Autodiebe kommen mit Bewährung davon
Kleine Rädchen im Getriebe der Automafia – Gestohlene Audis bei Bayreuth gestoppt
AALEN (gk) - Zu Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren auf Bewährung hat das Aalener Schöffengericht unter Vorsitz von Martin Reuff drei Männer im Alter von 32, 38 und 40 Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hatte den polnischen Staatsbürgern vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 28. Septembers 2016 in Treppach und in Dewangen einen Audi A5 und einen Audi A4 gestohlen zu haben. Die Männer wurden noch am gleichen Tag auf der Autobahn A 9 geschnappt und saßen seitdem in Untersuchungshaft.
Die Beschuldigten waren einen Tag vor dem Diebstahl mit einem Mietwagen nach Deutschland eingereist und wurden über Handy direkt zu den Standorten der Fahrzeuge gelotst. Beim nächtlichen Eintreffen des Trios waren die „Vorarbeiten“ zum Diebstahl bereits von anderen, unbekannten Personen erledigt worden. Die verschlossen geparkten Autos waren aufgebrochen und die Software so manipuliert, dass die Audis mit einem sogenannten angelernten Nachschlüssel gestartet werden konnten. Schlüssel und gefälschte Papiere wurden den Fahrern vor Ort übergeben.
Insgesamt wurden laut Aussage eines Kriminalbeamten in dieser Nacht im Bereich Dewangen vier Autos gestohlen. Die Polizei in Aalen und in Bayreuth, wo die Autodiebe später festgenommen wurden, ging deshalb von einem gut geplanten „Mehrfachschlag“aus, der von Polen aus gesteuert wurde. Zum Verhängnis wurde dem Trio der Umstand, dass die Besitzerinnen der beiden Audis am Morgen des 28. Septembers frühmorgens zur Arbeit wollten. Die Zeugin aus Dewangen sagte aus, dass sie schon kurz nach vier Uhr morgens los wollte. Da war ihr Auto noch da. Die Fernbedienung habe jedoch nicht funktioniert, das Auto sei offen gewesen und sie habe mit ihrem Schlüssel nicht starten können. Daraufhin sei sie zur Wohnung zurückgegangen und habe die Polizei gerufen. Bei deren Eintreffen nach 20 Minuten war das Auto jedoch schon weg.
Zwei Autos sind weg
Die andere Frau bemerkte kurz nach sechs Uhr, dass ihr Auto nicht mehr in der Einfahrt stand. Beide Fahrzeuge wurden mithilfe des automatischen Kennzeichenerfassungssystems auf der A 9 bei Bayreuth gestoppt. Der Diebstahl der beiden anderen Autos wurde erst später entdeckt. Sie wurden nicht mehr erwischt. Die Angeklagten räumten in der Verhandlung die versuchte Überführung der beiden Autos von Deutschland nach Polen ein. Mehr hätten sie mit der Sache allerdings nicht zu tun. Der Job des Dritten im Bunde habe ohnehin nur darin bestanden, das Mietauto zurück nach Polen zu fahren.
Staatsanwalt Laiolo sah dennoch den Tatbestand des Bandendiebstahls erfüllt und forderte Haftstrafen ohne Bewährung. Die Verteidiger stuften ihre Mandanten als eher kleine Rädchen im Getriebe der Automafia ein und plädierten auf geringe Haftstrafen zur Bewährung. Dem schloss sich das Schöffengericht weitgehend an, da man den Beschuldigten, so Richter Martin Reuff in seiner Urteilsbegründung, nicht nachweisen konnte, dass sie Mitglieder einer Bande seien.