Über den Sparkassenplatz künftig mit Tempo 20
Kaum jemand hält sich an die momentan vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit – Stadt will deshalb Änderung vorschlagen
AALEN - Die Durchfahrt auf dem Sparkassenplatz soll künftig als Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, das heißt als Tempo-20-Zone, ausgewiesen werden. Bisher gilt der gesamte, neu gestaltete Sparkassenplatz als Verkehrsberuhigter Bereich, auf dem lediglich eine Schrittgeschwindigkeit von maximal sieben Stundenkilometern erlaubt ist. Auf dem eigentlichen Platzbereich zur Reichsstädter Straße hin, abseits der Durchfahrt Bahnhof-/Stuttgarter Straße, soll dies auch weiterhin so sein.
Ihren Vorschlag will die Stadtverwaltung in der kommenden Woche dem Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats unterbreiten. Der tagt am Mittwoch, 15. März, und soll darüber auch gleich entscheiden. Seit der weitgehenden Fertigstellung des Sparkassenplatzes hat sich – das räumt die Stadt in ihrer Sitzungsvorlage auch ein – herausgestellt, dass die in einem Verkehrsberuhigten Bereich geltende Schrittgeschwindigkeit von denen, die über den Platz fahren, weder eingehalten noch akzeptiert wird. Das haben mehrfach Messungen der Stadt ergeben, die allerdings für die Autofahrer ohne Folgen blieben. Denn hätte man die Geschwindigkeitsübertretungen sanktioniert, „hätte wahrscheinlich halb Aalen keinen Führerschein mehr“, wie OB Thilo Rentschler gegenüber den „Aalener Nachrichten“scherzhaft anmerkt. Denn wer dort beispielsweise 20 statt der momentan erlaubten sieben Stundenkilometer fährt, überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft um mehr als das Doppelte – mit der Folge: Führerschein weg.
Tempo 20 gilt schon jetzt im Nördlichen Stadtgraben vom Mercatura an und dann in der Bahnhofstraße eben bis zum Sparkassenplatz und gleich danach wieder in der Stuttgarter Straße, bis hier ab Höhe Polizeirevier/Arbeitsgericht dann wieder mit 50 Kilometern pro Stunde gefahren werden darf. Auch für die Linienbusse, die über die Bahnhof- und die Stuttgarter Straße fahren, so schreibt die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage, hätten sich durch die Ausweisung des Verkehrsberuhigten Bereichs Einschränkungen ergeben.
Deshalb will die Stadt nun das Durchfahrtempo auf dem Sparkassenplatz dem zuvor und danach geltenden anpassen. Ausgenommen davon soll jedoch die Platzzone im Einmündungsbereich von Reichsstädter Straße und Östlichem Stadtgraben zwischen MusikA und Boardinghouse bleiben. Sie soll weiterhin Verkehrsberuhigter Bereich sein. Dem Problem, dass dort vielfach unerlaubt geparkt wird, will die Stadt noch in diesem Frühjahr mit einer entsprechenden Möblierung des Platzes begegnen. In den Plänen für die Neugestaltung des Sparkassenplatzes war hier von Anfang an auch eine Außenbewirtung vorgesehen.
Einheitlich 20 in den Stadtgräben?
Nicht zuletzt durch einen Bericht in den „Aalener Nachrichten“über den „Tempodschungel“in der Innenstadt, erschienen in unserer Ausgabe vom 25. Februar, fühlt sich OB Rentschler nach eigener Aussage bestärkt in seiner Ansicht, dass die Geschwindigkeitsregelungen in der Tat vereinheitlicht gehörten. Als Erstes plädiert er dafür, dass praktisch in allen Stadtgräben künftig Tempo 20 gelten solle. Hier reichen derzeit die erlaubten Fahrgeschwindigkeiten von zehn bis 30 Stundenkilometern. Einen entsprechenden Vorschlag wolle die Verwaltung bald unterbreiten. Angrenzende Zonen, die ebenfalls als Verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen sind, müsse man gegebenenfalls nochmals genauer betrachten, meint der OB.