„Ein Dilemma für Landrat Pavel und das Landratsamt“
Die Genehmigung des Windparks Rosenberg-Süd Ende letzten Jahres wirft viele Fragen auf. Die meisten wurden bereits ausführlich in den Zeitungsartikeln und Leserbriefen behandelt. Eine mehrfach getätigte Aussage des Landratsamtes Aalen steht jedoch noch im Raum: „Man habe Sorgen wegen Schadensersatzansprüchen der EnBW.“
Wenn man sich die Gesetzeslage anschaut (BImSchG, §10, Absatz 6a), ist dort eindeutig geregelt, dass nach vollständigem Eingang der Unterlagen eine Genehmigungsfrist von drei Monaten beginnt. Die letzten fehlenden Unterlagen gingen am 20. Dezember 2016 beim Landratsamt ein. Mit Eingang der Unterlagen waren es genau fünf Arbeitstage bis zur finalen Genehmigung am 27. Dezember 2016. In einem Zeitungsartikel vom 17. Februar 2017 äußerte die Sprecherin des Landratsamt folgendes: „Die Genehmigung musste – vor allem mit Blick auf die Einspeisevergütungen, die der EnBW bei Zeitverzug verloren gehen könnten – bis spätestens 31. Dezember 2016 erteilt werden.“Hier wird die Entscheidung nicht nach der sachlichen Prüfung und der dafür benötigten Zeit begründet, sondern aufgrund der wirtschaftlichen Belange der EnBW.
Die Aussage durch Mitarbeiter des Landratsamt „...man habe Sorge wegen Schadensersatzansprüchen...“ist dann wohl eher auf einen immensen externen Druck zurückzuführen als auf eine rechtliche Grundlage.
Woher kommt der Druck? Es geht um die in 2016 festgelegte Einspeisevergütung für Onshore-Windkraftanlagen. Genehmigungen, die erst in 2017 erfolgen unterliegen einer neuen, weniger lukrativen Einspeisevergütung nach dem ErneuerbarenEnergie-Gesetz.
Möchte sich die EnBW die Einspeisevergütungen von 2016 sichern, dann ist einzig und allein die EnBW dafür verantwortlich, die für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen bis spätestens drei Monate vor Jahresende bei dem LRA einzureichen. Das wäre dann der 30. September gewesen. Dies ist jedoch nachweislich nicht erfolgt! Bei einem Einreichen der Unterlagen elf Tage vor Jahresende, genauer acht Arbeitstage, sich einen Anspruch auf eine Genehmigung abzuleiten, ist schon mehr als fragwürdig, um nicht zu sagen frech. Dies wäre jedoch das Argument für eine rechtliche Auseinandersetzung für einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Landratsamt.
Als wir, die BI Windkraft mit Vernunft, uns am 22. Dezember 2016 im LRA mit Landrat Pavel und Vertretern der EnBW ODR getroffen haben, waren die Herren Vertreter der EnBW ODR bereits vor Ort als wir ankamen und ebenfalls noch anwesend als wir das LRA verließen.
Die EnBW hat ein großes wirtschaftliches Interesse an der Genehmigung des Windparks und ich befürchte, dass hier ein ungesunder Druck auf das Landratsamt und Landrat Pavel ausgeübt wurde. Hier entsteht auch ein Dilemma für Landrat Pavel und das Landratsamt, da er als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der ODR die Aufgabe hat den Vorstand zu kontrollieren und zu bewerten, ob die Entscheidungen im wirtschaftlichen Interesse der ODR sind. Andererseits steht er dem Landratsamt vor und ist letztlich für die Genehmigung verantwortlich.
Bevor der erste Baum fällt, sollte diese Sachlage rechtlich geprüft werden. Nur hierdurch kann das Vertrauen in die Behörden wieder hergestellt werden. Außerdem sollte geklärt werden, in wieweit möglicherweise ein Druck durch die EnBW ODR auf die Behörden ausgeübt wurde. Jens Greiner, Matzengehren