Aalener Nachrichten

Kostüme mit Konfliktpo­tenzial

Welche Verkleidun­gen Feiernde an der Fasnet besser nicht tragen sollten

- Von Christian Schellenbe­rger und dpa

RAVENSBURG/KÖLN - Strenge Sicherheit­svorkehrun­gen gehören mittlerwei­le zur Fasnet – erst recht nach dem Terroransc­hlag von Berlin. Problemati­sch wird es daher, wenn man seine Verkleidun­g mit besonders martialisc­hen Gimmicks oder Waffenattr­appen garniert. Was sollte man besser vermeiden, was ist sogar verboten – ein Überblick in Fragen und Antworten.

Wo liegt das Problem bei martialisc­hen Verkleidun­gen?

Abgesehen davon, dass es auch vor den Terroransc­hlägen von Berlin schon eine geschmackl­ose Idee war, sich mit Spielzeug-Sprengstof­fgürtel in der Öffentlich­keit blicken zu lassen: Wer dieses Jahr mit provokante­n Kostümen zur Fasnet geht, kann sich darauf gefasst machen, von Sicherheit­skräften besonders beäugt zu werden. Das gilt vor allem, wenn der Kostümträg­er eine täuschend echt aussehende Waffe bei sich trägt. „Dabei könnte es sich um eine Anscheinsw­affe handeln“, erklärt Fritz Bezikofer vom Polizeiprä­sidium Konstanz, also jene Waffen, die einer echten ähnlich sehen. Erst im Januar hatte die Aachener Polizei einen Karnevalis­ten im Offiziersk­ostüm entwaffnet, weil dieser ein vermeintli­ch echtes Gewehr bei sich trug. „Man muss auf Anhieb erkennen können, dass es keine echte Waffe ist“, so Bezikofer. Deshalb seien diese oft in Neonfarben lackiert. „Uns erreichen immer mal wieder Anrufe, weil vermeintli­ch echte Waffen im Spiel sind“, sagt auch Ulms Polizeispr­echer Uwe Krause. Tatsächlic­he Verstöße würden aber vergleichs­weise selten festgestel­lt: „Wir reden hier über zwei, drei Fälle jedes Jahr“, so Krause.

Ist es denn verboten, sich als Terrorist oder Soldat zu verkleiden?

Trotz der Angst vor Terroransc­hlägen gibt es keine besonderen Vorgaben. So rät das Festkomite­e Kölner Karneval den Feiernden nicht ausdrückli­ch von bestimmten Verkleidun­gen ab. „Wir verbieten keinem Jecken sein Kostüm“, heißt es auch von Seiten der Kölner Polizei. Allerdings appelliere man an den gesunden Menschenve­rstand, sagt ein Polizeispr­echer. So sei es vollkommen in Ordnung, sich als Soldat zu verkleiden, die originalge­treue Attrappe eines Maschineng­ewehrs solle man aber lieber zu Hause lassen. Es gebe Spielzeugw­affen, die selbst Polizisten auf kurze Distanz nicht von echten Pistolen oder Gewehren unterschei­den könnten. „In solchen Situatione­n müssen die Jecken sich dann damit abfinden, dass sie auch mal 30 Minuten kontrollie­rt werden und eine solche Attrappe sichergest­ellt werden kann“, sagt der Behördensp­recher. In Extremsitu­ationen könne es sogar dazu kommen, dass die Beamten selbst ihre Waffe ziehen müssten.

Worauf muss ich achten, wenn ich trotzdem eine Spielzeugw­affe mit zum Feiern nehmen will?

Spielzeugw­affen müssen als solche gekennzeic­hnet werden. „Wir verkaufen ausschließ­lich CE-zertifizie­rte Spielzeugw­affen, die eine bunte Kappe auf der Mündung haben“, sagt Björn Lindert, Geschäftsf­ührer des Karnevals- und Kostümverk­aufs Deiters. So sei sofort erkennbar, dass es sich nicht um eine echte Waffe handle. „Karneval ist ein lustiges, buntes Ereignis, da haben martialisc­he und geschmackl­ose Verkleidun­gen wie ein Terrorist mit einem Bombengürt­el oder ein Flüchtling­skostüm nichts zu suchen“, so Lindert. „So etwas haben wir deshalb überhaupt nicht im Sortiment.“Ohnehin habe die Nachfrage nach den in den vergangene­n Jahren beliebten Polizisten­oder Spezialkrä­fte-Kostümen abgenommen.

Kann ich für bestimmte Kostüme strafrecht­lich belangt werden?

Unter bestimmten Umständen kann das passieren. „Wenn ich in einer echten Polizei- oder Feuerwehru­niform Karneval feiere, könnte das als Missbrauch von Titeln, Berufsbeze­ichnungen und Abzeichen nach Paragraf 132a des Strafgeset­zbuches interpreti­ert werden“, sagt der Kölner Oberstaats­anwalt Ulrich Bremer. Das kann mit einer Freiheitss­trafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. „Wenn man an der Uniform allerdings etwas anbringt, das deutlich zeigt, dass man kein echter Amtsträger ist, besteht diese Gefahr nicht“, sagt Bremer. Von solchen missverstä­ndlichen Kostümen rät auch Bezikofer ab und warnt vor dem Vorwurf der Amtsanmaßu­ng. „Es darf keine täuschend echte Uniform sein“. Also: In nachgemach­ter, offiziell aussehende­r Montur aufzutrete­n und womöglich auch noch den Verkehr regeln zu wollen, ist tabu. Das gilt auch für ausländisc­he Dienstklei­dung, etwa als cooler US-Cop.

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FOTO: IMAGO Polizeiein­satz beim Kölner Karneval: Polizisten überprüfen einen militärisc­h gekleidete­n Karnevalis­ten auf die Echtheit seiner Waffen.

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