Aalener Nachrichten

„Wir haben null Ermessenss­pielraum“

Rosenberg Süd: Landrat im Visier der Gegner – Selbst nicht am Verfahren beteiligt

- Von Beate Gralla

ELLWANGEN/ROSENBERG - Der geplante Windpark Rosenberg Süd sorgt für große Aufregung. Ins Visier der Windparkge­gner ist vor allem Landrat Klaus Pavel geraten, der auch als stellvertr­etender Aufsichtsr­atsvorsitz­ender der EnBW ODR fungiert. Mitglieder der Bürgerinit­iative „Windkraft mit Vernunft – Rosenberg-Süd“wittern hier einen Interessen­skonflikt, halten Pavel Befangenhe­it vor und stellen deshalb das gesamte Genehmigun­gsverfahre­n für den Windpark RosenbergS­üd infrage.

Befangen sei er nicht, sagt Pavel im Gespräch mit der „Ipf- und JagstZeitu­ng“. Denn nicht die EnBW ODR plant das Projekt. Die Windräder projektier­e, baue und betreibe die EnBW Windkraft in Stuttgart. Das habe man ihm versichert. Auch, dass die ODR keine Anteile an den beiden Anlagen erwerben werde. Trotzdem habe er sich am Genehmigun­gsverfahre­n selbst nicht beteiligt, damit ihm keine zu große Nähe vorgeworfe­n werden könne. Das Verfahren sei federführe­nd von der Ersten Landesbeam­tin Gabriele Seefried betreut worden.

Rodung trotz massiver Aufforderu­ng ausgesetzt

Gespräche hat Pavel trotzdem geführt. Mit der Bürgerinit­iative am 15. Dezember und am 22. Dezember. Beim zweiten Termin waren auch Vertreter der EnBW Windkraft dabei. Schon im Vorfeld habe er auf die Firma eingewirkt und erreicht, dass nicht drei, sondern nur zwei Anlagen gebaut werden, sagt Pavel. Außerdem habe er vorgeschla­gen, die Abstände der Anlagen zu den Siedlungen zu vergrößern und die Höhe zu reduzieren. „Das habe ich im Hintergrun­d versucht, um der BI entgegenzu­kommen.“

Er sei noch bis vergangene­n Freitag massiv aufgeforde­rt worden, die Rodung zuzulassen, sagt Pavel. Er habe sie aber bis zur Entscheidu­ng des Petitionsa­usschusses am Mittwoch, 22. Februar, ausgesetzt. Außerdem habe er dafür gesorgt, dass der Petitionsa­usschus am Mittwoch auf dem gleichen Verfahrens­stand ist wie das Landratsam­t.

Der Vorwurf der Befangenhe­it ist nicht der einzige, mit dem sich Pavel auseinande­rsetzen muss. Ein anderer Punkt ist, ob die Entscheidu­ng für die Windräder nicht hätte ausgesetzt werden müssen, bis über die Petition der Bürgerinit­iative entschiede­n ist. Die Bürgerinit­iative wirft dem Landrat vor, dass das Genehmigun­gsverfahre­n durchgezog­en wurde, obwohl er am 15. Dezember eine Kopie der Petition bekommen habe. Stimmt, sagt Pavel. Er habe die Petition dann an einen Mitarbeite­r weitergege­ben. Er sollte prüfen, ob sie juristisch­e Auswirkung­en haben könne. Antwort: Nein.

Genehmigun­g darf nicht verweigert werden

Wenn ein Verfahren wie Rosenberg Süd entscheidu­ngsreif sei, dürfe man die Genehmigun­g nicht verweigern. Sonst drohten Schadeners­atzforderu­ngen. Und die können laut Pavel sehr hoch sein. Schon im Gespräch am 22. Dezember habe er der Bürgerinit­iative gesagt, dass die Genehmigun­g wohl erteilt werden müsse. Das wurde sie dann auch, am 27. Dezember. Im Nachhinein bedauert Pavel, dass er in Sachen Petition nicht Kontakt zum Ministeriu­m aufgenomme­n hat. Wäre von dort die Aufforderu­ng gekommen, die Entscheidu­ng ruhen zu lassen, bis der Petitionsa­usschuss tagt, wäre das Ministeriu­m schadeners­atzpflicht­ig, nicht der Landkreis.

Der Terminplan war knapp, am 22. Dezember war das Gespräch mit BI und EnBW, am 24. ist Weihnachte­n und zum 31. Dezember 2016 hat sich die Einspeisev­ergütungen geändert. Woraus sich auch ein möglicher Schadeners­atzanspruc­h ableitet.

Bei der Genehmigun­g habe das Landratsam­t null Ermessenss­pielraum. „Wenn wir alle Unterlagen haben, hat der Antragstel­ler einen Rechtsansp­ruch auf die Genehmigun­g.“Sonst kann Schadeners­atz gefordert werden. Und diese Gefahr sei extrem groß. Denn möglicherw­eise seien die Anlagen schon bestellt.

Das einfache Genehmigun­gsverfahre­n ohne öffentlich­e Beteiligun­g wurde laut Pavel für Rosenberg Süd gewählt, weil es sich nur um drei, jetzt zwei Anlagen handelt. Ein großes Verfahren werde nur gemacht, wenn es sich um Windparks mit 20 Anlagen und mehr handle.

Auch nach der Genehmigun­g sei noch nicht aller Tage Abend, sagt Pavel. Vielleicht könne man nach der Entscheidu­ng des Petitionsa­usschusses am Mittwoch noch einmal versuchen, alle an einen Tisch zu bekommen. „Ich biete mich an, ich bin bekannt als Moderator in Konfliktsi­tuationen.“Und wie geht’s weiter, wenn die Petition abgelehnt wird? Dann gebe es ein juristisch­es Verfahren über die Widersprüc­he. Darüber entscheide dann das Regierungs­präsidium in Stuttgart.

 ?? FOTO: ARCHIV ?? Landrat Klaus Pavel steht wegen des Windparks Rosenberg-Süd in der Kritik. Mitglieder der Bürgerinit­iative werfen ihm Befangenhe­it vor.
FOTO: ARCHIV Landrat Klaus Pavel steht wegen des Windparks Rosenberg-Süd in der Kritik. Mitglieder der Bürgerinit­iative werfen ihm Befangenhe­it vor.

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