Rot-weiße Flatterbänder auf Bäumen sorgen für Ärger
Diskussion um Bauvorhaben in Landschaftsschutzgebiet in Bopfingen geht weiter
BOPFINGEN (mab) - Anwohner aus Bopfingen wundern sich über rotweiße Absperrbänder in den Bäumen eines Landschaftsschutzgebietes. Vertreter des Regierungspräsidiums Stuttgart sehen aber in der Maßnahme keinen Verbotstatbestand. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg nimmt ebenfalls Stellung zum Bauvorhaben im „Gewerbepark I“in Bopfingen.
Die Diskussion um verschwundene Nistkästen in einem Landschaftsschutzgebiet und einem angekündigten Bauvorhaben in demselben nehmen immer groteskere Formen an. Während sich die Situation betreffend der durch die Stadt abgehängten Nistkästen weitestgehend beruhigt hat (wir berichteten), kommt nun ein, aus Sicht von Anwohnern, neues Ärgernis hinzu. „Seit ein paar Tagen hängt nun rotweißes Absperrband hoch oben in den Ästen der Bäume. Offensichtlich dient dieses nur einem Zweck, der Abschreckung von Tieren und Vögeln. Es sollen sich ja keine Vögel oder andere seltene Tierarten hier ansiedeln können. Das könnte das Bauvorhaben noch scheitern lassen“, meint Stefan Schwenninger. Tatsächlich sind die rot-weißen Flatterbänder in den Bäumen ein recht ungewöhnlicher Anblick. Vertreter des Regierungspräsidiums Stuttgart haben sich die Situation mittlerweile selbst vor Ort angeschaut. Diese gehen aber davon aus, dass kein offensichtlicher Verbotstatbestand vorliegt. Die Vögel hätten ihrer Meinung zudem genügend Ausweichmöglichkeiten sich woanders niederzulassen. Trotzdem haben sie der Stadt Bopfingen geraten, die Bänder doch wieder abzuhängen.
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg hat mittlerweile, als Träger öffentlicher Belange, seine Stellungnahme zum Bebauungsplan „Gewerbepark I“abgegeben. Darin lehnt der Arbeitskreis Naturschutz Ostwürttemberg (ANO) mit ihrem Sprecher Werner Gottstein den Bebauungsplan grundsätzlich ab. In einer unserer Zeitung vorliegenden Stellungnahme steht: „Wir lehnen eine weitere Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung ab. Wie in der Schutzgebietsverordnung (Kurzfassung) in Punkt 2: ,…mit ihrem charakteristischen Landschaftsbild und ……’ und Punkt 3: ,besonders abwechslungsreichen, reizvollen Landschaftsbild …’ so treffend dargelegt, würde eine weitere Bebauung das charakteristische Landschaftsbild weiter zerstören.
Des Weiteren ist es erklärtes Ziel der Stadt Bopfingen Landschaftsschutzgebiete zu erschließen und zu entwickeln. Aus diesem Grund wurde eine Bebauung im Außenbereich in der Gemarkung Hohenberg abgelehnt (Gemeinderatsbeschluss 20. Mai 2014). Aus diesen Gründen ist im Prinzip sowohl von politischer Seite als auch vonseiten des Naturschutzes eine weitere Ausnahmeregelung abzulehnen“, heißt es in der Stellungnahme. In dem Anbringen von Flatterbändern in Bäumen sieht der ANO eine rechtswidrige Maßnahme und behält sich deshalb rechtliche Schritte vor.
Die Stadt Bopfingen sieht sich ihrerseits in allen Fragen und Belangen im Recht und stützt sich dabei auf ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten zweier Biologen. Darin wird ausdrücklich bestätigt, dass in den entfernten Nistkästen keine seltenen Tier- oder Vogelarten waren und auch sonst im betreffenden Landschaftsschutzgebiet keine seltenen Tierarten anzutreffen sind.