Kaum mehr Heimplätze bei geringem Pflegegrad
KAB Unterkochen befasst sich mit Auswirkungen des neuen Pflegestärkungsgesetzes II
AALEN-UNTERKOCHEN (an) - Nach einer gemeinsamen Abendmesse mit Gedenken an die verstorbenen Mitglieder des letzten Jahres hat sich die Unterkochener Gruppe der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) zum Themenabend getroffen. Es ging um die Neuordnung der Pflegestufen. Andrea Voitl-Echsler von der Pflege- und Demenzberatungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes in Aalen stellte die wesentlichen Punkte des Pflegestärkungsgesetzes II vor.
Eine wichtige Neuerung sei die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Im Gegensatz zum Vorgängergesetz werde nun besser anerkannt, wie selbständig ein Patient ist. Die Fähigkeit zur Selbstversorgung, Mobilität und psychische Problemlagen würden ebenso berücksichtigt wie die Gestaltung des Alltagslebens, die Fähigkeit zur Kommunikation und die Pflege sozialer Kontakte.
Eindeutiger Schwerpunkt des Pflegestärkungsgesetzes II ist laut Voitl-Echsler die ambulante Pflege, die der stationären Pflege vorgezogen werde. Die Pflege zu Hause werde durch finanzielle Anreize gestärkt. Heimplätze seien damit für niedrige Pflegegrade kaum mehr erreichbar.
Geld- und Sachleistungen würden in Abhängigkeit des Pflegegrads genehmigt. Da die Vielzahl der Leistungen kaum zu überblicken sei, empfahl Voitl-Echsler, das Hilfeangebot der Beratungsstellen anzunehmen. Hier nehme man Angehörige bei der Hand, um sie „durch den Gesetzesdschungel“zu leiten. VoitlEchsler blickte aber auch voraus. So werde bereits 2019 eine erneute Überarbeitung des aktuellen Gesetzes erwartet.