Urteil im Rockerprozess ist rechtskräftig
ELLWANGEN (R.) - Das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 1. Februar über den Heidenheimer Todesschützen ist rechtskräftig. Das haben die Verteidigerinnen Anke Stiefel-Bechdolf und Sophie Bechdolf gegenüber dieser Zeitung bestätigt. „Wir haben die Revision am Donnerstagnachmittag zurückgenommen. Sowohl wir als auch unser Mandant sind mit dem Urteil einverstanden.“Die Revision sei eine reine Vorsichtsmaßnahme gewesen, um der Staatsanwaltschaft zuvorzukommen. Hätte der Staatsanwalt Revision eingelegt, hätte das eine Prüfung des Urteils hinsichtlich einer härteren und womöglich lebenslänglichen Strafe wegen Mordes bedeutet.
Damit ist der 26-jährige Angeklagte, Vizepräsident der Heidenheimer Rockergruppe Black Jackets, Chapter Riverside, rechtskräftig verurteilt. Da die Verteidigung innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einer Woche Revision eingelegt hatte, war das Urteil der Schwurgerichtskammer, das auf 13 Jahre Haft wegen Totschlags und versuchten Totschlags lautete, zunächst nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte am 7. April 2016 auf offener Straße in Heidenheim auf den 29-jährigen Vizepräsidenten der verfeindeten Gruppe United Tribuns und dessen 25-jährigen Bruder geschossen. Der 29-Jährige starb zwei Tage später im Krankenhaus. Der Jüngere überlebte.