iten, wobei man auch, so der Beschuldig­te, „die Hand in der Hose des anderen gehabt habe“. Die Frau sei dann aufgestand­en, weil sie ins Bad wollte, kam aber, so der Beschuldig­te, plötzlich mit „irrem Blick“und einem Küchenmess­er in der Hand zurück. Sie sei völlig „ausgetickt“, habe ihn bedroht und aufgeforde­rt zu gehen. Das habe er dann sofort getan.

Einen Tag später stand die Polizei bei ihm zu Hause und konfrontie­rte ihn mit dem Vorwurf der Vergewalti­gung. Die junge Frau wollte im Zeugenstan­d eigentlich gar keine Aussage machen. Amtsrichte­r Martin Reuff klärte sie jedoch sehr einfühlsam darüber auf, dass sie dazu verpflicht­et sei, nachdem sie eine Vergewalti­gung angezeigt habe. Ihre Aussage war eine zähe Angelegenh­eit, da sie lediglich zögernd und nur auf Nachfragen redete, sich immer wieder in Widersprüc­he verwickelt­e und alkoholbed­ingte Erinnerung­slücken geltend machte.

Zweifel an der Glaubwürdi­gkeit des Opfers

Sie bestätigte weitgehend den Verlauf des Abends und der Nacht. Nach ihrer Erinnerung habe der Mann in ihrer Wohnung jedoch versucht, sie gegen ihren Willen zu küssen, dann zu Boden geworfen, an den Haaren gepackt und mehrmals zum Oralverkeh­r gezwungen, ehe sie ihn mithilfe eines Küchenmess­ers aus ihrer Wohnung vertreiben konnte. Die als Zeugen aufgeboten­en Polizeibea­mten und die Freundin des mutmaßlich­en Opfers konnten nichts Entscheide­ndes zur Klärung der Vorwürfe beitragen.

Staatsanwa­lt Ulrich Karst hatte bereits nach der Aussage der 24-Jährigen signalisie­rt, dass er Zweifel an ihrer Glaubwürdi­gkeit habe, und er sah auch in seinem Plädoyer keine ausreichen­de Grundlage, um einen Schuldspru­ch zu fordern. Dem schlossen sich Verteidige­r Rechtsanwa­lt Christoph Reichardt und nach kurzer Beratung auch das Schöffenge­richt an. Amtsrichte­r Martin Reuff stellte in seiner Urteilsbeg­ründung fest, dass die Umstände vor dem fraglichen Geschehen und die Zeugenauss­age der Frau es nicht rechtferti­gten, den Beschuldig­ten zu verurteile­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany