Metzgerei neunmal bestohlen
Gericht verurteilt 29-jährigen Ex-Mitarbeiter zu 15-monatiger Bewährungsstrafe
ELLWANGEN- Gleich neunmal hat ein gekündigter Fleischer seinen früheren Arbeitgeber, eine Metzgerei im östlichen Altkreis Aalen, als Dieb heimgesucht und so insgesamt rund 1100 Euro Bargeld sowie Fleisch- und Wurstwaren erbeutet. Der 29-Jährige musste sich deshalb am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Ellwangen verantworten und erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Der wegen vorsätzlicher Körperverletzung vorbestrafte Täter war in vollem Umfang geständig, hat sich in der Hauptverhandlung bei der Frau seines früheren Arbeitgebers entschuldigt und möchte den Schaden in Ratenzahlungen wieder gutmachen. Dem gelernten Fleischer war nach zweijährigem Arbeitsverhältnis zum 30. April 2016 gekündigt worden, nachdem er zuletzt „komplett unzuverlässig“und „sein Verhalten gegenüber dem Chef nicht mehr tragbar“war. Doch anstatt sich arbeitslos zu melden, brach der 29Jährige neunmal, jeweils in der Nacht, in die Geschäftsräume der Metzgerei ein. „Weil ich Geld gebraucht habe“, sagte der Angeklagte, der 22 000 Euro Schulden hat, vor Gericht. Zu den Einbrüchen fuhr er von seinem rund 15 Kilometer entfernten Wohnort mit seinem Fahrrad.
Vermummt eingedrungen
Siebenmal gelangte er vermummt in die Räumlichkeiten der Metzgerei mit dem ihm bekannten Zugangscode. Nachdem der Türzugangscode schließlich geändert worden war, kletterte der Angeklagte zweimal durch einen Abfallschacht in die Metzgerei. „Weil ich dort geschafft habe, habe ich gewusst, wo die Kasse ist“, so der Täter. Die Taten passierten in der Zeit vom 21. Juli bis zum 5. November 2016. Dann wurde er auf frischer Tat erwischt. Inzwischen war eine Videoanlage installiert worden. „Man zweifelt immer zuerst an sich selber“, sagte die Ehefrau des Opfers als Zeugin, warum sie nicht früher reagiert habe. Das müsse jemand von uns sein, hatte sie später gedacht.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Veronika Atzinger, forderte in ihrem Plädoyer für den Angeklagten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Paul Feil aus Ellwangen, hielt eine solche von einem Jahr für ausreichend und schuldangemessen. Sein Mandant habe seit Ende Januar wieder eine Arbeit, sagte er.
Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker (als Einzelrichter) verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall in insgesamt neun Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Als Bewährungsauflage muss der Metzger 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
„Das ist nicht nur ein Vertrauensbruch, das ist ein starkes Stück“, sagte Norbert Strecker in der Urteilsbegründung hinsichtlich der Taten und hielt dem Angeklagten seine große kriminelle Energie vor. Denn es stehe im Raum, dass der Täter noch öfter in der Metzgerei war, um zu stehlen.
„Eigentlich haben Sie keine Bewährung verdient“, sagte der Richter und hegte Zweifel, ob der Angeklagte die Bewährungszeit von drei Jahren ohne Straftaten übersteht. Doch es sei das erste Mal, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sei. Deshalb habe er, so Strecker, sämtliche Augen zugedrückt und Bewährung gegeben.