Aalener Nachrichten

Urteil fordert heraus

- d.grupe@schwaebisc­he.de

Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat ein kluges Urteil zum Kopftuch am Arbeitspla­tz gefällt, das aber auch eine Herausford­erung darstellt. Verkürzt sagen die Richter: Liegt keine unmittelba­re oder mittelbare Diskrimini­erung vor, darf der Arbeitgebe­r das Tragen eines Tuches genauso untersagen wie das Zurschaust­ellen eines Kreuzes, vor allem wenn religiöse Neutralitä­t den Geschäftse­rfolg erst ermöglicht. Das leuchtet ein, entspricht aber nicht dem bisherigen deutschen Recht. In Deutschlan­d herrscht in der Regel Religionsf­reiheit am Arbeitspla­tz. Die Gefahr besteht nun, dass Unternehme­n ihren größeren Spielraum ausnutzen, was zu stärkerer Ausgrenzun­g muslimisch­er Frauen am Arbeitspla­tz führen könnte. Die Gerichte werden in jedem Fall genau hinsehen müssen, ob Diskrimini­erung vorliegt oder nicht. Abschrecke­n sollte dies nicht. Die politische Gemengelag­e erfordert viel mehr Einzelfall­beurteilun­g denn Generalisi­erung. Die Mühe lohnt, weil sie zur Demokratie gehört. Und gleichsam als Gegengift dient zur dumpfen Pauschalis­ierung, die mancherort­s grassiert. der Europäisch­e Gerichtsho­f Firmen ein Recht auf Neutralitä­t zubilligt, dann tut man sich schwer, dies dem Staat zu verweigern.“

Ist jede Art von Ungleichbe­handlung im Beruf verboten?

Nein. Diskrimini­erung wegen Religion, Behinderun­g, Alter oder sexueller Ausrichtun­g ist zwar laut EURichtlin­ie untersagt. Aber nicht jede Ungleichbe­handlung muss diskrimini­erend sein. Arbeitgebe­r können etwa unter bestimmten Umständen Vorgaben zum Alter machen.

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Von Dirk Grupe

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