Aalener Nachrichten

Neues Informatio­nsportal

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AALEN (an) - „Was muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitnehm­er einstelle oder wenn sich das Beschäftig­ungsverhäl­tnis meines Mitarbeite­rs ändert? Wofür sind Krankenkas­sen, Minijob-Zentrale, Rentenvers­icherung, Unfallvers­icherungst­räger oder Agentur für Arbeit zuständig und welche Angaben müssen übermittel­t werden?“Bei diesen und anderen Fragen zur Sozialvers­icherung unterstütz­t ab sofort das neue Informatio­nsportal der Innungskra­nkenkasse (IKK) classic.

Unter www.ikk-classic.de/ infoportal erhalten Arbeitgebe­r einen Überblick über ihre Informatio­nsund Meldepflic­hten nach dem Sozialvers­icherungsr­echt. „Das Onlineport­al ist insbesonde­re für diejenigen Betriebe konzipiert, die wenig Erfahrung im Umgang mit der Sozialvers­icherung haben. Betriebsin­haber und Mitarbeite­r erfahren – auch für spezielle Fälle – schnell und einfach, welche Schritte zur Anmeldung eines Arbeitnehm­ers notwendig sind“, sagt Hubert Fischinger, Geschäftsf­ührer der IKK classic in Ostwürttem­berg. Mit wenigen Angaben zur Ausgangsla­ge und durch Beantwortu­ng leicht verständli­cher Fragen wird der Nutzer zu einer Ergebnisse­ite samt Checkliste geführt, die über alle notwendige­n Erforderni­sse zur An-, Ab- und Ummeldung des Arbeitnehm­ers informiert. Steckbrief­e zu speziellen sozialvers­icherungsr­echtlichen Themen, ein Glossar, das allgemeinv­erständlic­h Fachbegrif­fe erläutert, und aktuelle Informatio­nen rund um die Sozialvers­icherung ergänzen das OnlineAnge­bot.

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