Urteil fordert heraus
Der Europäische Gerichtshof hat ein kluges Urteil zum Kopftuch am Arbeitsplatz gefällt, das aber auch eine Herausforderung darstellt. Verkürzt sagen die Richter: Liegt keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung vor, darf der Arbeitgeber das Tragen eines Tuches genauso untersagen wie das Zurschaustellen eines Kreuzes, vor allem wenn religiöse Neutralität den Geschäftserfolg erst ermöglicht. Das leuchtet ein, entspricht aber nicht dem bisherigen deutschen Recht. In Deutschland herrscht in der Regel Religionsfreiheit am Arbeitsplatz. Die Gefahr besteht nun, dass Unternehmen ihren größeren Spielraum ausnutzen, was zu stärkerer Ausgrenzung muslimischer Frauen am Arbeitsplatz führen könnte. Die Gerichte werden in jedem Fall genau hinsehen müssen, ob Diskriminierung vorliegt oder nicht. Abschrecken sollte dies nicht. Die politische Gemengelage erfordert viel mehr Einzelfallbeurteilung denn Generalisierung. Die Mühe lohnt, weil sie zur Demokratie gehört. Und gleichsam als Gegengift dient zur dumpfen Pauschalisierung, die mancherorts grassiert. der Europäische Gerichtshof Firmen ein Recht auf Neutralität zubilligt, dann tut man sich schwer, dies dem Staat zu verweigern.“
Ist jede Art von Ungleichbehandlung im Beruf verboten?
Nein. Diskriminierung wegen Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung ist zwar laut EURichtlinie untersagt. Aber nicht jede Ungleichbehandlung muss diskriminierend sein. Arbeitgeber können etwa unter bestimmten Umständen Vorgaben zum Alter machen.