„Wir haben null Ermessensspielraum“
Rosenberg Süd: Landrat im Visier der Gegner – Selbst nicht am Verfahren beteiligt
ELLWANGEN/ROSENBERG - Der geplante Windpark Rosenberg Süd sorgt für große Aufregung. Ins Visier der Windparkgegner ist vor allem Landrat Klaus Pavel geraten, der auch als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der EnBW ODR fungiert. Mitglieder der Bürgerinitiative „Windkraft mit Vernunft – Rosenberg-Süd“wittern hier einen Interessenskonflikt, halten Pavel Befangenheit vor und stellen deshalb das gesamte Genehmigungsverfahren für den Windpark RosenbergSüd infrage.
Befangen sei er nicht, sagt Pavel im Gespräch mit der „Ipf- und JagstZeitung“. Denn nicht die EnBW ODR plant das Projekt. Die Windräder projektiere, baue und betreibe die EnBW Windkraft in Stuttgart. Das habe man ihm versichert. Auch, dass die ODR keine Anteile an den beiden Anlagen erwerben werde. Trotzdem habe er sich am Genehmigungsverfahren selbst nicht beteiligt, damit ihm keine zu große Nähe vorgeworfen werden könne. Das Verfahren sei federführend von der Ersten Landesbeamtin Gabriele Seefried betreut worden.
Rodung trotz massiver Aufforderung ausgesetzt
Gespräche hat Pavel trotzdem geführt. Mit der Bürgerinitiative am 15. Dezember und am 22. Dezember. Beim zweiten Termin waren auch Vertreter der EnBW Windkraft dabei. Schon im Vorfeld habe er auf die Firma eingewirkt und erreicht, dass nicht drei, sondern nur zwei Anlagen gebaut werden, sagt Pavel. Außerdem habe er vorgeschlagen, die Abstände der Anlagen zu den Siedlungen zu vergrößern und die Höhe zu reduzieren. „Das habe ich im Hintergrund versucht, um der BI entgegenzukommen.“
Er sei noch bis vergangenen Freitag massiv aufgefordert worden, die Rodung zuzulassen, sagt Pavel. Er habe sie aber bis zur Entscheidung des Petitionsausschusses am Mittwoch, 22. Februar, ausgesetzt. Außerdem habe er dafür gesorgt, dass der Petitionsausschus am Mittwoch auf dem gleichen Verfahrensstand ist wie das Landratsamt.
Der Vorwurf der Befangenheit ist nicht der einzige, mit dem sich Pavel auseinandersetzen muss. Ein anderer Punkt ist, ob die Entscheidung für die Windräder nicht hätte ausgesetzt werden müssen, bis über die Petition der Bürgerinitiative entschieden ist. Die Bürgerinitiative wirft dem Landrat vor, dass das Genehmigungsverfahren durchgezogen wurde, obwohl er am 15. Dezember eine Kopie der Petition bekommen habe. Stimmt, sagt Pavel. Er habe die Petition dann an einen Mitarbeiter weitergegeben. Er sollte prüfen, ob sie juristische Auswirkungen haben könne. Antwort: Nein.
Genehmigung darf nicht verweigert werden
Wenn ein Verfahren wie Rosenberg Süd entscheidungsreif sei, dürfe man die Genehmigung nicht verweigern. Sonst drohten Schadenersatzforderungen. Und die können laut Pavel sehr hoch sein. Schon im Gespräch am 22. Dezember habe er der Bürgerinitiative gesagt, dass die Genehmigung wohl erteilt werden müsse. Das wurde sie dann auch, am 27. Dezember. Im Nachhinein bedauert Pavel, dass er in Sachen Petition nicht Kontakt zum Ministerium aufgenommen hat. Wäre von dort die Aufforderung gekommen, die Entscheidung ruhen zu lassen, bis der Petitionsausschuss tagt, wäre das Ministerium schadenersatzpflichtig, nicht der Landkreis.
Der Terminplan war knapp, am 22. Dezember war das Gespräch mit BI und EnBW, am 24. ist Weihnachten und zum 31. Dezember 2016 hat sich die Einspeisevergütungen geändert. Woraus sich auch ein möglicher Schadenersatzanspruch ableitet.
Bei der Genehmigung habe das Landratsamt null Ermessensspielraum. „Wenn wir alle Unterlagen haben, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung.“Sonst kann Schadenersatz gefordert werden. Und diese Gefahr sei extrem groß. Denn möglicherweise seien die Anlagen schon bestellt.
Das einfache Genehmigungsverfahren ohne öffentliche Beteiligung wurde laut Pavel für Rosenberg Süd gewählt, weil es sich nur um drei, jetzt zwei Anlagen handelt. Ein großes Verfahren werde nur gemacht, wenn es sich um Windparks mit 20 Anlagen und mehr handle.
Auch nach der Genehmigung sei noch nicht aller Tage Abend, sagt Pavel. Vielleicht könne man nach der Entscheidung des Petitionsausschusses am Mittwoch noch einmal versuchen, alle an einen Tisch zu bekommen. „Ich biete mich an, ich bin bekannt als Moderator in Konfliktsituationen.“Und wie geht’s weiter, wenn die Petition abgelehnt wird? Dann gebe es ein juristisches Verfahren über die Widersprüche. Darüber entscheide dann das Regierungspräsidium in Stuttgart.