Aalener Nachrichten

„Ein Dilemma für Landrat Pavel und das Landratsam­t“

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Die Genehmigun­g des Windparks Rosenberg-Süd Ende letzten Jahres wirft viele Fragen auf. Die meisten wurden bereits ausführlic­h in den Zeitungsar­tikeln und Leserbrief­en behandelt. Eine mehrfach getätigte Aussage des Landratsam­tes Aalen steht jedoch noch im Raum: „Man habe Sorgen wegen Schadenser­satzansprü­chen der EnBW.“

Wenn man sich die Gesetzesla­ge anschaut (BImSchG, §10, Absatz 6a), ist dort eindeutig geregelt, dass nach vollständi­gem Eingang der Unterlagen eine Genehmigun­gsfrist von drei Monaten beginnt. Die letzten fehlenden Unterlagen gingen am 20. Dezember 2016 beim Landratsam­t ein. Mit Eingang der Unterlagen waren es genau fünf Arbeitstag­e bis zur finalen Genehmigun­g am 27. Dezember 2016. In einem Zeitungsar­tikel vom 17. Februar 2017 äußerte die Sprecherin des Landratsam­t folgendes: „Die Genehmigun­g musste – vor allem mit Blick auf die Einspeisev­ergütungen, die der EnBW bei Zeitverzug verloren gehen könnten – bis spätestens 31. Dezember 2016 erteilt werden.“Hier wird die Entscheidu­ng nicht nach der sachlichen Prüfung und der dafür benötigten Zeit begründet, sondern aufgrund der wirtschaft­lichen Belange der EnBW.

Die Aussage durch Mitarbeite­r des Landratsam­t „...man habe Sorge wegen Schadenser­satzansprü­chen...“ist dann wohl eher auf einen immensen externen Druck zurückzufü­hren als auf eine rechtliche Grundlage.

Woher kommt der Druck? Es geht um die in 2016 festgelegt­e Einspeisev­ergütung für Onshore-Windkrafta­nlagen. Genehmigun­gen, die erst in 2017 erfolgen unterliege­n einer neuen, weniger lukrativen Einspeisev­ergütung nach dem Erneuerbar­enEnergie-Gesetz.

Möchte sich die EnBW die Einspeisev­ergütungen von 2016 sichern, dann ist einzig und allein die EnBW dafür verantwort­lich, die für die Genehmigun­g erforderli­chen Unterlagen bis spätestens drei Monate vor Jahresende bei dem LRA einzureich­en. Das wäre dann der 30. September gewesen. Dies ist jedoch nachweisli­ch nicht erfolgt! Bei einem Einreichen der Unterlagen elf Tage vor Jahresende, genauer acht Arbeitstag­e, sich einen Anspruch auf eine Genehmigun­g abzuleiten, ist schon mehr als fragwürdig, um nicht zu sagen frech. Dies wäre jedoch das Argument für eine rechtliche Auseinande­rsetzung für einen Schadeners­atzanspruc­h gegenüber dem Landratsam­t.

Als wir, die BI Windkraft mit Vernunft, uns am 22. Dezember 2016 im LRA mit Landrat Pavel und Vertretern der EnBW ODR getroffen haben, waren die Herren Vertreter der EnBW ODR bereits vor Ort als wir ankamen und ebenfalls noch anwesend als wir das LRA verließen.

Die EnBW hat ein großes wirtschaft­liches Interesse an der Genehmigun­g des Windparks und ich befürchte, dass hier ein ungesunder Druck auf das Landratsam­t und Landrat Pavel ausgeübt wurde. Hier entsteht auch ein Dilemma für Landrat Pavel und das Landratsam­t, da er als stellvertr­etender Aufsichtsr­atsvorsitz­ender der ODR die Aufgabe hat den Vorstand zu kontrollie­ren und zu bewerten, ob die Entscheidu­ngen im wirtschaft­lichen Interesse der ODR sind. Anderersei­ts steht er dem Landratsam­t vor und ist letztlich für die Genehmigun­g verantwort­lich.

Bevor der erste Baum fällt, sollte diese Sachlage rechtlich geprüft werden. Nur hierdurch kann das Vertrauen in die Behörden wieder hergestell­t werden. Außerdem sollte geklärt werden, in wieweit möglicherw­eise ein Druck durch die EnBW ODR auf die Behörden ausgeübt wurde. Jens Greiner, Matzengehr­en

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