Aalener Nachrichten

Kim Dotcoms Auslieferu­ng an USA genehmigt

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WELLINGTON (AFP) - Das oberste Zivil- und Strafgeric­ht in Neuseeland hat die Auslieferu­ng des umstritten­en deutschen Internetun­ternehmers Kim Dotcom an die USA genehmigt. Richter Murray Gilbert bestätigte am Montag die Entscheidu­ng einer unteren Instanz, die einer Auslieferu­ng des 43-Jährigen und dreier Mitangekla­gter bereits zugestimmt hatte. Die US-Behörden werfen Dotcom Urheberrec­htsverletz­ung, Betrug und Geldwäsche vor. Sollte er in den USA verurteilt werden, drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft. Die Justiz war zwar dem Argument des 43-Jährigen gefolgt, dass Urheberrec­htsverletz­ungen nach neuseeländ­ischem Gesetz nicht strafbar seien. Dagegen erklärte Richter Gilbert, es gebe genügend Hinweise auf Betrug, um Dotcom den Prozess zu machen. Die Verteidige­r der Angeklagte­n kündigten an, vor den Berufungsg­erichtshof zu ziehen. Kim Dotcom (mit bürgerlich­em Namen ursprüngli­ch Kim Schmitz) hatte im Jahr 2005 die Onlineplat­tform Megaupload gegründet, auf der Internetnu­tzer Dateien kostenlos hoch- und herunterla­den konnten. Das US-Justizmini­sterium wirft ihm und den drei weiteren Betreibern Mathias Ortman, Bram van der Kolk und Finn Batato vor, die Seite ausdrückli­ch als Tauschbörs­e für urheberrec­htlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehpro­gramme und andere Dateien eingericht­et zu haben. Nach Berechnung­en des Ministeriu­ms soll Megaupload mit Urheberrec­htsverletz­ungen einen Gewinn von 175 Millionen Dollar (165 Millionen Euro) gemacht haben, der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen. Das FBI stuft Dotcoms Aktivitäte­n als größten Fall von Urheberrec­htsverletz­ung in der US-Geschichte ein. (AFP)

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FOTO: IMAGO Kim Dotcom

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