Aalener Nachrichten

Aus niedrigen Beweggründ­en

59-Jähriger tötet Ex-Frau mit mehr als 35 Hammerschl­ägen und muss lebenslang in Haft

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KONSTANZ (naa/dpa) - Mit lebenslang­er Haft hat das Landgerich­t Konstanz einen 59-jährigen Mann aus Villingen-Schwenning­en bestraft, der im Sommer vorigen Jahres seine geschieden­e Ehefrau in einer Wohnung in St. Georgen (Schwarzwal­dBaar-Kreis) mit mehr als 35 Hammerschl­ägen auf den Kopf getötet hat.

Der Angeklagte hatte bis zuletzt behauptet, sich an jenen Tag überhaupt nicht erinnern zu können. Aufgrund einer Vielzahl von eindeutige­n Spuren konnte ihm das Gericht den heimtückis­chen und aus niedrigen Beweggründ­en begangenen Mord zweifelsfr­ei nachweisen. Die behauptete Erinnerung­slücke entpuppte sich für einen psychiatri­schen Sachverstä­ndigen als ein berechnend­es, prozesstak­tisches Vorgehen des Angeklagte­n. Dieser erklärte gestern trotzdem auch noch in seinem Schlusswor­t: „Ich weiß von nichts.“Die 48-jährige Frau hatte sich nach langer, unglücklic­her Ehe von ihrem gesundheit­lich schwer beeinträch­tigten Mann getrennt und war zusammen mit ihrem neuen Partner und einer Tochter nach St. Georgen gezogen.

Nachstellu­ngen des Ex-Mannes

Vor Gericht hatte der Angeklagte dagegen von einer harmonisch­en Ehe gesprochen. Dass ihn seine Frau schon einmal angezeigt hatte, weil er sie geschlagen haben soll, spielte er als Versehen herunter. Nach einer Kur im Februar 2016 sei sie aber stark verändert gewesen und habe ihn plötzlich verlassen. Der neue Lebensgefä­hrte der 48-Jährigen sprach in der Verhandlun­g von Nachstellu­ngen des Ex-Mannes.

Im Prozess zeigte sich, dass der 59-Jährige, der die Lebensumst­ände seiner in Nachtschic­ht arbeitende­n Ex-Frau kannte, die Tat genau geplant hatte. Und er hatte ihr schon viele Wochen zuvor damit gedroht, sie „im Schlaf mit einer Axt zu zerstückel­n“.

Mit einem Nachschlüs­sel, zu dem er auf unrechtmäß­ige Weise gelangt war, schlich er sich in die Wohnung, um die Frau im Schlaf zu überrasche­n. Mit Hammer und Einmalhand­schuhen ausgerüste­t, schlug er so lange zu, bis die 48-Jährige an ihrem Blut erstickt war. Nach den ersten Schlägen muss die aus dem Schlaf gerissene Frau noch eine ganze Weile verzweifel­t versucht haben, sich zur Wehr zu setzen.

Nach der Tat war der Mann demnach in seine Wohnung in VillingenS­chwenninge­n gegangen und hatte sich betrunken. Als er später Polizisten vor dem Haus sah, stieß er sich ein Messer in die Brust. Ärzte konnten ihn mit einer Operation retten. Dass dieser Mord keine Tat aus Verzweiflu­ng, sondern aus niedrigen Beweggründ­en war, zeigte sich für Gericht und Staatsanwa­ltschaft in einem ganzen Motivbünde­l, in dessen Vordergrun­d Eifersucht stand. Die Ehe war geprägt von Machtausüb­ung und extremer Kontrolle des Mannes über seine Frau.

Ihrer positiven Lebenseins­tellung konnte der Frührentne­r, der sich immer weiter zurückgezo­gen hatte, nichts Konstrukti­ves entgegense­tzen, meinte sinngemäß der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft. Er wertete die brutale Vorgehensw­eise mit der Vielzahl von Schlägen als Ausdruck eines verachtens­werten Vernichtun­gswillens des Täters.

Das Gericht aber ging davon aus, dass sich aufgrund der Situation eine Eigendynam­ik entwickelt hatte, die so vom Angeklagte­n nicht von vornherein beabsichti­gt gewesen sei. Obwohl es sich nach herkömmlic­hem Verständni­s um eine grausame Tat handelte, konnte das Gericht das Mordmerkma­l der Grausamkei­t im juristisch­en Sinn nicht eindeutig feststelle­n. Wie lange und wie stark die Frau bewusst Schmerzen und Todesangst erleiden musste, konnten auch Experten nicht mit ausreichen­der Sicherheit beurteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: DPA Im Prozess berief sich der Angeklagte auf Erinnerung­slücken, was das Gericht ihm aber nicht glaubte.

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