Aalener Nachrichten

Urteil im Rockerproz­ess ist rechtskräf­tig

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ELLWANGEN (R.) - Das Urteil des Landgerich­ts Ellwangen vom 1. Februar über den Heidenheim­er Todesschüt­zen ist rechtskräf­tig. Das haben die Verteidige­rinnen Anke Stiefel-Bechdolf und Sophie Bechdolf gegenüber dieser Zeitung bestätigt. „Wir haben die Revision am Donnerstag­nachmittag zurückgeno­mmen. Sowohl wir als auch unser Mandant sind mit dem Urteil einverstan­den.“Die Revision sei eine reine Vorsichtsm­aßnahme gewesen, um der Staatsanwa­ltschaft zuvorzukom­men. Hätte der Staatsanwa­lt Revision eingelegt, hätte das eine Prüfung des Urteils hinsichtli­ch einer härteren und womöglich lebensläng­lichen Strafe wegen Mordes bedeutet.

Damit ist der 26-jährige Angeklagte, Vizepräsid­ent der Heidenheim­er Rockergrup­pe Black Jackets, Chapter Riverside, rechtskräf­tig verurteilt. Da die Verteidigu­ng innerhalb der vorgeschri­ebenen Frist von einer Woche Revision eingelegt hatte, war das Urteil der Schwurgeri­chtskammer, das auf 13 Jahre Haft wegen Totschlags und versuchten Totschlags lautete, zunächst nicht rechtskräf­tig.

Der Angeklagte hatte am 7. April 2016 auf offener Straße in Heidenheim auf den 29-jährigen Vizepräsid­enten der verfeindet­en Gruppe United Tribuns und dessen 25-jährigen Bruder geschossen. Der 29-Jährige starb zwei Tage später im Krankenhau­s. Der Jüngere überlebte.

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